Manfred
Apitz GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
316,00 |
374,00 |
| I.
Sachanlagen |
316,00 |
374,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.189,63 |
269.106,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.447,86 |
7.905,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
238.741,77 |
261.200,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.992,17 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
255.587,80 |
269.480,58 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.958,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
14.606,01 |
3.879,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.950,75 |
10.726,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.992,17 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
255.587,80 |
258.422,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
255.587,80 |
269.480,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Manfred Apitz GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk
insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Per 01.07.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch die Erstellung einer
BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahreswerte wurden dementsprechend nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 410,00 werden entsprechend ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzugsdauer linear
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Gesellschaft hat ein versicherungsmathematisches
Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG
geltenden Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen nach der sogenannten Projected
Unit Credit Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei
wurde ein Zinssatz von 5,13 % zugrunde gelegt. Zudem wurden
die Sterbetafeln nach Dr. Heubeck aus dem Jahr 2005 G
verwendet.
Steuerrückstellungen sind für das laufende
Geschäftsjahr nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Zinssatz
|
5,13
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
Fluktationswahrscheinlichkeit
|
0,00
|
%
|
Bewertungsmethode
|
Projected Unit Credit
Methode
|
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Prof.K.Heubeck 2005 G
|
|
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung betrug im Wirtschaftsjahr
2010/2011 EUR 13.220,00.
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pension war eine Aufstockung der Rückstellung
erforderlich.
Die Pensionsrückstellung beträgt am
30.06.2011 EUR 254.387,80.
Zum 01.07.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG eine Unterdotierung
in Höhe von EUR 17.712,00. Die Gesellschaft entschied
sich entsprechend dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB
und führte ein Fünfzehntel des
Zuführungsbetrags zu.
Die Aufwendungen aus der Anwendung der
BilMoG-Übergangsvorschriften betragen EUR 17.712,00;
davon wurde 1/15 = EUR 1.180,80 zugeführt, so dass der
nicht ausgewiesene Rückstellungsbetrag EUR 16.531,20
beträgt, wie folgt:
Pensionsrückstellung am 30.06.2011
|
254.387,80 EUR
|
nicht ausgewiesener
Rückstellungsbetrag
|
16.531,20 EUR
|
ergibt
Pensionsrückstellung laut Gutachten am
30.06.2011
|
270.919,00 EUR
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 989,60
(Vorjahr: EUR 1.131,51).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 100,00).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB zu vermerken.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr sind keine Arbeitnehmer
beschäftigt worden.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Angelika Apitz
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ausgeübter Beruf:
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Kauffrau, Hagenheim
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Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt/M., den
27.07.2012
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Angelika Apitz
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2012 festgestellt.
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