Clean Tech Aviation GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Schilderoth seit 26.8.2024 | Prokura |
Michael Schwarz seit 4.10.2018 | Geschäftsführer |
Hartmut Groß seit 1.8.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Braunschweig | 42.63% |
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (gesellschaftseigene Anteile) | 35.57% |
Stadt Wolfsburg | 17.78% |
Landkreis Gifhorn | 2.01% |
Landkreis Helmstedt | 2.01% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
In der Gesellschafterversammlung am 7. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 19 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der sie ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenklassenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde im Einklang mit den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Eigenbetriebsverordnung (Eig- BetrVO) sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen zu steuerlich zulässigen Sätzen bewertet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nominalwert. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen bereits geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Investitionszuschüsse für die Erweiterung des Flughafens werden seit 2005 erfolgsneutral in einen gemäß § 265 Abs. 5 HGB in die Bilanzgliederung eingefügten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" eingestellt. Eine Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der linearen Abschreibung der geförderten Anlagegegenstände. Die Rückstellungen werden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellung für die Übergangsversorgung der Fluglotsen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,75 % und eines Gehaltstrends von 3,0 % sowie mit den Abzinsungszinssätzen nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Zahlungseingänge, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem auf der Folgeseite dargestellten Anlagenspiegel. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Es sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 11.493,58 EUR (i. V. 8.977,24 EUR) enthalten. Das Stammkapital beträgt 608.400,00 EUR. Die Verbindlichkeiten sind in der nachfolgenden Aufstellung nach Fälligkeit gegliedert:
Die kursiv in Klammern dargestellten Zahlen betreffen das Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch kommunale Ausfallbürgschaften der Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie durch Sicherungsübereignungen besichert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die das Geschäftsjahr 2024 betreffen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (2.076 TEUR) enthalten. Weiterhin sind darin Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 45 TEUR enthalten. Die Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten mit 61 TEUR (i. V. 136 TEUR) Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten mit 15 TEUR (i. V. 30 TEUR) Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen für die Übergangsversorgung der Fluglotsen. V. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 56 (i. V. 57) Arbeiter/Angestellte (ohne Auszubildende) (davon 4 (i. V. 2) Teilzeitbeschäftigte) sowie 5 (i. V. 8) Aushilfen beschäftigt. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mieten, Pachten und Nutzungsausfallentschädigungen von rd. 120 TEUR p. a. (Gesamtbetrag 9,8 Mio. EUR). Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Michael Schwarz, Braunschweig. Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB über die Angabe der Gesamtbezüge des Mitgliedes bzw. der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Stadt Braunschweig, der Stadt Wolfsburg und der übrigen Gesellschafter. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr als stimmberechtigte Mitglieder an: von der Stadt Braunschweig
von der Stadt Wolfsburg
vom Landkreis Gifhorn und vom Landkreis Helmstedt
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Aufsichtsratsausschusses erhielten für 2023 pauschale Aufwandsentschädigungen von insgesamt 5 TEUR. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. Ergebnisverwendungsvorschlag:Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Braunschweig, den 5. März 2024 Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gez. Michael Schwarz, Geschäftsführer
