Candoro ethics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Stoll seit 15.7.2025 | Prokura |
Katharina Christiane Reineck seit 15.7.2025 | Geschäftsführer |
Hans-Georg Dr. Feldmeier seit 24.4.2023 | Geschäftsführer |
Achim Richard Dr. Berthold seit 16.3.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AxiCorp Pharma GmbHFriedrichsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anlagenverzeichnis Jahresabschluss axicorp Pharma GmbH 31. Dezember 2023 Lagebericht 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die axicorp Pharma GmbH, Friedrichsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der axicorp Pharma GmbH, Friedrichsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der axicorp Pharma GmbH, Friedrichsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss und der Lagebericht der axicorp Pharma GmbH für das vorherige Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2023 sind, wurden nicht geprüft. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 21. März 2024 Grant
Thornton AG
Jens Brinkhoff, Wirtschaftsprüfer Reiner Pütz, Wirtschaftsprüfer Inhalt Jahresabschluss der axicorp Pharma GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang Grundlagen der Darstellung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterung zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangGrundlagen der Darstellung 1. Angaben zur Identifikation der Kapitalgesellschaft Die axicorp Pharma GmbH (im Folgenden auch: "Gesellschaft") mit Sitz in 61381 Friedrichsdorf wurde am 24.11.2005 gegründet und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 10098 eingetragen. 2. Beschreibung der Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist der Import und Reimport von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) und ähnlichen Produkten sowie Umfüllung, Abpackung oder Kennzeichnen von Fertigarzneimitteln im Bereich der Europäischen Union. 3. Grundlagen der Rechnungslegung Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 HGB als große Kapitalgesellschaft eingeordnet. Der Jahresabschluss der axicorp Pharma GmbH, Friedrichsdorf, wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 4. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB werden ohne Inanspruchnahme von Zusammenfassungen gem. § 265 Abs. 7 HGB angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) zur Anwendung. Der Ausweis erfolgt in Tausend Euro (TEUR). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 5. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, sowie bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Im Jahr des Zu- und Abgangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis nach vollen Monaten. Die Nutzungsdauer für die EDV Software beträgt drei Jahre. Die planmäßige Abschreibung bei Lizenzen, Markenrechte und Arzneimittelzulassungen erfolgt über eine Nutzungsdauer von 15 Jahre. 6. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird mit den um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode vorgenommen, wobei die zugrundeliegende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der steuerlichen Nutzungsdauern jeweils vorsichtig geschätzt wurde. Soweit den Anlagengegenständen am Bilanzstichtag auf Dauer ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Diese werden, soweit vorliegend, im Anhang angegeben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von über EUR 250 bis EUR 1.000 wird das Wahlrecht zur Sofortabschreibung ausgeübt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 werden als Sofortaufwand erfasst. Bei den planmäßigen Abschreibungen werden überwiegend folgende branchenübliche und handelsrechtlich zulässige Nutzungsdauern berücksichtigt:
Soweit den Anlagengegenständen am Bilanzstichtag auf Dauer ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Diese werden, soweit vorliegend, im Anhang angegeben. 7. Vorräte Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert im Falle von Wertminderungen bewertet. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. 8. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. 9. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet. 10. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 11. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. 12. Rückstellungen Bei der Bildung von Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe des Erfüllungsbetrages bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre, der von der deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird. Das Abzinsungswahlrecht von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurde nicht in Anspruch genommen. 13. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 14. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Wechselkursen umgerechnet. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam im Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 15. Umsatzerlöse Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach Abzug von Erlösschmälerungen. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. 16. Aufwendungen und Erträge Sämtliche Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden in Euro abgerechnet. Erläuterung zur Bilanz Angaben zu den Aktiva 17. Anlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird nachfolgend wiedergegeben: Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung)
18. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 39.880 (31. Dezember 2022: TEUR 30.097), davon gegenüber Gesellschaftern TEUR 39.504 (31. Dezember 2022: TEUR 30.097). Die Forderungen sind ihrer Art nach sonstige Vermögensgegenstände. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen im Folgejahr abziehbare Vorsteuer in Höhe von TEUR 52 (31. Dezember 2022: TEUR 16) und übrige sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 25 (31. Dezember 2022: TEUR 67). Im Übrigen beträgt die Restlaufzeit der sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. 19. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die flüssigen Mittel bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Zum 31. Dezember 2023 betragen die liquiden Mittel TEUR 482 (31. Dezember 2022: TEUR 5.098). Der Rückgang resultiert aus der Einführung des Cashpoolings im Berichtsjahr. Angaben zu den Passiva 20. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25 und ist unverändert zum Vorjahr. 21. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Krankenversicherungsrabatte werden auf Grundlage der maßgeblichen zugrundeliegenden Rabattverträge geschätzt. Die Rechnungsstellung der Rabatte und damit die Inanspruchnahme der Rückstellungen für Rabatte für Krankenversicherungen werden im Allgemeinen innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet. Die Aufwendungen für die Bildung dieser Rückstellungen werden mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Rückstellung für Herstellerabgabe liegt eine Schätzung hinsichtlich der zeitlichen Verteilung der Verkäufe absagebehafteter Arzneimittel an den Endkunden zugrunde. Der Rückstellung für Retouren liegt eine Schätzung auf Basis des Verhältnisses von Retourengutschriften zu Umsätzen des ersten Halbjahres übertragen auf die Umsätze des zweiten Halbjahres und unter Berücksichtigung der Wiederveräußerbarkeit der retournierten Artikel zugrunde. 22. Verbindlichkeiten Eine Übersicht über die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und die Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gibt der nachstehende Verbindlichkeitenspiegel wieder: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023(zum 31. Dezember 2022)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung23. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
24. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 62). 25. Abschreibungen Die Abschreibungen betragen TEUR 1.341 (Vorjahr: TEUR 1.009) und enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 411). Die Abschreibungen auf das Umlaufvermögen, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, betragen TEUR 932 (31. Dezember.2022: TEUR 205). Diese Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus Vernichtungsmehraufwand durch Kundenretouren mit einer zu kurzen Haltbarkeit für den Wiedervertrieb im Zeitpunkt der Retouren. 26. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 208 (Vorjahr: TEUR 130). Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Produkthaftpflichtversicherung und Erstzertifizierungen aus dem Vorjahr. 27. Gewinnabführungsvertrag Mit Datum vom 28.09.2009 (mit Nachtrag vom 24.11.2021) wurde zwischen der axicorp Pharma GmbH und der axicorp GmbH ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der auch zur Verlustübernahme verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft sowie die Gesellschafterversammlung der axicorp Pharma GmbH haben am 30.10.2009 diesem Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Die Eintragung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister erfolgte am 04.12.2009 (Nachtrag am 29.11.2021). Zum 31.12.2023 und 31.12.2022 bestanden keine ausschüttungs-/abführungsgesperrten Beträge. Sonstige Angaben 28. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31.12.2023 beträgt TEUR 82 (31. Dezember 2022: TEUR 65). Das Bestellobligo per 31.12.2023 beträgt TEUR 45.120 (31.12.2022: TEUR 74.820). Es ist in der Parallelimportbranche üblich, stark nachgefragte Produkte über den tatsächlichen Bedarf hinaus zu bestellen, da allgemein bekannt ist, dass die Bestellungen nicht vollständig erfüllt werden. 29. Haftungsverhältnisse Im Geschäftsjahr 2022 hat die Dermapharm Holding SE und die Dermapharm AG mit führenden deutschen und europäischen Banken einen Konsortialkreditvertrag über in Summe TEUR 1.050.000 mit einer Grundlaufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Zum 31.12.2023 ist der Kredit in Höhe von TEUR 915.000 in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme ging einher mit der Rückführung und Ablösung des bestehenden Konsortialkreditvertrages aus 2019. axicorp ist in ihrer Funktion als Garant ebenfalls Partei des genannten Konsortialkreditvertrages. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Dermapharm AG ein Schuldscheindarlehen zum Nominalwert in Höhe von TEUR 100.000 mit Fälligkeiten in den Jahren 2024, 2026 und 2029 emittiert. Die axicorp ist in ihrer Funktion als gesamtschuldnerisch Mithaftende ebenfalls Partei der genannten Schuldscheindarlehensverträge. Eine Inanspruchnahme der Garantie oder der gesamtschuldnerischen Mithaft könnte, die für das operative Geschäft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel, beschränken. Den beschriebenen Risiken begegnet die Muttergesellschaft Dermapharm AG, welche zum Teil auch die Finance-Funktion für axicorp übernimmt, mit einem sorgfältigen Liquiditätsmanagement, um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität durch ausreichende Liquiditätsreserven sowie freie Kreditlinien jederzeit sicherzustellen. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von axicrop werden unter der Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe auf Konzernebene als niedrig eingestuft. 30. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 216 Arbeitnehmer (Vorjahr: 221) beschäftigt. 31. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangsangabe des Konzernabschlusses der Dermapharm Holding SE enthalten. 32. Die Geschäftsführung der axicorp Pharma GmbH
33. Bezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge für die Geschäftsführer wurde von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 34. Konzernzugehörigkeit Die Themis Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Grünwald, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Die Dermapharm Holding SE, Grünwald, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen nach IFRS, wie sie in der EU anwendbar sind, auf. Der Konzernabschluss der Themis Beteiligungs-Aktiengesellschaft zum 31.12.2023 und der Konzernabschluss der Dermapharm Holding SE zum 31.12.2023 werden im Bundesanzeiger abrufbar sein. 35. Nachtragsbericht Ereignisse nach der Berichtsperiode mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet.
