Manfred Apitz GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25585
Vorher
Manfred Apitz GmbH, Wärme- und Kälteschutz
Eingetragen
24.7.1985
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenFondsmanagementVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Konzern- und Jahresabschlüsse

Manfred Apitz GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 316,00 374,00
I. Sachanlagen 316,00 374,00
B. Umlaufvermögen 247.189,63 269.106,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.447,86 7.905,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.741,77 261.200,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 90,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.992,17 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 255.587,80 269.480,58

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.958,58
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 14.606,01 3.879,77
III. Jahresfehlbetrag 18.950,75 10.726,24
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 7.992,17 0,00
B. Rückstellungen 255.587,80 258.422,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 100,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 255.587,80 269.480,58

Anhang


 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Manfred Apitz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Per 01.07.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend nicht angepasst.



Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen  Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzugsdauer linear abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Gesellschaft hat ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,13 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Dr. Heubeck aus dem Jahr 2005 G verwendet.


Steuerrückstellungen sind für das laufende Geschäftsjahr nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
  

Zinssatz
5,13
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
Fluktationswahrscheinlichkeit
0,00
%
Bewertungsmethode
Projected Unit Credit Methode
 
zugrunde gelegte Sterbetafel
Prof.K.Heubeck 2005 G
 



Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung betrug im Wirtschaftsjahr 2010/2011 EUR 13.220,00.

Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pension war eine Aufstockung der Rückstellung erforderlich.
Die Pensionsrückstellung beträgt am 30.06.2011 EUR 254.387,80.

Zum 01.07.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG eine Unterdotierung in Höhe von EUR 17.712,00. Die Gesellschaft entschied sich entsprechend dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und führte ein Fünfzehntel des Zuführungsbetrags zu.

Die Aufwendungen aus der Anwendung der BilMoG-Übergangsvorschriften betragen EUR 17.712,00; davon wurde 1/15 = EUR 1.180,80 zugeführt, so dass der nicht ausgewiesene Rückstellungsbetrag EUR 16.531,20 beträgt, wie folgt:
  

Pensionsrückstellung am 30.06.2011
254.387,80 EUR
nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag
16.531,20 EUR
ergibt Pensionsrückstellung laut Gutachten am 30.06.2011
270.919,00 EUR





Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 989,60 (Vorjahr: EUR 1.131,51).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 100,00).

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken.

Sonstige Angaben

 Im Geschäftsjahr sind keine Arbeitnehmer beschäftigt worden.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Angelika Apitz
ausgeübter Beruf:
Kauffrau, Hagenheim


Unterschrift der Geschäftsführung
  

Frankfurt/M., den 27.07.2012
Angelika Apitz
Ort, Datum
Unterschrift

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.