*) Mitglied des Aufsichtsratsausschusses
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Aktueller Geschäftsverlauf und allgemeine Rahmenbedingungen Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist einer von zwei Verkehrsflughäfen des Landes Niedersachsen. Er dienst den am Forschungsflughafen ansässigen Behörden und Unternehmen als Infrastruktur für die luft- und bodengebundene Mobilitätsforschung. Er sichert zudem die Luftfahrtanbindung der Unternehmen des Wirtschaftsraumes Südostniedersachsen mit seinem Schwerpunkt Braunschweig-Wolfsburg-Salzgitter - Gifhorn und Helmstedt. Seine hohe regionalwirtschaftliche Bedeutung wurde gutachterlich bestätigt. Das Kerngeschäft liegt im Geschäftsreiseverkehr (Werks-, Gelegenheitscharter- [Taxi-] und Anforderungslinienverkehr), im Forschungsflugbetrieb sowie bei Charterflügen. Der Flughafen wird von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gemäß ihrem Gesellschaftszweck betrieben. Die seit Februar 2014 geltenden "Leitlinien zur Flughafenfinanzierung" der EU-Kommission zur Regulierung von Investitions- und Betriebszuschüssen sind hinsichtlich einer nach Passagierzahl und Verkehrsfunktion des jeweiligen Flughafens differenzierteren Betrachtung der jeweiligen Zahlungen aktualisiert worden. Nach der im Jahr 2017 beschlossenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind kleinere Flughäfen mit weniger als 200.000 Passagieren p. a. und weniger als 200.000 Tonnen Fracht p. a., worunter auch der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg fällt, vom Anwendungsbereich der EU-Leitlinie ausgenommen. Diese Regelungen haben auch weiterhin Bestand. Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 die Verordnung (EU) 139/2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze erlassen. Die Verordnung wird ergänzt durch Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu "Certification Specifications" (CS), annehmbaren Nachweisverfahren ("Acceptable Means of Compliance", AMC) und Anleitungen ("Guidance Material", GM). Laut EASA-Grundverordnung (VO (EG) 216/2008) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt musste für jeden Flugplatz und seinen Betrieb bis 31. Dezember 2017 ein Zeugnis vorliegen. EASA-Zertifizierungen werden nicht allein wegen der regelmäßigen Auditierungen, sondern wegen erforderlicher tiefgreifend organisatorischer und struktureller Anpassungen auch künftig substanziell zum laufenden Aufwand beitragen. Die für die nötigen Prüfungen gleichwohl erforderlichen Mittel sind sowohl im Wirtschaftsplan 2024 als auch für die Folgejahre eingeplant. Positiv wirkt sich weiterhin die Erstattung der Flugsicherungskosten auf die Einnahmesituation aus. Die maßgeblichen Änderungen des Luftverkehrs-Gesetzes (LuftVG), nach denen zukünftig der Bund für bestimmte Flughäfen die Kosten für die flugsicherungstechnischen Einrichtungen übernimmt wurden am 6. Juli 2021 rechtskräftig. Am 9. August 2021 wurde die auf dem LuftVG basierende entsprechende Änderungs-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gültig. Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg findet hierbei Berücksichtigung. Seit dem 1. September 2021 wird die Differenz aus den Kosten für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu zahlenden Flugsicherungsgebühren seitens des Bundes getragen. Die wirtschaftliche Verantwortung über die Flugsicherung tragen nun die jeweiligen Flugsicherungsprovider, in unserem Fall die Deutsche Flugsicherung Aviation Services GmbH (DAS). Die mediale grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg ist weiterhin aktuell. Die proaktive Kommunikation über wesentliche Themen hat die FBW auf Social Media und auf der eigenen Internetseite verstärkt. 2. Lage des Unternehmens 2.