Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 8329
Eingetragen
26.3.1993
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationHerstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenDachdeckerei und Bauspenglerei
Gegenstand
Führung eines Installations- und Spenglereibetriebes. Durchführung von Flachdachisolierungen und Heizungsbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lena Liebchen
seit 12.7.2024
Prokura
Christine Liebchen
seit 12.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Am Pötschbichl 5, 83242 Reit im Winkl
17.500 DM
35.00%
Am Pötschbichl 5, 83242 Reit im Winkl
17.500 DM
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Toni Meier GmbH

Reit im Winkl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 197.388,00 142.587,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 314,02 2.497,02
II. Sachanlagen 195.073,98 138.090,56
III. Finanzanlagen 2.000,00 2.000,00
B. Umlaufvermögen 1.763.842,49 796.001,76
I. Vorräte 1.078.388,29 256.335,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 183.149,11 301.179,84
davon gegen Gesellschafter 452,58  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502.305,09 238.486,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.795,65 16.965,30
Aktiva 1.974.026,14 955.554,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 476.103,86 370.269,98
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 76.693,78 76.693,78
III. Gewinnvortrag 268.011,61 254.516,55
IV. Jahresüberschuss 105.833,88 13.495,06
B. Rückstellungen 404.240,93 386.775,03
C. Verbindlichkeiten 1.093.681,35 198.509,63
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.034.828,89 155.568,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 58.852,46 42.940,80
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 1.967,02
Summe Passiva 1.974.026,14 955.554,64

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Toni Meier GmbH, Reit im Winkl zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß HGB und EGHGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des Bilanzricht-linienumsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden, soweit zutreffend, beachtet.

Bei der Umstellung auf das BilMoG wurde in Fällen des § 67 EGHGB grundsätzlich von der Fortführungsmöglichkeit der bisherigen Wertansätze Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des EGHGB für kleine Kapitalgesellschaften.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Finanzanlagen sind mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten mittels Einzelfeststellung. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen (0,15%) zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsposten sind mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen stellen sich wie folgt dar:


2023
VJ

T-Euro
T-Euro
1. Immaterielle Wirtschaftsgüter
0
0
2. Sachanlagen
36
23



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


 
31.12.2023
 
Vorjahr

Restlaufzeit
insgesamt
 

bis 1 Jahr 
mehr als 1 Jahr
 
 
 
T-EURO
T-EURO
T-EURO
T-EURO
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
156
0
156
272
Sonstige Vermögensgegenstände
27
0
27
29
Gesamt
183
0
183
301
Verbindlichkeiten






 
31.12.2023
 
 
davon durch

 


 
Pfandrecht

R e s t l a u f z e i t
insgesamt
u.ä. Rechte

bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
 
gesichert
 
T-EURO
T-EURO
T-EURO
T-EURO
T-EURO
Verbindlichkeiten gegenüber
0
33
0
33
0
Kreditinstituten
(0)
(15)
(0)
(15)
 
Verbindlichkeiten aus Liefe-
63
0
0
63
0
rungen und Leistungen
(69)
(0)
(0)
(69)
 
Verbindlichkeiten gegenüber
0
0
26
26
0
Gesellschaftern
(2)
(0)
(26)
(28)
 
Sonstige Verbindlichkeiten
124
0
0
124
0
 
(85)
(0)
(0)
(85)
 
Gesamt
187
33
26
246
0
 
(156)
(15)
(26)
(197)
 



Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen (Sollwert) wurden in analoger Anwendung nach IAS 19 berechnet. Die Berechnungen erfolgen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2, § 253 Abs. 1 Satz 2, § 253 Abs. 2 sowie § 246 Abs. 2 HGB.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurde auf die Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck umgestellt. Der Gehaltstrend wurde mit 0 %, die Fluktuation wurde mit 0 % und der Rententrend p.a. mit 2 % angenommen.

Das Pensionsalter wurde mit 65 - 67 Jahre zugrunde gelegt.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch eine Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs AG abgesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG- bzw. BilRUG-Bestimmungen im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Vermögensgegenstände sind in der nachstehenden Tabelle mit dem beizulegenden Zeitwert aufgeführt.

Verrechnung Bilanz gemäß § 285 Nr. 25 HGB

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

31.12.2023
(in T-Euro)
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

526
Vermögensgegenstände zur Saldierung


Rückdeckungsversicherung Allianz

./. 223
Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

303
Wertansatz Allianz Rückdeckungsversicherung (01.01.2010)

252
Aufstockung Rückdeckungsversicherung (01.01.2015)

90
Wegfall Rückdeckungsversicherung wegen Ablebens eines Berechtigten (07.03.2017)

./. 80



Rechnungszinsbedingter Unterschiedsbetrag 2023 gem. § 253 Abs. 6 HGB

Erfüllungsbetrag bei Anwendung unterschiedlicher Rechnungszinsen (in EUR):

- Erfüllungsbetrag bei durchschn. Marktzins der letzten 7 Jahre
536.235
- Erfüllungsbetrag bei durchschn. Marktzins der letzten 10 Jahre
532.431
- Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023
3.804



D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aus der zulässigen Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:

Erträge aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen
7.853,07 Euro
Zinsen aus der Abzinsung Pensionsrückstellungen zur Verrechnung
§ 246/2 HGB
9.712,00 Euro



Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 98.658,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 6.577,00 zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von Euro 6.577,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Größenabhängige Erleichterungen

In Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB werden die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Angaben gem. § 286 HGB wurden unterlassen.

Angaben gem. § 264 Nr. 1a HGB:

Firma:
Toni Meier GmbH
Sitz:
83242 Reit im Winkl, Chiemseestr. 2
Gericht:
Registergericht Traunstein
Registernummer:
HRB 8329



Angaben gem. § 285 Nr. 3a HGB:

Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen sonstigen Verpflichtungen.

Angaben gem. § 285 Nr. 7 HGB:

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 25 Mitarbeiter.

sonstige Berichtsbestandteile


Reit im Winkl, 12. Februar 2025

Toni Meier GmbH
Die Geschäftsführung
…………………………….
(Christine Liebchen)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2025 festgestellt.

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