Idealform
GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.271,01 |
78.773,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
59.942,00 |
71.474,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.329,01 |
7.299,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
477.206,78 |
515.853,55 |
| I.
Vorräte |
105.550,00 |
150.790,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.360,71 |
74.003,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
286.296,07 |
291.059,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.252,76 |
8.469,11 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
121.376,25 |
|
| Aktiva |
709.106,80 |
603.096,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
600.437,62 |
505.586,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
153.387,56 |
153.387,56 |
| III.
Bilanzgewinn |
397.050,06 |
302.198,70 |
| B.
Rückstellungen |
27.590,60 |
38.236,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.727,50 |
59.273,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.351,08 |
|
| Passiva |
709.106,80 |
603.096,17 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der
Firmenwert wurde auf eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben alle eine
Restlauftzeit unter 1 Jahr.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der
Pensionsrückstellung € 604.652,25 (Vorjahr €
491.727,28)
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der
Aktivwerte erfolgte nicht nach IDW RH FAB 1.02.
Pensionsrückstellungen zur Saldierung €
483.276,00 (Vorjahr € 506.163,00)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Berechnungsmethode:
Projected-Unit-Credit-Methode
Biometrische
Grundlagen: Heubeck-Richttafeln 2018 G
Gehaltstrend: 0,0%
Rententrend: 0,0%
Abzinsungssatz: 1,82%
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf
30.000,00 €. Der Betrag wurde aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit geschätzt. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis 1 Jahr €
76.727,50 Vorjahr (€ 59.273,39)
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
€ 66.880,56 (Vorjahr € 29.058,36)
- sonstige Verbindlichkeiten € 9.846,94 (Vorjahr
€ 30.215,03)
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre €
0,00 Vorjahr ( € 0,00)
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Helene Seidl, Kauffrau
Herr Nicolai Seidl, Kaufmann
Anzahl der Mitarbeiter
Im Durchschnitt wurden 8 Mitarbeiter
beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle
Verpflichtungen aus Gebäudemietverträgen mit
unbestimmter Laufzeit in Höhe von jährlich
€ 55.090,00.
Weiter bestanden finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen von beweglichen
Wirtschaftsgütern
mit Laufzeit bis 1 Jahr in Höhe € 3.970,00.
F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Waiblingen, den 13.
März 2024
Idealform GmbH
Waiblingen
gez.
Nicolai Seidl, Geschäftsführer
gez.
Helene Seidl, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024
festgestellt.
|