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse weisen im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 747 TEUR auf 6.175 TEUR aus. Wesentlich zur Erhöhung der Umsatzerlöse hat das in diesem Bereich zusätzlich ausgewiesene Nutzungsentgelt der VW AG in Höhe von 300 TEUR beigetragen. Die Umsatzerlöse aus dem Flugbetrieb haben sich aufgrund gesteigerter Flugnachfrage um insgesamt 603 TEUR erhöht. Hingegen haben sich die Erlöse aus der Erstattung von Flugsicherungskosten um 214 TEUR vermindert. Die für den Flughafen tätigen Lotsen wurden mit Wirkung vom 01.01.2023 an die DAS übergeben. Daher wurden für den Flughafen keine Kosten verursacht. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten hauptsächlich Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (2.076 TEUR; i. V. 2.135 TEUR) als Gegenposten zu den entsprechenden Abschreibungen, die die bezuschussten Anlagegüter der Start-/Landebahnverlängerung betreffen. In den handelsrechtlichen sonstigen betrieblichen Erträgen sind weiterhin Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (45 TEUR) enthalten. Die Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2023 konnten aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Lage um 571 TEUR auf 2.325 TEUR im Vergleich zum Vorjahr vermindert werden. Der Materialaufwand erhöhte sich um 255 TEUR auf 2.291 TEUR. Insbesondere erhöhten sich die Aufwendungen für den Winterdienst (+117 TEUR) aufgrund der Wetterlage sowie die Versorgungsleistungen (+75 TEUR) durch Energiepreissteigerungen. Die Verminderung des Personalaufwandes um 713 TEUR gegenüber dem Vorjahr auf 3.966 TEUR ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Übernahme der für den Flughafen tätigen Lotsen auf die DAS ab dem 1. Januar 2023. Die Abschreibungen in Höhe von 2.898 TEUR sind gegenüber dem Vorjahr (3.040 TEUR) um 142 TEUR gesunken. Das Finanzergebnis von 54 TEUR (i. V. 81) TEUR ist hauptsächlich geprägt durch Zinserträge aufgrund der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen für die Übergangsversorgung der Fluglotsen (61; i. V. 136 TEUR). Unter Berücksichtigung der um 571 TEUR gegenüber dem Vorjahr geringeren Betriebskostenzuschüssen weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss 2023 von 540 TEUR (i. V. Jahresfehlbetrag von 71 TEUR) aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 2.2 Vermögenslage Auf der Aktivseite erhöhten sich die Buchwerte im Sachanlagevermögen um 640 TEUR. Die Zugänge von insgesamt 2.255 TEUR betrafen vor allem die Einrichtung des Remote Tower Centers (1.451 TEUR), das Feuerwehrgebäude (272 TEUR) sowie den Waschplatz (209 TEUR), die jeweils in den Anlagen im Bau bilanziert wurden. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf den Anlagenspiegel in Anlage 3. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbezogen im Vergleich zum Vorjahr um 3.376 TEUR. Hierbei wurden für den Flugplatz Emden im Rahmen des RTC-Centers bereits Leistungen in Höhe von 2.750 TEUR erbracht. Desweitern bestehen Forderungen aus der Erstattung von Flugsicherungskosten (780 TEUR). Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 11 TEUR. Die flüssigen Mittel haben sich unter anderem aufgrund von erbrachten Leistungen für das Projekt Remote Tower Center (RTC) um 1.633 TEUR auf 7.265 TEUR vermindert. Der Sonderposten enthält von den Gesellschaftern bzw. Dritten gewährte Investitionszuschüsse für die Finanzierung der erforderlichen Modernisierung der Flughafeninfrastruktur (Startbahnverlängerung, Winterdiensthalle) und wurde in Höhe von 2.076 TEUR aufgelöst. Für das RTC-Center wurden im Berichtsjahr Fördermittel in Höhe von 3.142 TEUR gezahlt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen Aufwendungen für ein Planänderungsverfahren (600 TEUR) sowie für nicht durchgeführte Instandhaltungen (566 TEUR), für die Übergangsversorgung der Fluglotsen (1.830 TEUR), für übrige Personalverpflichtungen (348 TEUR), Verpflichtungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (207 TEUR), für Straßenausbaubeiträge (626 TEUR) sowie für sonstige Verpflichtungen (216 TEUR), hierbei insbesondere für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich vor allem aufgrund von Tilgungsleistungen für Kredite um 219 TEUR auf 4.694 TEUR vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen um 52 TEUR erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich um 1.676 TEUR erhöht. Insbesondere aufgrund noch nicht an den Flugplatz Emden weitergereichten Investitionskostenzuschüsse für das RTC-Center (2.750 TEUR) haben sich die Verbindlichkeiten hierdurch erhöht. Gegenläufig sind die Verbindlichkeiten für noch nicht durchgeführte Investitionen im Rahmen des RTC-Centers die durch die DAS finanziert wurden um 1.051 TEUR gesunken. 