Grünwald, den 21. März 2024 Dr. Hans-Georg Feldmeier, Chief Executive Officer LAGEBERICHT 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell und Strategie Geschäftsmodell Die axicorp Pharma GmbH (im Folgenden auch: "axicorp Pharma" oder ",Gesellschaft") in Friedrichsdorf ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der axicorp GmbH, Friedrichsdorf, die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dermapharm AG, Grünwald, ist. Die Dermapharm AG, Grünwald, ist wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Dermapharm Holding SE, die als Muttergesellschaft des Konzerns im Wesentlichen die Funktion einer strategischen Holding hat. Die axicorp Pharma GmbH wird in den Konzernabschluss der börsennotierten Dermapharm Holding SE, Grünwald, einbezogen. Die Dermapharm Holding SE ("Dermapharm") ist ein führender Hersteller von patentfreien Markenarzneimitteln für ausgewählte Therapiegebiete in Deutschland mit wachsender internationaler Präsenz. Gegenstand des Unternehmens ist der Import und Reimport von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) und ähnlichen Produkten sowie Umfüllung, Abpackung oder Kennzeichnen von Fertigarzneimitteln im Bereich der Europäischen Union. Der größte Geschäftsbereich der axicorp Pharma GmbH ist das Importarzneimittelgeschäft in Deutschland. Weiterhin betreibt die axicorp Pharma GmbH den Geschäftsbereich OTC (Over The Counter) und den Vertrieb von Medizinprodukten und Medizinalcannabis. Der Import preisgünstiger Originalpräparate (EU-Import-Arzneimittel) wurde von den Gesundheitsreformen seit der Jahrtausendwende gefördert, um die Kosten des Gesundheitswesens dauerhaft zu senken. Die Entlastung durch Importarzneimittel für das Gesundheitswesen resultiert aus der Nutzung der Preisunterschiede von Originalprodukten, die Pharmakonzerne in anderen Ländern Europas zu günstigeren Preisen anbieten als in Deutschland. Die axicorp Pharma GmbH schlägt hier den etablierten Weg ein, Originalprodukte der Originalhersteller im Ausland günstig einzukaufen und sie nach Deutschland zu importieren und zu verkaufen. Strategie Ausgehend von ihrer Position auf dem deutschen Pharmamarkt und einer breiten Kundenbasis verfolgt die axicorp Pharma GmbH das Ziel, sowohl organische als auch Wachstumschancen, die sich durch das Partizipieren an neu entwickelten Präparaten ergeben, konsequent zu nutzen. 1.2. Mitarbeiter Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der axicorp Pharma GmbH. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 216 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 221 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) für die Gesellschaft tätig. 1.3. Steuerungssystem und Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren: Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der Gesellschaft erfolgt über die von der Geschäftsleitung verabschiedeten Zielvorgaben. In der Budgetplanung, die jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt, werden diese in konkrete, messbare Ziele übersetzt. Als zentrale Steuerungsgrößen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit dienen der Unternehmensführung die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Über die Entwicklung des Unternehmens wird der Geschäftsführer mittels regelmäßiger Berichte im Detail informiert, so dass er möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken kann. Das Steuerungssystem trägt somit dazu bei, den profitablen Wachstumskurs der axicorp Pharma GmbH sicherzustellen. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden kontinuierlich beobachtet und fließen in die monatliche Berichterstattung an die Geschäftsführung ein. Dazu werden in den definierten Geschäftsbereichen die vorgegebenen Planwerte laufend überprüft und mit der aktuellen Geschäftsentwicklung verglichen (Plan-Ist-Vergleich). Auf Basis der Überprüfung werden bei eventuellen Abweichungen zu den ursprünglichen Umsatz- und EBITDA-Zielen entsprechende Maßnahmen abgeleitet. 1.4. Forschung und Entwicklung Die axicorp Pharma GmbH betreibt aufgrund des Geschäftsmodells bewusst keine pharmazeutische Grundlagenforschung. Das Fundament für profitables Wachstum und den langfristigen Firmenerfolg liegt in der kontinuierlichen Markteinführung von Markenarzneimitteln, die die Marktkompetenz in den Kerntherapiegebieten erweitern und margenstark, aufgrund bestmöglicher Herstellungskosten angeboten werden. Die axicorp Pharma GmbH überprüft ständig die Zielmärkte, die von ihrem Produktangebot abgedeckt werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenspezifische Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Veröffentlichung im Januar 2024 für das Jahr 2023 mit einem weltweiten abgeschwächten Anstieg der Wirtschaft um 3,1 % und übertrifft damit die im Herbst 2023 aufgestellte Wachstumsprognose in Höhe von 3,0 %. Auch die europäische Wirtschaft wies im Jahr 2023 eine Abschwächung des Wachstums auf. Nach Angaben der EU-Kommission stieg die EU-Wirtschaft um 0,5% (Stand: Februar 2024). Diese Entwicklung resultierte, laut der EU-Kommission, zum einen aus der hohen Inflation und hohen Lebenshaltungskosten, der Verschärfung der Geldpolitik und der schwachen Auslandsnachfrage (Stand: November 2023). Die deutsche Wirtschaft schrumpfte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um 0,3 % (Stand: Januar 2024). Grund für diese Entwicklung waren auch hier die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, welche die Konjunktur dämpften, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen sowie die geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Angesichts dessen, dass das Geschäftsmodell der axicorp Pharma GmbH auf den Gesundheitsmarkt mit einer von der Konjunktur relativ unabhängigen Nachfrage ausgerichtet ist, hat das weltweite wirtschaftliche Umfeld in der Regel weniger direkte Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung als die jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen in den einzelnen Marktregionen. