Toni Meier
GmbH
Reit im
Winkl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
197.388,00 |
142.587,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
314,02 |
2.497,02 |
| II.
Sachanlagen |
195.073,98 |
138.090,56 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.763.842,49 |
796.001,76 |
| I.
Vorräte |
1.078.388,29 |
256.335,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.149,11 |
301.179,84 |
| davon
gegen Gesellschafter |
452,58 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
502.305,09 |
238.486,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.795,65 |
16.965,30 |
| Aktiva |
1.974.026,14 |
955.554,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
476.103,86 |
370.269,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.693,78 |
76.693,78 |
| III.
Gewinnvortrag |
268.011,61 |
254.516,55 |
| IV.
Jahresüberschuss |
105.833,88 |
13.495,06 |
| B.
Rückstellungen |
404.240,93 |
386.775,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.093.681,35 |
198.509,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.034.828,89 |
155.568,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
58.852,46 |
42.940,80 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.967,02 |
| Summe
Passiva |
1.974.026,14 |
955.554,64 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Toni Meier GmbH, Reit
im Winkl zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß HGB
und EGHGB sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die neuen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des
Bilanzricht-linienumsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden,
soweit zutreffend, beachtet.
Bei der Umstellung auf das BilMoG wurde in
Fällen des § 67 EGHGB grundsätzlich von der
Fortführungsmöglichkeit der bisherigen
Wertansätze Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des EGHGB
für kleine Kapitalgesellschaften.
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Immaterielle
Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich
erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um
planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die
Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Finanzanlagen sind mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten
mittels Einzelfeststellung. Die unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die
Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen (0,15%) zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsposten sind mit dem
Devisenkassamittelkurs bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen
stellen sich wie folgt dar:
|
2023
|
VJ
|
|
T-Euro
|
T-Euro
|
1. Immaterielle
Wirtschaftsgüter
|
0
|
0
|
2. Sachanlagen
|
36
|
23
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
31.12.2023
|
|
Vorjahr
|
|
Restlaufzeit
|
insgesamt
|
|
|
bis 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
|
|
|
T-EURO
|
T-EURO
|
T-EURO
|
T-EURO
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
156
|
0
|
156
|
272
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
27
|
0
|
27
|
29
|
Gesamt
|
183
|
0
|
183
|
301
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
|
davon durch
|
|
|
|
|
|
Pfandrecht
|
|
R e s t l
a u f z e i t
|
insgesamt
|
u.ä. Rechte
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
gesichert
|
|
T-EURO
|
T-EURO
|
T-EURO
|
T-EURO
|
T-EURO
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
0
|
33
|
0
|
33
|
0
|
Kreditinstituten
|
(0)
|
(15)
|
(0)
|
(15)
|
|
Verbindlichkeiten aus
Liefe-
|
63
|
0
|
0
|
63
|
0
|
rungen und Leistungen
|
(69)
|
(0)
|
(0)
|
(69)
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
0
|
0
|
26
|
26
|
0
|
Gesellschaftern
|
(2)
|
(0)
|
(26)
|
(28)
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
124
|
0
|
0
|
124
|
0
|
|
(85)
|
(0)
|
(0)
|
(85)
|
|
Gesamt
|
187
|
33
|
26
|
246
|
0
|
|
(156)
|
(15)
|
(26)
|
(197)
|
|
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen (Sollwert) wurden in
analoger Anwendung nach IAS 19 berechnet. Die Berechnungen
erfolgen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2, §
253 Abs. 1 Satz 2, § 253 Abs. 2 sowie § 246 Abs.
2 HGB.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag der PUC-Methode ist definiert als
der versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurde auf die
Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck umgestellt. Der
Gehaltstrend wurde mit 0 %, die Fluktuation wurde mit 0 %
und der Rententrend p.a. mit 2 % angenommen.
Das Pensionsalter wurde mit 65 - 67 Jahre zugrunde
gelegt.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch
eine Rückdeckungsversicherung bei der Allianz
Lebensversicherungs AG abgesichert. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Sie
wurden nach den BilMoG- bzw. BilRUG-Bestimmungen im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet. Die
Vermögensgegenstände sind in der nachstehenden
Tabelle mit dem beizulegenden Zeitwert aufgeführt.
Verrechnung Bilanz gemäß § 285 Nr. 25
HGB
Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
|
|
31.12.2023
(in T-Euro)
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
|
|
526
|
Vermögensgegenstände zur Saldierung
|
|
|
Rückdeckungsversicherung Allianz
|
|
./. 223
|
Nettowert der Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen
|
|
303
|
Wertansatz Allianz
Rückdeckungsversicherung (01.01.2010)
|
|
252
|
Aufstockung
Rückdeckungsversicherung (01.01.2015)
|
|
90
|
Wegfall
Rückdeckungsversicherung wegen Ablebens eines
Berechtigten (07.03.2017)
|
|
./. 80
|
Rechnungszinsbedingter Unterschiedsbetrag 2023 gem.
§ 253 Abs. 6 HGB
Erfüllungsbetrag bei Anwendung unterschiedlicher
Rechnungszinsen (in EUR):
- Erfüllungsbetrag
bei durchschn. Marktzins der letzten 7 Jahre
|
536.235
|
- Erfüllungsbetrag
bei durchschn. Marktzins der letzten 10 Jahre
|
532.431
|
- Unterschiedsbetrag zum
31.12.2023
|
3.804
|
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Aus der zulässigen Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden wurden
folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:
Erträge aus
verpfändeten Rückdeckungsversicherungen
|
7.853,07 Euro
|
Zinsen aus der Abzinsung
Pensionsrückstellungen zur Verrechnung
§ 246/2 HGB
|
9.712,00 Euro
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 98.658,00. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB
wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein
Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in
Höhe von Euro 6.577,00 zugeführt. Die
Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in
der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in
Höhe von Euro 6.577,00 wird innerhalb des
verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Größenabhängige Erleichterungen
In Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB
werden die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Angaben gem.
§ 286 HGB wurden unterlassen.
Angaben gem. § 264 Nr. 1a HGB:
Firma:
|
Toni Meier GmbH
|
Sitz:
|
83242 Reit im Winkl,
Chiemseestr. 2
|
Gericht:
|
Registergericht
Traunstein
|
Registernummer:
|
HRB 8329
|
Angaben gem. § 285 Nr. 3a HGB:
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
sonstigen Verpflichtungen.
Angaben gem. § 285 Nr. 7 HGB:
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 25 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Reit im Winkl, 12. Februar 2025
Toni Meier GmbH
Die Geschäftsführung
…………………………….
(Christine Liebchen)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2025
festgestellt.
|