2.3 Finanzlage Aus der Kapitalflussrechnung ergeben sich folgende Cashflows:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist negativ und kann nur durch Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter ausgeglichen werden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrifft im Wesentlichen die zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes notwendigen Investitionen (im Berichtsjahr 2.255 TEUR). Dabei wurden im Berichtsjahr Investitionszuschüsse in Höhe von 3.142 TEUR vereinnahmt, von denen 1.443 TEUR auf die Gesellschaft entfallen. Der (positive) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält insbesondere die Betriebskostenzuschüsse. Die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (2.082 TEUR) reichten nicht aus, um den Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (-2.933 TEUR) und Investitionstätigkeit (782 TEUR) zu decken, sodass sich der Finanzmittelbestand stichtagsbezogen um 1.633 TEUR auf 7.265 TEUR verminderte. 2.4 Regionales Umfeld Eine im Jahr 2000 vorgelegte und in den Jahren 2009, 2013 und letztmalig im Februar 2019 validierte wissenschaftliche Studie über den Standort- und Wirtschaftsfaktor sowie die Entwicklungspotentiale des Forschungsflughafens Braunschweig (sog. "Hübl-Gutachten") zeigt, dass der Forschungsflughafen mit seinen rund 40 Instituten, Unternehmen und Behörden für die Region unverzichtbar ist. Die am Standort des Forschungsflughafens ansässigen Unternehmen und Institute mit rd. 3.740 Mitarbeitern (Stand Ende 2023) erbringen eine beachtliche Wirtschaftsleistung. In der Fortschreibung des o. g. Gutachtens (Hübl 2019) wurde für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg die Bruttowertschöpfung auf mittlerweile knapp 337 Mio. EUR pro Jahr geschätzt. Die fiskalische Umwegrentabilität - der indirekte Nutzen der betreffenden Gebietskörperschaften der Region Braunschweig - wurde dabei mit ca. 10 Mio. EUR angegeben. 3. Zukünftige Entwicklung Rechtliche Aspekte Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies im Jahr 2009 die Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss weitgehend ab. Der Antragsteil der sog. "Ostumfahrung" wurde als selbständiger abtrennbarer Teil des Planfeststellungsantrags und der Planfeststellungsbeschluss insoweit für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Nach Klärung inhaltlicher und rechtlicher Fragen wurde das Planänderungsverfahren nach der Fertigstellung von umfangreichen Gutachten von der zuständigen Behörde im 3. Quartal 2020 öffentlich ausgelegt. Im Juni/Juli des Jahres 2023 ist eine Rückmeldung seitens der Planfeststellungsbehörde hinsichtlich der von der Flughafengesellschaft eingereichten Stellungnahmen erfolgt. Die nächsten Schritte bestehen darin, insbesondere die naturschutzfachlichen Belange mit der Planfeststellungsbehörde abzustimmen. Abwicklung des Erfolgsplans 2023 Das im Wirtschaftsplan 2023 prognostizierte Jahresergebnis 2023 von - 433 TEUR verbesserte sich um 973 TEUR auf 540 TEUR. Bei den Umsatzerlösen ergaben sich Mehreinnahmen von rd. 745 TEUR. Hierbei erhöhten sich die Einnahmen aus Flugbetrieb um rd. 440 TEUR durch höhere Flugbewegungen der größeren wirtschaftlich bedeutenden Luftfahrzeuge sowie die Erträge aus einem zusätzlichen Nutzungsentgelt der VW AG (+ 300 TEUR). Die Betriebskostenzuschüssen von 2.325 TEUR verminderten sich um rd. 73 TEUR (Planansatz: 2.398 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um rd. 23 TEUR. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Planansatz um rd. 47 TEUR, insbesondere durch erhöhte Aufwendungen bei der Instandhaltung und Anlagenunterhaltung (+376 TEUR). Dagegen ergaben sich Minderausgaben bei den Energiekosten (-363 TEUR). Beim Personalaufwand ergaben sich Minderausgaben von rd. 485 TEUR im Wesentlichen aufgrund der unterjährigen Einstellung von Mitarbeitern sowie der Inanspruchnahme der Rückstellungen für die Übergangsversorgung der Fluglotsen. Die Abschreibungen sind mit 2.898 TEUR gegenüber dem Planansatz um 162 TEUR niedriger ausgefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Planansatz um rd. 122 TEUR höher ausgefallen. Das Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Planansatz um 95 TEUR verbessert, insbesondere aufgrund der Abzinsung der Rückstellungen für die Übergangsversorgung der Fluglotsen. Wirtschaftsplan 2024 Der Wirtschaftsplan 2024 weist - vorbehaltlich der nicht absehbaren Folgen und Entwicklungen der gegenwärtigen Krisensituationen- einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 100 TEUR aus, wobei Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 2.899 TEUR (Vorjahr: 2.325 TEUR) durch entsprechende Zusagen eingeplant werden können. In den Betriebskostenzuschüssen ist ein seitens der Stadt Braunschweig geleisteter zusätzlicher Ausgleich für den Verzicht auf eine Parkplatzbewirtschaftung, in Höhe von 160 TEUR enthalten. Die im Wirtschaftsplan 2024 enthaltenen Umsatzerlöse aus dem Flugbetrieb stabilisieren sich auf einem Niveau von rd. 2.800 TEUR. Zudem wurden in den Umsatzerlösen solche von der VW AG in Höhe von 1.300 TEUR sowie Erstattungen für die Flugsicherungskosten in Höhe von ca. 800 TEUR berücksichtigt. Insgesamt wird von Umsatzerlösen in Höhe von 6.018 TEUR ausgegangen. Wesentliche im Jahr 2024 geplante Investitionsmaßnahmen sind u. a. der Bau der Feuerwache und Kraftfahrzeughalle (350 TEUR) und der Ausbau des Hauptgebäudes (2.280 TEUR) sowie verbliebene Investitionen im Zusammenhang mit der Start- und Landebahnverlängerung (290 TEUR). 4. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung a) Chancen Der Flughafen wird durch die regionale Wirtschaft und die Forschung genutzt. Hierdurch wird die regionale Verkehrsnachfrage bedient. Weiterhin werden sowohl die Standorte der hier angesiedelten Unternehmen und Institutionen als auch die Weiterentwicklung des Forschungsflughafens und der Region abgesichert. Der Geschäftsreiseverkehr bleibt betriebswirtschaftliches Kerngeschäft des Flughafens und bildet damit seine wirtschaftliche Grundlage. Als wesentlich für die zukünftige Bedienung der Verkehrsnachfrage wird die Modernisierung der Infrastruktur für die Passagierabfertigung angesehen. Die Einhaltung behördlicher und sicherheitsrelevanter Anforderungen sowie die notwendige Optimierung der Abfertigungsqualität machen die angestrebte Realisierung eines Erweiterungsbaus des Terminals erforderlich. Die maßgeblichen Änderungen des Luftverkehrs-Gesetzes (LuftVG), nach denen zukünftig der Bund für bestimmte Flughäfen die Kosten für die flugsicherungstechnischen Einrichtungen übernimmt wurden am 6. Juli 2021 rechtskräftig. Am 9. August 2021 wurde die auf dem LuftVG basierende entsprechende Änderungs-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gültig. Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg findet hierbei Berücksichtigung. Seit dem 1. September 2021 wird die Differenz aus den Kosten für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu zahlenden Flugsicherungsgebühren seitens des Bundes getragen. Die wirtschaftliche Verantwortung über die Flugsicherung tragen nun die jeweiligen Flugsicherungsprovider, in unserem Fall die DFS Aviation Services GmbH (DAS). Es greift daher seit diesem Zeitpunkt eine wirtschaftliche Entlastung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (und somit für die Gesellschafterinnen). Allerdings besteht weiterhin eine Unsicherheit darin, ob die im Haushaltsplan insbesondere aufgrund der Haushaltskrise ab 2025 von 50 Mio. EUR jährlich auf 30 Mio. EUR jährlich gekürzten Mittel zur Finanzierung des Deltas zwischen Flugsicherungseinnahmen und - kosten für alle berücksichtigten Flughäfen und Flugplätze ausreichend sind. Die Geschäftsführung wird daher weiterhin in den Wirtschaftsplänen der kommenden Jahre im Sinne eines Vorsichtsprinzips nicht von einer 100%igen Kostendeckung ausgehen. Weiterhin wird die Geschäftspolitik der FBW das Thema Nachhaltigkeit noch stärker in den Fokus rücken. So wurde die Entgeltordnung auch