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Zu den Wachstumstreibern auf dem Pharma- und Gesundheitsmarkt zählen insbesondere die demographische Entwicklung mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft, der weltweite Anstieg der Bevölkerung, das steigende Gesundheitsbewusstsein und Selbstmedikation sowie der medizinische Fortschritt. Entsprechend zeigte der europäische Pharmamarkt in den vergangenen Jahren ein kontinuierliches Wachstum. Der Ukraine-Krieg wirkte sich auch im Jahr 2023 nicht rückläufig auf den Pharma- und Gesundheitsmarkt aus. Zum Ende des dritten Quartals 2023 erzielte der gesamte europäische Pharmamarkt nach Angaben des Beratungsunternehmens IQVIA (Quelle: OTC VALUE) einen jährlichen Umsatz von 315,8 Mrd. €, so dass das Marktvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,0 % stieg (MAT Q3 2022: 289,6 Mrd. €). Davon entfielen 278,7 Mrd. € auf rezeptpflichtige Arzneimittel (MAT Q3 2022: 255,4 Mrd. €) und 37,1 Mrd. € (MAT Q3 2022: 34,1 Mrd. €) auf freiverkäufliche OTC-Arzneimittel. Deutschland als Primärmarkt von axicorp Pharma verfügt über ein hochentwickeltes Gesundheitssystem mit 110.114 niedergelassenen Ärzten (Stand: Dezember 2022), 17.830 öffentlichen Apotheken (Stand: Juni 2023) sowie 1.893 Krankenhäusern (Stand: 2022). So gibt Deutschland mit den höchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf (Stand: 2023) einen größeren Anteil seines Bruttoinlandsprodukts für die Gesundheitsfürsorge aus als jedes andere Land der Europäischen Union (Stand: 2023). Gemäß den Angaben von IQVIA konnte der deutsche Pharmamarkt seinen Wachstumstrend auch im vergangenen Jahr fortsetzen. Zum Ende des dritten Quartals 2023 erhöhte sich der jährliche Umsatz im deutschen Pharmamarkt um 6,1 % auf 58,9 Mrd. €, nachdem zum Stand Q3 2022 ein jährlicher Umsatz von 55,5 Mrd. € zu Buche stand. Davon entfielen 52,7 Mrd. € auf rezeptpflichtige Arzneimittel (MAT Q3 2022: 49,8 Mrd. €) und 6,2 Mrd. € (MAT Q3 2022: 5,7 Mrd. €) auf freiverkäufliche OTC-Arzneimittel. Der Umsatz mit patentfreien Arzneimitteln ohne Einsparungen aus Rabattverträgen und abzüglich Hersteller-Zwangsrabatten im GKV-Markt erhöhte sich im Jahr 2023 um 4,7% auf 11,2 Mrd. € (Basis: Herstellerabgabepreise) nach 10,7 Mrd. € im Vorjahreszeitraum (jeweils mit Biosimilars). Allerdings werden Volumengewinne oft durch staatliche Eingriffe in das Preisgefüge wieder neutralisiert. Folglich ist dieser Markt unverändert durch ein kontinuierlich rückläufiges Preisniveau, staatliche Zwangsrabatte und hohe Rabatte an Krankenkassen auf Grund der gesetzlich initiierten Rabattvertragsmöglichkeiten zwischen Herstellern und Krankenkassen geprägt. Regulatorisches Umfeld Festbeträge für Arzneimittel: Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. Verordnet der Arzt dennoch ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, so muss der Patient diesen Differenzbetrag zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Gruppen vergleichbarer Arzneimittel können nach unterschiedlichen Kriterien gebildet werden, deshalb werden drei Stufen der Vergleichbarkeit unterschieden: Festbetragsgruppen der Stufe 1 werden aus Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen gebildet. Festbetragsgruppen der Stufe 2 werden aus Arzneimitteln gebildet, deren Wirkstoffe pharmakologisch, insbesondere chemisch, und dabei gleichzeitig auch hinsichtlich ihrer therapeutischen Wirkung vergleichbar sind. Festbetragsgruppen der Stufe 3 werden aus Arzneimitteln, insbesondere aus Arzneimittelkombinationen, gebildet, die nicht hinsichtlich ihrer Wirkstoffe, aber hinsichtlich ihrer therapeutischen Wirkung vergleichbar sind. Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. Herstellerabschlag: Pharmazeutische Unternehmen können in Deutschland ihre Preise für Arzneimittel grundsätzlich frei bestimmen. Allerdings müssen die Pharmaunternehmen sowohl den gesetzlichen (GKV) als auch den privaten Krankenversicherungen (PKV) Herstellerabschläge auf erstattungsfähige Arzneimittel einräumen. Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag wird im Zuge des GKV- Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Jahr 2022 in dem Zeitraum von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ein Herstellerabschlag in Höhe von 12% auf den Herstellerabgabepreis (ohne Mehrwertsteuer) erhoben. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Herstellerabschlag wieder auf 7%. Sofern es sich dabei um ein patentfreies, wirkstoffgleiches Arzneimittel handelt, beträgt dieser Abschlag 6% auf den Herstellerabgabepreis (ohne Mehrwertsteuer). Darüber hinaus wird ein Abschlag für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) in Höhe von 10% auf den Herstellerabgabepreis (ohne Mehrwertsteuer) erhoben. Preissenkungen kann der Hersteller mit dem Abschlag verrechnen, soweit der Preis in den vorangehenden 36 Monaten nicht erhöht wurde. Bei einer Preissenkung um 10% und mehr fällt der Abschlag ganz weg. Preismoratorium: Das Preismoratorium trat im August 2010 in Kraft. Durch das Moratorium erhalten die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen dann Preisabschläge, wenn pharmazeutische Hersteller ihren Abgabepreis erstattungsfähiger Arzneimittel über den Preisstand vom 1. August 2009 erhöhen. Diese Regelung gilt nicht für Arzneimittel, die einem Festbetrag unterliegen. Für Arzneimittel, die nach dem 1. August 2010 eingeführt werden, gilt der Preis der Markteinführung oder der Referenzpreis eines bereits eingeführten Arzneimittels des Herstellers zum selben Wirkstoff. Der Gesetzgeber hat das Preismoratorium bis Ende 2026 verlängert. Im Juli 2018 wurde die Möglichkeit der Anpassung des Referenzpreises in Höhe der jährlichen Inflationsrate eingeführt. Zuzahlung: Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gilt grundsätzlich: Patientinnen und Patienten müssen auf verordnete Arzneimittel Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung pro Arzneimittel beträgt grundsätzlich zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro, allerdings nicht mehr als die Kosten des Arzneimittels. