RiePharm
GmbH
Riesa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.304.854,36 |
2.037.491,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.431,00 |
16.906,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.298.423,36 |
2.020.585,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.304.535,27 |
2.832.333,26 |
| I.
Vorräte |
1.603.486,96 |
1.279.500,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.520.568,42 |
1.483.022,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.187,30 |
15.187,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.479,89 |
69.810,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.696,46 |
9.357,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.619.086,09 |
4.879.182,26 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.549.182,27 |
1.980.451,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.315.451,01 |
1.136.155,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.208.731,26 |
819.295,15 |
| B.
Rückstellungen |
688.350,25 |
136.874,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.381.553,57 |
2.761.856,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.916.254,90 |
1.915.392,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
465.298,67 |
846.464,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.619.086,09 |
4.879.182,26 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firmierung RiePharm
GmbH mit Sitz in Riesa beim Amtsgericht Dresden unter der
Registernummer HRB 31596 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
ist nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 2 HGB als
mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Da die
Rechtsfolgen der Merkmale gemäß § 267 Abs.
4 HGB nur eintreten, wenn sie an den Abschlussstichtagen
von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
über- bzw. unterschritten werden, gilt die
Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Gesellschaft macht von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung keinen, bei der Aufstellung
des Anhangs teilweise Gebrauch.
Für Zwecke der Offenlegung werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von zwei bis zwanzig Jahren vermindert.
2.2.
Sachanlagen
Grund und Boden
Der Grund und Boden ist in Höhe der
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Gebäude und bauliche Anlagen
Die Gebäude sind in Höhe der
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten nach Abzug von linearen
Abschreibungen angesetzt. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 33 Jahre angenommen.
Andere Anlagen und Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Die Vermögensgegenstände sind mit
Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bewertet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 800,00
nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
2.3.
Vorräte
Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsneben-
kosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten.
2.4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos ist eine pauschale Wertberichtigung in
Höhe von 1 % der Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen gebildet.
2.5.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
2.6.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für erkennbare Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
2.7.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
insgesamt TEUR 0,0 (Vj. TEUR 62,5) enthalten.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 821,9 sind
durch Grundschulden und Globalzession besichert.
3.2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen in Höhe von TEUR 175,4 sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
4.
Sonstige Angaben
4.1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 29
Mitarbeiter beschäftigt.
4.2.
Gewährte Kredite an Geschäftsführer
Die zu Gunsten der Geschäftsführung
vergebenen, mit 3% verzinsten Kredite betragen TEUR 19,1
(Vj. TEUR 18,6) und resultieren aus dem laufenden
Verrechnungsverkehr zwischen der Geschäftsführung
und der Gesellschaft.
Riesa, 19. August 2021
gez. Frank Breuer
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2020 -
31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 125.315,14 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.146,30
EUR.
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 80,51 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 18.614,25
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2021 festgestellt.
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