unter Umweltgesichtspunkten überarbeitet und gleichzeitig die Entgelte erhöht. Für das Jahr 2024 wurde eine mit dem Ministerium abgestimmte Entgeltordnung beantragt, die eine pauschale Erhöhung aller Entgelte um rd. 5% ab dem 01.05.2024 vorsieht. Der Flughafen wird auch zukünftig allein durch den Flugbetrieb (Aviation-Betrieb) kein positives Ergebnis erzielen. Weitere Ertragsmöglichkeiten werden im Rahmen des Masterplanes 2030 analysiert und identifiziert. Es müssen zusätzliche Einnahmequellen aus dem Non-Aviation-Bereich entwickelt werden, um die Ertragslage des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg zu steigern und langfristig zu sichern. Im Rahmen des vom Bund und der Stadt Braunschweig erklärten Ziels, Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, werden derzeit infrastrukturelle als auch betriebliche Faktoren des Flughafens mit Potential einer energetischen Optimierung untersucht, um infolgedessen Energie als auch CO 2 einzusparen. Um erforderliche Maßnahmen, insbesondere bei der energetischen Sanierung der Gebäudestruktur zu identifizieren, wird die Flughafengesellschaft einen Berater für Energieeffizienz für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans sowie zur Beantragung geeigneter Fördermittel hinzuziehen. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit wird vermehrt auf elektrobetriebene Fahrzeuge gesetzt. Die Potenziale zur Reduzierung von Bodenlärm werden weiterhin fokussiert. Neben der Nutzung von leisen Ground Power Units werden zunehmend elektrische Betriebsfahrzeuge verwendet. Weiterhin ist die Produktion von Solarenergie auf Dach- und Freiflächen geplant. Die innerbetrieblichen Prozesse (u.a. zunehmend papierloses Büro und wo möglich zentrale Drucker) sowie die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung an das Unternehmen werden unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Des Weiteren wird die Umsetzung einer zukünftigen Entwicklung der Flughafeninfrastruktur berücksichtigt. Das Remote-Tower-Konzeptes (RTC-Konzept) wird am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg auf Grundlage beschiedener Fördermittel des Landes Niedersachsen aktuell finalisiert. Es ist geplant, dass die systemseitige Fertigstellung bis Mitte 2024 erfolgt. Bereits zum 01. Januar 2023 wurden die bei der Flughafengesellschaft beschäftigten Lotsen im Rahmen eines Betriebsübergangs von dem zukünftigen Betreiber des Remote-Tower-Centers übernommen. Durch das RTC wird zukünftig die Flugsicherung an den Standorten Braunschweig und Emden von dem neuen Center aus gesteuert. Das RTC -Konzept hat zum Ziel, langfristig Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse zu ermöglichen, welche durch die Synergieeffekte der Zentralisierung von Technik und Personal sowie den Einsparungen von Infrastruktur an den Flugplätzen ermöglicht werden. Die Erlöspotentiale im Bereich Vermietung und Verpachtung können aufgrund der Anpassung von langfristigen Erbpachtverträgen als auch Mietverträgen gesteigert werden. Zudem werden unterschiedliche Anstrengungen unternommen, um die Inwertsetzung flughafeneigener Gewerbeflächen voranzutreiben. Durch die Übernahme von Bürgschaften durch die Hauptgesellschafter der Städte Braunschweig und Wolfsburg für die notwendige Kreditabsicherung der für den Neubau der Feuerwache erforderlichen finanziellen Mittel konnte eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme realisiert werden. Die Abnahme der Feuerwache und der neuen Kfz-Werkstatt ist im März 2023 erfolgt. Das Bauvorhaben war u.a. aufgrund behördlicher Anforderungen notwendig geworden. b) Risiken Weiterhin gehen wir von umfangreichen Einnahmeverlusten im Vergleich zur Vor-Corona Situation aus. Diese Mindereinnahmen wurden im beschlossenen Wirtschaftsplan des Jahres 2024 berücksichtigt. Die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat, der Betriebsrat und die Führungskräfte betrachten die aktuelle Situation in unterschiedlichen Szenarien sehr engmaschig und definieren gegebenenfalls kurzfristig geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung. Weitere Veränderungen von Geschäftsprozessen der Geschäftskunden