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bestimmte Präparate vollständig von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Das ist dann der Fall, wenn sich Arzt und Patient gemeinsam für ein besonders günstiges Arzneimittel entscheiden, dessen Preis mindestens 30 % unterhalb des Festbetrags liegt. Eine Halbierung beziehungsweise vollständige Reduktion der Zuzahlung ist auch möglich, wenn das verordnete Arzneimittel Gegenstand eines Rabattvertrages ist, den die Krankenkasse mit einem Arzneimittelhersteller abgeschlossen hat. Von dieser Regelung können Krankenkassen Gebrauch machen, um Einsparungen aus Rabattverträgen ganz oder teilweise an ihre Versicherten weiterzugeben. Rabattverträge mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen: Seit 2003 besteht die gesetzliche Möglichkeit, individuelle Rabattvereinbarungen seitens der Krankenkassen mit den pharmazeutischen Unternehmen über Arzneimittel abzuschließen. Sie können außerdem bei Arzneimitteln, deren Preis über dem Festbetrag liegt, mit dem Hersteller spezielle Rabattverträge aushandeln, um ihren Versicherten auch weiterhin die gewohnte Therapie ohne erhebliche Zusatzkosten zu ermöglichen. Seit 2007 sind zudem die Apotheken verpflichtet, gegen ein eingereichtes Rezept genau das wirkstoffgleiche Präparat herauszugeben, für das die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt auf dem Rezept vermerkt, dass er "aut idem" ausschließt. Der Vorteil für die Patientinnen und Patienten: Die Zuzahlung kann sich halbieren oder ganz wegfallen. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ermöglicht im Rahmen der Versorgung mit Arzneimitteln die Kostenerstattung auch im Einzelfall. Das bedeutet: Versicherte können seitdem auch ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel wählen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten, jedoch höchstens in der Höhe, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Das bedeutet: Versicherte müssen etwaige Mehrkosten, die mit der Wahl eines anderen Arzneimittels anfallen, selbst tragen. 2.2. Geschäftsverlauf Die axicorp Pharma GmbH konnte im Geschäftsjahr 2023 die gesetzten Ziele beim Umsatz sowie EBITDA nicht erreichen. Das Geschäftsmodell erwies sich trotz des Kriegs in der Ukraine als robust. Maßgeblich trugen hierzu folgende Aspekte bei:
Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der axicorp Pharma GmbH stellte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar: Das EBITDA wird wie folgt vom Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet: Jahresergebnis vor Ergebnisabführung + Steuern vom Einkommen und Ertrag = Ergebnis vor Steuern (EBT) + Zinsen und ähnliche Aufwendungen - Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge + Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens + Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens = EBITDA
Details zu der Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren sind in den nachfolgenden Erläuterungen der Ertragslage enthalten. Vergleich zum Ausblick in 2022 Für das Geschäftsjahr 2023 hatte die Geschäftsführung im Rahmen der internen Planung eine rückläufige Unternehmensentwicklung mit einem leicht abnehmenden Umsatz sowie stark abnehmenden EBITDA prognostiziert. Die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2023 entsprechen beim Umsatz und EBITDA den Erwartungen dieser Prognose. 2.3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 2.3.1. Ertragslage des Unternehmens Die Umsatzerlöse nahmen im Geschäftsjahr 2023 ab. Die im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Umsatzerlöse reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 246,8 2 Mio. € (Vorjahr: 251,7 Mio. €). Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Aufgrund der weiterhin sehr guten Nachfrage in Kombination mit sehr knappen Produktionskapazitäten ergab sich ein weiterer Bestandsabbau von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) im Fertigwarenlager im Berichtsjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Diese Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf reduzierte Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 absolut auf 224,9 Mio. € (Vorjahr: 228,2 Mio. €). Die Materialaufwandsquote inklusive Bestandsveränderung (Materialaufwand und Bestandsveränderung im Zähler) erhöhte sich leicht auf 94,5 % (Vorjahr: 94,3 %). Der in Bezug zum Umsatz geringer gesunkene Materialaufwand und die dadurch verschlechterte Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen durch Bestandsentnahmen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bedingt. Der Personalaufwand reduzierte sich leicht im Geschäftsjahr 2023 auf 9,5 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €). Diese Entwicklung korrespondiert mit der gesunkenen durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023 von 216 (Vorjahr: 221). Die Personalaufwandsquote stieg hingegen leicht auf 2,4 % (Vorjahr: 2,3 %), was im Wesentlichen auf die gesunkenen Umsatzerlöse zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 10,3 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €). Besonderen Anteil an den leicht gesunkenen Aufwendungen haben die reduzierten Versicherungen, Beiträge und Abgaben sowie die gesunkenen Raumkosten. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zum Umsatz lag bei 2,6 % (Vorjahr: 2,5 %). Entsprechend hat sich diese Kennzahl wegen des proportional stärker abnehmenden Umsatzes negativ verändert. Das EBITDA lag im Geschäftsjahr 2023 mit 0,4 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) und einer EBITDA-Marge von 0,1 % (Vorjahr: 0,8 %) unter dem Vorjahresniveau. Diese negative Entwicklung ist im Wesentlichen durch den für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 von 7 % auf 12 % erhöhten Herstellerrabatt, die reduzierten Umsatzerlöse und erhöhte Rabatte durch Krankenkassen- Rabattverträge begründet. Die Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Die Erhöhung ist auf die Abschreibungen des Umlaufvermögen, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, zurückzuführen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) sank im Geschäftsjahr 2023 um 3,4 Mio. €, auf -1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Herstellerrabatte von 7 % auf 12 % im Berichtsjahr zurückzuführen. 2.3.2. Vermögenslage des Unternehmens Die Vermögenslage der axicorp Pharma GmbH entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 wie nachfolgend dargestellt: Die Bilanzsumme reduzierte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 79,4 Mio. € (31.12.2022: 85,4 Mio. €). Auf der Aktivseite sanken die immateriellen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 um 0,2 Mio. € auf 1,1 Mio. € (31.12.2022: 1,3 Mio. €). Diese Reduzierung ist maßgeblich durch die planmäßige Abschreibung von Zulassungen verursacht. Die Sachanlagen reduzierten sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 1,2 Mio. € (31.12.2022: 1,4 Mio. €), im Wesentlichen getrieben durch die planmäßige Abschreibung von Technischen Anlagen und Maschinen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 reduzierten sich die Vorräte auf 26,5 Mio. € (31.12.2022: 32,7 Mio. €). Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Vorräte bei den Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 3,1 Mio. € und bei den fertigen Erzeugnissen in Höhe von 3,0 Mio. € zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 10,0 Mio. € (31.12.2022: 14,7 Mio. €). Diese Entwicklung steht in Relation mit dem gesunkenen Umsatz in 2023. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm, Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Es besteht deshalb keine Warenkreditversicherung. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Darüber hinaus informiert sich die axicorp Pharma GmbH vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung stets über die Bonität des potenziellen Kunden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 39,9 Mio. € gestiegen (31.12.2022: 30,1 Mio. €). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Einführung von Cash-Pooling im Berichtsjahr zurückzuführen. Die Sonstige Vermögensgegenstände blieben zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 0,1 Mio. € unverändert gegenüber dem Vorjahr (31.12.2022: 0,1 Mio. €). Auf der Passivseite blieb das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 0,7 Mio. € (31.12.2022: 0,7 Mio. €) unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 erhöhten sich auf 15,0 Mio. € (31.12.2022: 13,7 Mio. €). Diese enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Krankenkassen- Rabatte in Höhe von 10,3 Mio. € (31.12.2022: 9,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 um 0,3 Mio. € auf 5,7 Mio. € (31.12.2022: 5,4 Mio. €). Im Wesentlichen basiert die Erhöhung auf stichtagsbezogenen Effekten und den daraus ableitbaren Zahlungsströmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 57,8 Mio. € (31.12.2022: 65,5 Mio. €). Größtenteils lässt sich die Reduktion anhand der Reduzierung der Intercompany Umsatzsteuerverbindlichkeit im Berichtsjahr erklären. Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben nahezu unverändert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 0,1 Mio. € (31.12.2022: 0,1 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr. 2.3.3. Finanzlage des Unternehmens Die Vermögens- und Finanzlage der axicorp Pharma GmbH war im Berichtszeitraum unverändert stabil. Entsprechend war die Liquidität des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Bei der Finanzierungsstrategie im Konzernverbund stehen sowohl die Sicherung der finanziellen Flexibilität als auch die Optimierung der Kapitalkosten im Vordergrund. Die liquide Mittel sanken zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 0,5 Mio. € (31.12.2022: 5,1 Mio. €). Dies kann auf die Einführung von Cash-Pooling zurückgeführt werden. Mit der Einführung von Cash-Pooling verfügt die axicorp Pharma GmbH über geringere eigene liquide Mittel. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch das im Berichtsjahr eingeführte Cash-Pooling zwischen der axicorp GmbH und der Gesellschaft gleichwohl gesichert. Die axicorp GmbH als Cash-Pool Führerin und die Gesellschaft als Cash-Pool Teilnehmerin haben die Bank angewiesen, banktäglich alle vorhandenen Habenumsätze auf dem Cash-Pool Konto unter Beibehaltung der Valuta auf das Zielkonto zu übertragen bzw. sämtliche Sollumsätze auf dem Cash-Pool Konto zu Lasten des Zielkontos auszugleichen. 2.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Im Geschäftsjahr 2023 konnte die axicorp Pharma GmbH ihre Strategie weiter erfolgreich umsetzen und zahlreiche Synergieeffekte im Unternehmen sowie im Konzern zur Effizienzsteigerung nutzen. Die Geschäftsentwicklung verlief wie prognostiziert. Die Entwicklung für den Umsatz als auch für das EBITDA entsprach der Prognose. Der Umsatz sank um 1,9 % auf 246,8 Mio. € (Vorjahr: 251,7 Mio. €). Das EBITDA sank um 87,5 % auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). 3. Risiken- und Chancenbericht axicorp ist Teil einer komplexen und globalen Geschäftswelt und dementsprechend einer Vielzahl von externen und internen Einflüssen ausgesetzt. Jede unternehmerische Entscheidung beinhaltet Chancen und Risiken, welche im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden sollten. Hierzu hat axicorp Instrumente und Prozesse installiert, um Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu begegnen. Das Chancenmanagement ist bei axicorp ein Bestandteil der internen Entscheidungsprozesse und der unterjährigen Geschäftsplanung. Durch den seit Februar 2022 anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie den im Oktober 2023 begonnenen Nahostkonflikt bleibt die geopolitische Lage weiterhin angespannt. Die damit verbundenen Herausforderungen wie z.B. gestiegene Rohstoff- und Energiepreise sowie Lieferengpässe werden im operativen Geschäft von axicorp berücksichtigt. Weitere wesentliche Ereignisse mit Auswirkungen auf die Geschäftslage von axicorp sind für den Betrachtungshorizont 2024 derzeit nicht zu erkennen. In der Dermapharm-Gruppe sind ein konzernweites Risikomanagement System (RMS), ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie ein Compliance Management System (CMS) etabliert, in denen axicorp als Tochtergesellschaft eingebunden ist. Das RMS, IKS und CMS werden in den Kapiteln 3.1 - 3.4 näher beschrieben. Die im Risikobericht (Punkt 3.5) aufgeführten 25 Risikokategorien fassen wir unter den nachfolgenden 4 Risikoarten zusammen:
