Prolytic
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.005.379,27 |
814.508,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
524.876,27 |
452.595,00 |
| II.
Sachanlagen |
480.503,00 |
361.913,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
866.270,78 |
359.949,63 |
| I.
Vorräte |
32.087,58 |
38.022,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
624.719,56 |
276.833,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.463,64 |
45.093,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
40.480,63 |
13.509,75 |
| Aktiva |
1.912.130,68 |
1.187.967,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
784.255,56 |
561.094,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
520.000,00 |
|
| III.
Bilanzgewinn |
239.255,56 |
536.094,57 |
| davon
Gewinnvortrag |
536.094,57 |
768.484,06 |
| B.
Rückstellungen |
175.533,28 |
72.855,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
952.341,84 |
554.017,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
481.599,74 |
328.584,95 |
| Summe
Passiva |
1.912.130,68 |
1.187.967,38 |
Anhang für
2023
Allgemeine Informationen zu den
Jahresabschlüssen
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
am Main unter HRB Nr. 56529 eingetragen. Sie erfüllt
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 HGB. Der
Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung nach den
§§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266
ff. HGB) unter Beibehaltung der Gliederungsgrundsätze
des Vorjahresabschlusses aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Jahresabschlüsse enthalten alle Aktiva,
Passiva, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und
Aufwendungen, sofern nicht gesetzlich anders
vorgeschrieben. Die Posten auf der Aktivseite wurden nicht
mit den Posten auf der Passivseite verrechnet, und die
Aufwendungen wurden nicht mit den Erträgen verrechnet.
Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres angegebenen Werte entsprechen den in
der Schlussbilanz angegebenen Werten. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Bei der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip
angewandt, d. h. alle bis zum Bilanzstichtag vorhersehbaren
Risiken und Unwägbarkeiten wurden berücksichtigt,
auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und der
Erstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Bilanzstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Haushaltsjahres wurden unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten bewertet. Abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens werden linear über ihre
Nutzungsdauer abgeschrieben. Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von bis zu 1 TEUR werden über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den
letzten reinen Einkaufspreisen unter Berücksichtigung
von Skonti bewertet.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden
retrograd nach dem Grad der Fertigstellung bewertet, unter
Berücksichtigung der Fertigungsgemeinkosten zu
Fertigungskosten.
Forderungen, Wertpapiere und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zu
den Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Bewertung werden
alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.
Bankguthaben und Kassenbestände werden zum
Nennwert ausgewiesen.
Im Hinblick auf die Aufwandsabgrenzung sind
angemessene Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 Abs. 6 HGB gebildet worden. Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Anschaffungskosten,
ausgehend vom jeweiligen Gesamtbetrag, unter
Berücksichtigung zeitanteiliger Auflösungen
bewertet.
Rückstellungen werden nach vernünftigem
kaufmännischem Ermessen bewertet und in Höhe des
Betrages angesetzt, der voraussichtlich zur Erfüllung
der Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweils
erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zum Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
lnventar
Die Vorräte sind, soweit sie nicht unter dem
üblichen Eigentumsvorbehalt stehen,
uneingeschränktes Eigentum der Gesellschaft.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Sonstige abgegrenzte Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
hauptsächlich Verpflichtungen im Zusammenhang mit
Personal, Aufbewahrungspflichten und der Erstellung des
Jahresabschlusses.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag:
Keine.
Geschäftsführung
Die folgenden Personen wurden am Ende des Jahres zu
Geschäftsführern der Gesellschaft ernannt:
- Puig de Dou, Joan, Barcelona/Spanien
- Wacker, Ron, Frankfurt
Die folgende Person war zum Jahresende mit
Einzelprokura der Gesellschaft ausgestattet:
- Punzano, Angel Martinez, Barcelona/Spanien
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am, 22. März
2024
gez.
Dr. Ron Wacker
gez.
Joan Puig de Dou
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2024
festgestellt.
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