Hellmann -
HYGREX GmbH
Kaltenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
244.073,05 |
233.533,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
56.847,05 |
15.109,00 |
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
55.699,05 |
12.860,00 |
| 2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1.147,00 |
2.248,00 |
| 3.
Geschäfts- oder Firmenwert |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
187.226,00 |
218.424,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
25.584,00 |
30.585,00 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
73.879,00 |
90.337,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
87.763,00 |
97.502,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
886.606,87 |
900.994,63 |
| I.
Vorräte |
414.032,85 |
311.965,07 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
73.791,91 |
12.571,07 |
| 2.
fertige Erzeugnisse und Waren |
340.240,94 |
299.394,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144.769,14 |
251.979,72 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
118.347,87 |
201.171,82 |
| davon
gegen Gesellschafter |
618,20 |
1.103,86 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
26.421,27 |
50.807,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
327.804,88 |
337.049,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.532,72 |
5.239,48 |
| Summe
Aktiva |
1.136.212,64 |
1.139.767,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
930.179,95 |
926.721,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
880.179,95 |
876.721,92 |
| davon
Gewinnvortrag |
876.721,92 |
842.195,64 |
| B.
Rückstellungen |
43.289,57 |
62.045,40 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
5.144,18 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
43.289,57 |
56.901,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
156.406,51 |
137.165,13 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
54.677,54 |
61.723,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
54.677,54 |
61.723,76 |
| 2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
63.818,70 |
32.500,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
63.818,70 |
32.500,00 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6.425,49 |
1.765,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.425,49 |
1.765,10 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
31.484,78 |
41.176,27 |
| davon
aus Steuern |
6.901,68 |
20.169,63 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
281,84 |
512,06 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
155,20 |
531,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.484,78 |
41.176,27 |
| D.
Passive latente Steuern |
6.336,61 |
13.834,66 |
| Summe
Passiva |
1.136.212,64 |
1.139.767,11 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt/Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und den
Gesellschaftsverträgen aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang ausgeführt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt. Die Er-stellung
der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 und
288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Erstellung eines Lageberichts konnte nach §
264 Abs. 1 S. 3 HGB entfallen.
II. Angaben zur Bilanz
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 246 - 255 HGB) wurden
beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs-kosten angesetzt und, soweit abnutzbar, auf
der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und
planmäßigen Abschreibung vermindert.
Die selbst geschaffenen Wirtschaftsgüter
bestehen insbessondere aus einer Klimakammer und
Entwicklungskosten. Diese wurden mit den Lohnkosten nach
§ 285 Nr. 22 HGB erfasst und die Klimakammer linear
abgeschrieben.
Die Vorratsbewertung erfolgte zu den Anschaffungs-
und Herstellungskosten, respektive zum niedrigeren
Marktwert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
worden. Erkennbaren Risiken wurde durch angemessene
Abwertung Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag
berücksichtigt, wie er sich nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ergibt. Künftige
Vorteile, die mit der Erfüllung einer Verpflichtung
voraussichtlich verbunden sind, wurden bei der
Rückstellungsbewertung wertmindernd
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen am 31. Dez. 2022
enthält neben den immateriellen Wirtschaftsgütern
einen selbst entwickelten Maschinenprototyp,
Gegenstände wie Kraftfahrzeuge und
Geschäftsausstattung.
Die Bestände fertigen und unfertigem
Erzeugnissen wurden mit Hilfe des Programms SAP ermittelt.
Bei den Rohstoffen war der Nettoeinkaufspreis
maßgeblich.
Unfertige Erzeugnisse (Arbeiten), für die ein
Auftrag erteilt und Anzahlungen bereits geleistet wurden,
enthalten Lohn und Fertigungsstunden und wurden nach dem
Fertigungsstand aktiviert. Der Lagerbestand an Roh- Hilfs-
und Betriebsstoffen wurde zu Einkaufspreisen nach dem
strengen Niederstwertprinzip bewertet. In den
Beständen sind fertige und unfertige Erzeugnisse (in
Arbeit befindliche Arbeiten) enthalten, die für den
Verkauf oder für den Einbau in zukünftige
Erzeugnisse vorgesehen sind. Diese wurden mit den auf die
Herstellung angefallenen Lohnkosten bewertet. Der Bestand
an fertigen und unfertigen (in Arbeit befindlichen)
Erzeugnissen wurde getrennt vom Lager bewertet.
Die Vorführgeräte wurden vom
Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht
und werden dort über 5 Jahre abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr bestanden in Höhe
von € 118.347,87. Alle Forderungen aus
Warenlieferungen und Leistungen wurden mit 1 %
pauschalwertberichtigt (€ 1.083,14). Die
Pauschalwertberichtigung wurde von dem obenstehenden Betrag
abgezogen. Die Einzelwertberichtigung wurde aufgelöst.
Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr bestanden in Höhe von € 12.720,00 (§
268 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Kosten
für nachfolgende Jahre.
Rückstellungen für Steuern konnten wegen
des Verlustrücktrages aufgelöst werden.
Urlaubsrückstel-lungen wurden nach den Angaben aus den
Lohnkonten ermittelt. Die Archivierungskosten wurden im
Jahr 2022 angepasst. Die
Gewährleistungsrückstellungen wurden pauschal mit
1 % der Umsätze gebildet.
Erfüllungsrückstellungen wurden angepasst.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in Höhe von 101.728,97 €
(§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).
Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz
ergibt, entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Hierfür wurden passiv latente Steuern gebildet. Die
aktiv latenten Steuern wurden mit den passiv latenten
Steuern saldiert.
3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten.
Sachverhalte
Ausleihungen: 0,00 €
Forderungen: 13.689,62 €
Verbindlichkeiten: 155,20 €
Die Angaben beinhalten auch Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftergeschäftsführern.
4. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren nicht festzustellen.
III. sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
lagen zum Bilanzstichtag nicht vor
2. Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt €
55.699,05.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3 a HGB)
Die für den Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft erforderlichen Betriebsflächen wurden
angemietet.
4. Rechtliche Grundlagen
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag am
15. Februar 1990 gegründet und war im
Geschäftsjahr beim Amtsgericht Hamburg in das
Handelsregister eingetragen. (HRB 44459). Anfang des Jahres
2017 wurde die Firma nach Kaltenkirchen verlegt und
umbenannt. Seit dem 18. April 2017 wird die Gesellschaft
beim Amtsgericht Kiel unter dem Namen "Hellmann-HYGREX
GmbH" (HRB 18586 KL) geführt.
Das Stammkapital wurde am 23. Juni 2005 aufgrund
eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses von
25.564,59 € auf 50.000,00 € erhöht.
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und
der Vertrieb von luft- und klimatechnischen Anlagen und
Geräten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte.
Im Geschäftsjahr war Geschäftsführer
Herr Rüdiger Hellmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB
befreit.
Die Geschäfts- und Fertigungsräume befanden
sich im Geschäftsjahr:
Nikolaus-Otto-Straße 1
24568 Kaltenkirchen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
IV. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2022 wird
dem Bilanzgewinn aus dem Vorjahr hinzugerechnet und auf
neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Kaltenkirchen, den 30. Okt.
2023
gez.
Rüdiger Hellmann, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2023
festgestellt.
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