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bewertungen der Risikokategorien "politische Risiken" und "sonstige marktbezogene & strategische Risiken" von hoch auf mittel herabgestuft worden. Hinsichtlich der Methodik zur Risikoidentifikation wurde die Risikokategorie "Verletzung von Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz oder der Menschenrechte" in "menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich" umbenannt. Die Methodik der Risikobewertung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert worden. 3.1 Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Für Vorstand und Aufsichtsrat der Dermapharm sind das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem fundamentale Elemente für die Unternehmenssteuerung. Der Umgang mit Geschäftsrisiken ist von grundlegender Bedeutung für den unternehmerischen Erfolg sowie für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und -führung. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, die strategischen und operativen Vorgaben des Vorstandes von Dermapharm durchgängig umzusetzen, die betrieblichen Effizienzziele zu erreichen und die Compliance-Anforderungen zu gewährleisten. Das Risikomanagement System des Konzerns hat das Ziel, potenzielle, den Erfolg der Unternehmensgruppe gefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen aktiv entgegenzuwirken. Grundlegende Bausteine des RMS umfassen die Risikokultur, die RMS Organisation, die Risikoidentifikation sowie die Bewertung und Steuerung der Risiken. Das Interne Kontrollsystem ist prozessorientiert und besteht aus der Identifikation von Risiken, der Definitionen von mitigierenden vor- und nachgelagerten Kontrollen sowie der Implementierung dieser in der Ablauforganisation. Das Interne Kontrollsystem besteht aus zentralen und dezentralen Elementen. In ausgewählten Bereichen bestehen konzernweite Vorgaben zu Kontrollen, die sowohl zentral als auch dezentral implementiert sind. Die Risikoanalyse, das kontinuierliche Monitoring sowie die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind die Basis für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Dies umfasst die Definition und die Umsetzung von risikominimierenden Maßnahmen, das Überarbeiten von Kontrolldesign und -implementierung sowie die Anpassung der systemunterstützten Automatisierung von Prozessen. 3.2 Risikomanagement System Das konzernweite Risikomanagement System der Dermapharm Holding SE, in welchem die axicorp Pharma GmbH eingebunden ist, besteht aus folgenden Grundelementen: Risikokultur Eine gute Risiko- sowie Compliance-Kultur im Unternehmen ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Risikomanagement. Um den richtigen "Tone from the top" zu setzen, fördert das Management eine offene Risiko-Kommunikation in allen Tochtergesellschaften und Bereichen sowie auf allen Hierarchieebenen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Konzern werden ermutigt, über potenzielle Risiken nachzudenken, identifizierte Risiken offen anzusprechen und Sofortmaßnahmen zur Risikominimierung vorzuschlagen. Durch die Schulung der gruppenweiten RMS-Methodik in allen relevanten in- und ausländischen Unternehmensbereichen wurde eine gemeinsame "Risiko-Sprache" im Konzern entwickelt. Diese stellt sicher, dass Ergebnisse der Risikoanalyse über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sind und erlaubt gleichzeitig den Transfer von gewonnenen Erkenntnissen zwischen einzelnen Tochtergesellschaften und/oder Unternehmensbereichen. Zielsetzung des RMS Das Risikomanagement System des Konzerns hat das Ziel, potenzielle, den Erfolg der Unternehmensgruppe gefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen aktiv entgegenzuwirken. Ebenso dient es der Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Diese bezeichnet den maximal möglichen Verlust aus dem Eintritt potenzieller Risiken, der gerade noch durch die verfügbaren Liquiditätsreserven und freien Kreditlinien abgedeckt werden kann, ohne den Fortbestand des Dermapharm-Konzerns zu gefährden. Ziel des Risikomanagement Systems ist ebenfalls, eine regelkonforme Erstellung von Jahresabschluss und Lagebericht durch die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Die identifizierten Risiken stellen zudem die Basis für die risikoorientierte Definition von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems dar. Letzteres soll den regelkonformen Abschlusserstellungsprozess sicherstellen. Risiken ergeben sich für Dermapharm aus äußeren Einflüssen ebenso wie durch unternehmerisches Handeln und können die Zielerreichung verhindern bzw. negativ beeinflussen. Risiken lassen sich nicht grundsätzlich vermeiden, es ist aber erklärtes Ziel, sie so weit wie möglich zu minimieren. Im Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken werden auch bewusst Risiken eingegangen, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. RMS Organisation Das Risikomanagement System wird zentral von der Governance, Risk & Compliance (GRC) Abteilung gesteuert, regelmäßig auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Vorstand verantwortet. Dagegen ist die Risikoüberwachung dezentral organisiert und verantwortet: Je nach Risikokategorie und Risikotragweite obliegt diese den Bereichsleitern und Geschäftsführern der Tochtergesellschaften. Potentielle Risiken werden durch regelmäßige Abfragen in allen relevanten Geschäftsbereichen und allen Gesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung erfasst. Hierzu wird der Standard-Risikokatalog der Dermapharm von den Risikoverantwortlichen halbjährlich bewertet. Die Ergebnisse dieser Risikoabfragen werden zentral von der GRC Abteilung konsolidiert und ausgewertet. Bei Bedarf werden neue Maßnahmen ergriffen oder bereits beschlossene Maßnahmen angepasst. Organisation des Risikomanagement Systems:
Risikomanagement Prozess Die regelmäßige Identifizierung, Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt durch einen definierten Kreis von Risikoverantwortlichen sowie anhand festgelegter Risikokategorien und einer definierten Bewertungsmethodik. Unter Berücksichtigung organisatorischer und prozessualer risikominimierenden Strukturen werden die potenzielle Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risiken bewertet. Vorstand und Aufsichtsrat der Dermapharm Holding SE erhalten regelmäßig einen Gesamtbericht mit einer umfassenden Beurteilung der Risikolage. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des RMS wird sowohl durch die GRC Abteilung kontinuierlich überwacht als auch durch die unabhängige Interne Revision regelmäßig überprüft.
