Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8750
Eingetragen
5.9.2006
Branche
Bauträger für andere Gebäude und BauwerkeSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauVermittlungstätigkeiten für spezialisierte Bautätigkeiten
Gegenstand
Annahme von Bauaufträgen aller Art als Generalunternehmer und Weitergabe von Arbeiten an Nachunternehmer

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Krings
seit 7.1.2019
Geschäftsführer
Christian Klahold
seit 7.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Brüggemannstraße 14, 45884 Gelsenkirchen
12.500 €
50.00%
Potthoffs Börde 34, 45136 Essen
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

InReMo Service GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.997,00 20.564,00
I. Sachanlagen 29.497,00 20.064,00
II. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 2.843.771,27 2.356.241,50
I. Vorräte 2.300.971,32 2.150.283,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 269.930,84 192.041,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 272.869,11 13.916,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.608,00 3.233,83
Aktiva 2.877.376,27 2.380.039,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 661.719,01 300.899,91
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 275.899,91 -4.061,02
III. Jahresüberschuss 360.819,10 279.960,93
B. Rückstellungen 399.849,91 358.595,20
C. Verbindlichkeiten 1.815.807,35 1.720.544,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.742.167,35 1.604.784,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 73.640,00 115.760,00
Summe Passiva 2.877.376,27 2.380.039,33

Anhang

1. Abschnitt:

     Angaben zur Generalnorm

2. Abschnitt:

    Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

3. Abschnitt:

    Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

4. Abschnitt:

    Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

5. Abschnitt:

    Geschäftsführung und Aufsichtsrat

1. Abschnitt: Angaben zur Generalnorm

Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Jahr der erstmaligen Anwendung (Umstellungsjahr 2010) der Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten gem. Artikel 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden unter Inanspruchnahme des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit im Anhang in Ausübung dieser Wahlrechte Berichterstattungspflichten erforderlich sind, sind diese durch Anfügen "alte Fassung", kurz "a.F.", kenntlich gemacht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firma   InReMo Service GmbH
Firmensitz  Gelsenkirchen
Registereintrag Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Gelsenkirchen
Register-Nr. 8750

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Weitere Angaben hierzu sind nicht erforderlich, da der Jahresabschluss in der vorliegenden Form ein den tat­sächli­chen Verhältnissen ent­sprechendes Bild im Sinne des § 264 (2) HGB vermittelt.

2. Abschnitt: Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 (2) HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 (1) HGB.

Die Bilanz wurde gem. § 268 (1) HGB ohne Berücksichtigung der vollstän­digen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Ausweiswahlrechte im Rahmen der Gliederung wurden i.d.R. zugunsten des Anhangs ausgeübt.

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen gem. § 249 (1) 3 HGB sind nicht gebildet worden.

Bewertungsmethoden:

Die Anschaffungskosten wurden durch Einzelfeststellung ermittelt. Sammel-, Durchschnitts- oder Festwertme­thoden wurden, wenn überhaupt, lediglich beim Vorratsvermögen angewandt. Beim Vorratsvermögen wurde den Ansätzen der jeweils letzte Börsen- oder Marktpreis bzw. die Ursprungsanschaffungskosten zugrunde gelegt.
Ferner wurde bei den fertigen bzw. unfertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen die retrograde Bewertungsmethode angewandt.
Soweit Herstellungskosten abweichend von vorstehenden Methoden ermit­telt wurden, wurden diese in Höhe der Selbstkosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der radikal degressi­ven bzw. linearen Methode vorge­nommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolg­te in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung bzw. Inanspruchnahme wurden nicht vorgenommen.

Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Her­stellungskosten von bis zu € 800 wur­den im Geschäftsjahr unter Anwendung des § 6 (2) EStG voll abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenom­men.

Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde mit 1 % der Forde­rungsnettobeträge gebildet.

Die Rückstellung für Garantieleistungen wurde mit 0,20 % des garantie­behafteten Umsatzes gebildet

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Umrechnungsgrundlagen:
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, für die eine Umrechnung gem. § 284 (2) 2 HGB erforderlich war.

3. Abschnitt: Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz:

Von den Verbindlichkeiten haben gem. § 285 (1a) HGB eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren €      .

Nachstehend aufgeführte Verbindlichkeiten sind gem. § 285 (1b) HGB wie folgt besichert:
€ 115.760,00 mit der Abtretung von Forderungen gem. Zessionsvertrag mit einem Forderungsbestand am Bilanzstichtag iHv. € 238.528,80.

Darüber hinaus bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte und Vermieterpfandrechte.

In den Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr keine größeren antizi­pativen Posten gem. § 268 (5) 3 HGB enthal­ten.

Gem. § 251 HGB wird auf folgende Haftungsverhältnisse gem. § 268 (7) HGB hingewiesen:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,      Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
€        , besichert durch     
in Form      .
4. Abschnitt: Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

Gem. § 285 Nr.7 HGB wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Gem. § 285 (9) c HGB wurden einem Geschäftsführungsorgan Darlehn iHv. € 0 unter folgenden wesentlichen Bedingun­gen ge­währt:
Das Darlehn ist mit  % p.a. verzinst worden.
Im Geschäftsjahr wurden Beträge iHv. € 0 zurück­ge­zahlt;

Vorschüsse auf Bezüge aus dem Dienstverhältnis wurden iHv. €       gewährt.

Zugunsten dieser Personen wurden keine weiteren Haftungsverhält­nisse eingegangen.


5. Abschnitt: Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Gem. § 285 (10) HGB wird festgestellt, dass ein Aufsichtsrat satzungsge­mäß nicht vorgesehen ist.

Die Geschäftsführung obliegt

Herrn Andre Krings
und
Herrn Christian Klahold.

sonstige Berichtsbestandteile


Gelsenkirchen, 30.05.2025, gez. Andre Krings, gez. Christian Klahold


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2025 festgestellt.

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