INTERCEPT
Technology GmbH
Eisenach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.988.137,11 |
1.924.915,11 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.778.897,00 |
1.707.108,00 |
| II.
Sachanlagen |
186.111,00 |
194.678,00 |
| III.
Finanzanlagen |
23.129,11 |
23.129,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.763.986,83 |
3.227.379,82 |
| I.
Vorräte |
790.493,28 |
778.305,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.378.526,22 |
1.466.785,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.594.967,33 |
982.288,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.734,88 |
22.070,75 |
| D.
Aktive latente Steuern |
284.805,00 |
348.014,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.073.663,82 |
5.522.379,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.727.665,96 |
3.585.383,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
69.033,00 |
69.033,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.656.855,49 |
4.656.855,49 |
| III.
Gewinnrücklagen |
302.900,00 |
302.900,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
1.443.405,01 |
1.592.793,24 |
| V.
Jahresüberschuss |
142.282,48 |
149.388,23 |
| B.
Rückstellungen |
164.207,01 |
131.542,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.181.790,85 |
1.805.454,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.073.663,82 |
5.522.379,68 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Die INTERCEPT Technology GmbH mit Sitz in Eisenach
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der
Nummer HRB 405856 eingetragen.
Der Jahresabschluss der INTERCEPT Technology GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten bzw. nach den Tauschgrundsätzen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu fortgeführten Herstellungskosten bewertet.
In entsprechender Höhe ist das Ergebnis der
Gesellschaft ausschüttungsgesperrt. Da die
voraussichtliche Nutzungsdauer der fertiggestellten selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird
gemäß § 255 Abs. 3 S. 2 HGB eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit die
beizulegenden Werte ihren Buchwert unterschreiten, wurde
der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Es wurde verlustfrei
bewertet. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise
abzüglich zuzurechnender Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken
behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von TEUR 9 (VJ.: TEUR 9) und Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.753 (VJ.:
TEUR 275). Die Forderungen enthalten Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer als 1 Jahr in Höhe von
T€ 1.333 (VJ.: T€ 0).
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
In den Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen (u.a.
aus Sacheinlagen wie Lizenzgewährung und auch
Darlehensverzichte) der Gesellschafter bilanziert, die im
Rahmen der Umstrukturierung im November 2009 und Oktober
2013 vereinbart worden sind.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 917 (VJ.: TEUR 1.311) haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe
von TEUR 2.264 (VJ.: TEUR 494) von mehr als einem Jahr. Es
bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (VJ.: TEUR 30). Die Verbindlichkeiten sind
- neben üblichen Eigentumsvorbehalten - durch
Abtretungen von Guthaben bei Kreditinstituten,
Raumsicherungsübertragung und Abtretung von
Außenständen besichert.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide
Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Personal
Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 20
Personen (ohne Geschäftsführer und Auszubildende)
bei der INTERCEPT beschäftigt. Es handelt sich dabei
durchschnittlich um 4 gewerbliche Arbeitnehmer- und 16
Verwaltungskräfte.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gesamtverpflichtungenüber die gesamte Laufzeit
bestehen in Höhe von TEUR 126.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Beträge in Höhe von TEUR 285 aus der
Aktivierung aktiver latenter Steuern sowie in Höhe von
TEUR 1.102 aus der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen
nach § 248 Abs. 2 HGB sind ausschüttungsgesperrt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Eisenach, den 15. Mai
2024
gez.
Frank P. Krökel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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