Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
K.H. Werner GmbH
Boschstraße 10, 31535 Neustadt am Rübenberge, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Werner seit 20.11.2014 | Prokura |
Karl-Heinz Werner seit 22.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K.H. Werner GmbHNeustadt a. Rbge.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gliederung sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten. Den Zahlen des Geschäftsjahres sind die Vorjahreszahlen zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going concern). Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflicht (§ 325 Abs. 1 HGB) werden die maßgeblichen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen werden bei den immateriellen Wirtschaftsgütern linear und beim Sachanlagevermögen linear und degressiv vorgenommen. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert anzusetzen. Der niedrigere beizulegende Wert wird nicht beibehalten, soweit die Gründe hierfür entfallen sind. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt. Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG – geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von netto € 800,00 werden bereits im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben – wird in Anspruch genommen. 3.2 Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Börsen-/Marktpreis oder der beizulegende Wert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt, werden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Gegebenenfalls erfolgen Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Ein allgemeines Ausfall- und Kreditrisiko wurde nicht berücksichtigt, da dieses aus der Erfahrung der Vergangenheit nicht besteht. 3.3 Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten werden Erträge bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. 3.4 Rückstellungen Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der anzuwendende Zinssatz ergibt sich aus der entsprechenden Rechtsverordnung der Deutschen Bundesbank. 3.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz 4.1 Eigenkapital In dem Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von € 46.115,85 (Vorjahr: € 62.781,25) enthalten. 4.2 Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte im Berichtsjahr auf Grundlage der Sterbetafeln / Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Es wurde ein Abzinsungssatz von 1,78% p.a. (Vorjahr: 1,87% p.a.) und ein Rententrend von 2,00% p.a. (Vorjahr: 2,00% p.a.) zugrunde gelegt. Für den Zuführungsbetrag, der sich aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze für die Pensionsverpflichtungen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergibt, wird die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Der sich daraus ergebende Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2022 € 1.963,20 (Vorjahr: € 2.944,80). 4.3 Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von € 65.317,82 (Vorjahr: € 72.289,42). Von den Verbindlichkeiten haben € 465.411,97 (Vorjahr: € 263.899,88) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 40.317,82) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5. sonstige Angaben 5.1 sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der nicht aus der Bilanz ersichtlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt € 54.173,38 und beinhaltet ausschließlich Miet-, Leasing- und Wartungsverträge mit einer Laufzeit von längstens 13 Monaten. 5.2 Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 12. Die Ermittlung erfolgte unter Berücksichtigung von § 267 Abs. 5 HGB. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.4.2024. |
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