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Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.889,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.889,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
23.561,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.032,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.528,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.950,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.251,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
6.748,24 |
| B.
Rückstellungen |
1.334,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.451,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.451,87 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.912,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.950,34 |
Anhang zum Jahresabschluss
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der
umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für
das Handelsrecht wird es gegebenenfalls notwendig sein eine
vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der
umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für
das Handelsrecht ist es notwendig geworden eine vom
Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
Die Ansatzwahlrechte, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden stimmen mit denen des Vorjahres
überein (Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit).
Wesentliche Abweichungen werden nachstehend dargestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der
betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Die im
Jahr 2010 angeschafften
Vermögensgegenstände vom geringen Wert
wurden voll abgeschrieben.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die
Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
2.1.2 UMLAUFVERMÖGEN
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr. Bei den sonstigen
Vermögensgegenständen ist eine Mietkaution in
Höhe von 10.695,72 Euro enthalten. Bei dieser
beträgt die Laufzeit mehr als 1 Jahr.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle
ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
bezahlt.
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen wurden in
Höhe von 3% der Nettoforderungen gebildet.
Das
Bankguthaben wurden anhand vom Kontoauszug zum 31.
Dezember 2010 überprüft und mit dem Folgejahr
abgestimmt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und
in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
2.1.3 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250
Abs. 1 HGB wurden, wegen der Geringfügigkeit der
vorausbezahlten Beträge, nicht gebildet.
2.2.1 SCHULDEN
2.2.1 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden gem. §§
249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen stellen
Rückstellungen für Gewährleistungen und
für Jahresabschlusskosten dar.
Die
Gewährleistungsrückstellung wurde in
Höhe von 0,5 % des bereinigten Jahresumsatzes
gebildet. Der Prozentsatz wurde aufgrund von
Schätzungen der Geschäftsführer über
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
angefallenen Reklamationen und deren Aufwand ermittelt.
Soweit das Unternehmen im Folgejahr von Kunden nicht in
Gewährleistung genommen worden ist, wird die
Rückstellung wieder aufgelöst.
Die
Jahresabschlussrückstellung wurde aufgrund der
voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.
2.2.2 VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem
Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
weiter vermerkt ist, beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden, soweit vorhanden, durch Saldenbestätigungen
nachgewiesen und abgestimmt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bezahlt.
2.2.3 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
die im Dezember bezahlten Mieten, Nebenkosten,
Stromnutzungsgebühren und Nutzungspauschalen, die
für Januar gehören gebildet.
2.2.4 PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. SONSTIGE ANGABEN
3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und
den Unterlagen bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB.
3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft des
Geschäftsführers bestehen zum Bilanzstichtag per
31. Dezember 2010 keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresfehlbetrag per 31. Dezember 2010 wird,
gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue
Wirtschaftsjahr vorgetragen.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind Herr Volker Zingraf,
Juvenellstraße 34, 90419 Nürnberg und Herr Sven
Buchner, Königshammerstraße 41, 90469
Nürnberg. Sie sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
3.5 ARBEITNEHMER
Während des Jahres waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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