Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Driehorst seit 17.7.2006 | Geschäftsführer |
Rolf Peter Driehorst seit 17.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONVICE GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2012 der CONVICE GmbH, Esslingen A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss I. Die CONVICE GmbH, Esslingen ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. II. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind. III. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig. IV. Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Bilanz-tableau vermerkt. V. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. VI. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahreswerte wurden in 2010 dementsprechend nicht angepasst. Dies betrifft insbesondere den Ausweis der Ausstehenden Einlagen. Ab 2011 wird das Stetigkeitsprinzip wieder angewendet. 2. Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet. 6. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegen steht. b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. c) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. d) Aus rein steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bzw. Abschreibungen erfolgten nicht. 2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden a) Anlagevermögen: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde. Im Geschäftsjahr wurden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,- EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Sammelposten der Vorjahre wird fortgeführt und linear aufgelöst. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. b) Umlaufvermögen: Die Vorräte (Unfertige Leistungen) werden zu den durchschnittlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Rückstellungen: Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. d) Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage 5 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§268 Abs. 2 HGB). Eine Offenlegung des Anlagespiegels entfällt gem. § 274a HGB. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H. v. EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 3. Aktive latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Eigenkapital / Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag nicht. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Sonstige Pflichtangaben I. Der Geschäftsführung gehört unverändert an: Herr Rolf Driehorst Herr Stefan Driehorst 1. An die Geschäftsführer wurden keine langfristigen Kredite gegeben, und es bestehen insoweit keine Forderungen. 2. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. 3. Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt. 4. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 268 Abs.4 HGB. II. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 8.516,67 EUR. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Rolf Driehorst (Geschäftsführer) Stefan Driehorst (Geschäftsführer)
Esslingen, den 30. März 2014 gez. Rolf Driehorst Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2014 |
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