TSSR Handels GmbHLiquidiert
10318 Berlin, DEUStammdaten
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TSSR Handels GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANG
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. 1. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen Ausweisvorschriften erstellt, wobei von den Erleichterungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht wurde. Angaben und Erläuterungen im Anhang werden in dem für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Umfang gegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung des vorliegenden Anhangs wurden die Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB, die für alle Kapitalgesellschaften gelten, beachtet, unter Inanspruchnahme der größenklassenabhängigen Erläuterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen kumulierten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit abnutzbar, vermindert um branchenbezogene entsprechend der technischen Nutzung ermittelten Abschreibungen ausgewiesen. Für die geringwertigen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis € 410,00 wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Im Anlagenspiegel wird gleichzeitig der Abgang im selben Jahr unterstellt. Bewegliche Wirtschaftsgüter im Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt und innerhalb fünf Jahren um 1/5 abgeschrieben. Bei den Zugängen des Anlagevermögens wurde die Abschreibung pro rata temporis angesetzt. Der Posten Vorräte umfasst fertige Erzeugnisse und Waren. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten bzw. zu den Anschaffungskosten, einschließlich Anschaffungsnebenkosten, unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den Anschaffungskosten zum Nennwert bewertet. Ausfallrisiken wurden nicht berücksichtigt, zumal zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung die im vorliegenden Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen vollständig bezahlt sind. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden. Für die latenten Steuern wurde ein Aktivposten gebildet. Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Das gezeichnete Kapital (Stammkapitel) ist zum Nennbetrag angesetzt. Die unveränderte Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissenen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen für latente Steuern waren nicht zu bilden, da keine passivisch abzugrenzende Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz aufgetreten sind. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagespiegel Gemäß § 274 a HGB und § 264 a HGB ist die Berichtsfirma von der Aufstellung eines Anlagegitters gemäß § 268 Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB befreit. 2. Beteiligungsliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehender Debitorensaldo gegen die Weidler Logistik GmbH: € 2.975,00 (Vj.: € 9.068,91) 3. Die Verbindlichkeiten zum vorliegenden Bilanzstichtag sind wie folgt strukturiert:
*) Art der Sicherheit: selbstschuldnerische Bürgschaft **) Art der Sicherheit: Eigentumsvorbehalt mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Beträge. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 enthalten. Das Cash Konto bei der Mainzer Volksbank Nr. 435681069 wurde für die Bürgschaftsgewährung / Avalkredit an die Firma ConCardis verpfändet. Bestehender Avalkredit € 15.000,00. II. Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten. 3. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen wie nachfolgend erläutert: Gemäß Mietkaufvertrag vom 01.07.2015 mit ALBIS Mobile Lease GmbH besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft in unbegrenzter Höhe mit dem Gesellschafter Jürgen Weidler. Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB): Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2017 Frau Sigrid Demmerle: 01.01.2017 - 31.12.2017 Zugunsten des Geschäftsführers eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis 2017 wie folgt zu verwenden:
Berlin, den 13. Februar 2019 Sigrid Demmerle Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Februar 2019 |
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