am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, insbesondere hervorgerufen durch die vorherrschenden Krisensituationen, sind nicht auszuschließen und können sich daher auf das Aufkommen des Geschäftsreiseverkehrs weiterhin negativ auswirken. Ebenfalls könnte die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Luftverkehrssteuer den am Flughafen stattfindenden Geschäftsverkehr negativ beeinflussen. Die Gesellschaft kann aufgrund der Konzentration auf signifikante Segmente im Luftfahrtgeschäft die für den Flughafenbetrieb erforderlichen Aufwendungen auch künftig nicht durch eigene Erträge decken. Sie bleibt weiterhin auf Zuschüsse der Gesellschafter angewiesen. Dies gilt auch für notwendige zukünftige Investitionen und Sanierungsmaßnahmen. Durch unvorhersehbare Kostensteigerungen im Baubereich bedingt durch die Krisensituationen konnte der notwendige Neubau des Terminals aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten bisher nicht realisiert werden. Die Geschäftsführung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Realisierung des Projektes. Die kommunalen Gesellschafter profitieren jedoch von dem Steueraufkommen der am Flughafen ansässigen Unternehmen und Einrichtungen in erheblichem Umfang (s. o. Tz. 2.4). Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation wurde der für die künftige Erstattung der Flugsicherungskosten (s.o. Tz. 4 a) Chancen) vorgesehene Betrag auf Grundlage bisher ausgezahlter Beträge reduziert. Steigende Energiekosten und Unsicherheiten über Fördermöglichkeiten führen zu einer erhöhten Belastung der Haushaltssituation. Behördliche Anforderungen an Luftverkehr, Flughafenbetrieb und Luftsicherheit erhöhen sich weiter. Aufgrund der aktuellen Diskussion zum Thema Luftsicherheit an Flughäfen diskutieren die für die Flughäfen zuständigen Luftsicherheitsbehörden derzeit die Anpassung der Luftsicherheitsauflagen. Konkrete Maßnahmen sind bisher nicht bekannt, könnten aber nicht unerhebliche Aufwendungen beim Flughafen Braunschweig-Wolfsburg implizieren. Auch die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Cybersecurity könnten zu einer höheren Belastung für den Flughafen beitragen. Des Weiteren sind steigende Kosten bei erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung der Infrastruktur (Gebäude und Flugbetriebsflächen) zu erwarten. Dies erfordert erhöhte sachliche und personelle Aufwendungen. Durch die von der Politik zum Ziel gesetzte Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich erhöhte Investitionen etc. erforderlich werden. Ein nur bedingt für den Flughafen beherrschbares Erlösrisiko besteht in der bestehenden Abhängigkeit von Großkunden. Änderungen im Flugbetrieb, z. B. durch den Einsatz kleinerer Luftfahrzeuge, können erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage haben. Der Monitoringbericht aus 2017 hat einen optimierungsbedürftigen Zustand der Ausgleichs- und Ersatzflächen aufgezeigt. Zwischenzeitlich wurden wichtige Maßnahmen getätigt. Im Jahr 2021 wurden wichtige Pflege- und Nachpflanzungsarbeiten durchgeführt, für welche im Jahr 2018 ein mittlerer sechsstelliger Betrag zurückgestellt wurde. Weitere Pflege- und Aufforstungsarbeiten werden im Jahr 2024 und Folgejahren insbesondere durch eigenes Personal durchgeführt. Zur engmaschigen Kontrolle der Entwicklungszustände der Flächen wurde im Jahr 2021 ein außerplanmäßiges Monitoring durchgeführt. Weiterhin besteht seit dem 01.01.2021 ein Betreuungsvertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten, um eine fachliche Betreuung sicherzustellen.
Braunschweig, den 5. März 2024 Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gez. Michael Schwarz, Geschäftsführer Bei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV, und Anhang) handelt es sich um gemäß § 327 HGB für Offenlegungszwecke bestimmte verkürzte Fassung. Zum vollständigen Jahresabschluss und zum Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang - einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Braunschweig, den 11. März 2024 PKF
Fasselt
Cech, Wirtschaftsprüfer Flege, Wirtschaftsprüfer |
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