Risikoidentifikation Die Identifizierung und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Konzerns definiert. In Anlehnung an das anerkannte internationale COSO (Committee of Sponsoring Organizations' of the Treadway Commission) ERM-Rahmenwerk (2014, COSO II) unterscheidet Dermapharm zwischen folgenden Risikokategorien:
Die Identifizierung von Risiken erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, des Marktumfelds im Pharmabereich sowie der internen Prozesse. Auch der Planungsprozess dient dazu, Chancen und Risiken im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und die Unternehmenssteuerung darauf auszurichten. Die Budgetplanung umfasst einen Planungshorizont von drei Jahren. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung von Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern. Risikobewertung und -steuerung Die identifizierten Risiken werden hinsichtlich der zwei Dimensionen - Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit - durch die Risikoverantwortlichen im Rahmen der regelmäßigen Risikoabfragen bewertet. Dabei werden bereits implementierte Gegenmaßnahmen und etablierte Kontrollen berücksichtigt (Netto-Risikobewertung) und, soweit möglich, objektive Kriterien und/oder Erfahrungswerte zu Grunde gelegt. Die Bewertung bezieht sich auf die der Bewertung unmittelbar folgenden 12 Monate (Bewertungshorizont 1 Jahr). Bei axicorp wird eine 5x5-Bewertungsskala angewendet, welche in der folgenden Risikomatrix abgebildet ist:
Im Rahmen der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird folgende Frage beantwortet: Wie wahrscheinlich ist es, dass sich das Risiko in den nächsten 12 Monaten realisiert? Neben der Eintrittswahrscheinlichkeit wird die potenzielle Schadenshöhe bei Risikoeintritt als negative monetäre Auswirkung auf das Betriebsergebnis (EBIT) bewertet. Die Verlustpotenziale werden dabei als Intervalle von Euro-Werten angegeben. Aus der Kombination der bewerteten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ergibt sich die Risikoklassifizierung als niedrig, mittel oder hoch. Somit wird eine Priorisierung der erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen ermöglicht. Abhängig von der jeweiligen Risikostrategie (Akzeptanz, Vermeidung, Minimierung oder Transferierung) werden vom Risiko-/Maßnahmenverantwortlichen angemessene Maßnahmen implementiert und/oder prozessinhärente Kontrollen eingeführt/angepasst. Im Falle der Risikoakzeptanz erfolgen keine (weiteren) Maßnahmen/Kontrollen. Risiko-Berichterstattung und kontinuierliche Überwachung des RMS Vorstand und Aufsichtsrat erhalten regelmäßig einen Gesamtbericht mit einer umfassenden Beurteilung der Risikolage. Bei neu auftretenden signifikanten Risiken wird der Vorstand und ggf. der Aufsichtsrat unmittelbar durch eine Ad-hoc-Berichterstattung informiert. Die Governance, Risk & Compliance Abteilung der Dermapharm überwacht kontinuierlich die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement Systems und erarbeitet bei Bedarf Verbesserungsvorschläge. Bei wesentlichen Änderungen des RMS wird die Freigabe durch den Vorstand eingeholt. Eine unabhängige Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement Systems wird durch die Interne Revision in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Im Rahmen der Identifikation und Bewertung der unternehmensinternen Risikofaktoren unterliegen insbesondere Geschäftsprozesse, Projekte, Akquisitionen, Personal- und Compliance-Themen einer regelmäßigen Überprüfung. In diesem Bereich unterstützt das Interne Kontrollsystem bei Dermapharm die Risikominimierung und -eliminierung von steuerbaren Risiken in den Geschäftsprozessen. 3.3 Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem Ziel des Internen Kontrollsystems (IKS) ist es, die strategischen und operativen Vorgaben des Vorstandes von Dermapharm durchgängig umzusetzen, die betrieblichen Effizienzziele zu erreichen und die Compliance-Anforderungen zu gewährleisten. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem des Konzerns umfasst alle Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben. Die Verantwortung für die Umsetzung des Internen Kontrollsystems im Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei dem Vorstand, den verantwortlichen Führungskräften, der Finanzbuchhaltung und der Controlling-Abteilung. Das System wird kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft, um die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechnungswesens sowie des Jahresabschlusserstellungsprozesses jederzeit zu gewährleisten. In die Rechnungslegungsprozesse und die Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts sind vielfältige Kontrollen integriert. Diese Prozesse werden weitestgehend mit Hilfe standardisierter IT-Systeme mit umfassenden systemtechnischen Kontrollen umgesetzt, um die korrekte und vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen sicherzustellen. Für die im Unternehmen eingesetzten Systeme ist die Verfügbarkeit durch die Einrichtung eines IT- Sicherheitskonzeptes weitestgehend sichergestellt. Weitere Kontrollen bestehen in der Umsetzung des 4-Augen-Prinzips bei den wesentlichen Geschäftsprozessen, einer klaren Trennung von Verantwortlichkeiten und Funktionen sowie diversen manuellen Abstimmtätigkeiten, die entsprechend dokumentiert und nachgehalten werden. Die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) werden von nicht-finanziellen IKS abgedeckt. Letzteres umfasst die Prozesse und Kontrollen zur Erhebung, Validierung, Verarbeitung und Dokumentation nachhaltigkeitsbezogener Daten (u.a. Kennzahlen zum Energieverbrauch und zur Mitarbeiterstruktur). Ergänzend befasst sich der Aufsichtsrat im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. 3.4 Compliance Management System Vertrauen und Integrität zählen zu den wichtigsten Werten der Unternehmenskultur und sind Voraussetzungen für den unternehmerischen Erfolg von Dermapharm. Ziel der Compliance- Regelungen ist es, das verantwortungsbewusste und ethisch korrekte Handeln des Unternehmens, der Führungskräfte sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicherzustellen. Mögliche Verstöße sollen bereits im Vorfeld erkannt und systematisch unterbunden werden. Die Steuerung und Überwachung der erforderlichen Aktivitäten verantwortet der Chief Compliance Officer (CCO) auf Konzernebene. Er wird durch die GRC Abteilung und die Compliance Officer in den einzelnen Tochtergesellschaften unterstützt. Die Unternehmensgrundsätze und die daraus abgeleiteten Verhaltensregeln sind maßgeblich im Verhaltenskodex der Dermapharm Holding SE festgelegt, das konzernweit verbindlich für alle Beschäftigten gilt. Unter anderem wird ein fairer und respektvoller Umgang miteinander von sämtlichen Beschäftigten der Dermapharm-Gruppe gefordert. Es wird weder Diskriminierung noch Belästigung aufgrund von Alter, Herkunft, Geschlecht, äußerlicher Erscheinung, Weltanschauung, Religion, sexueller Orientierung oder anderer individueller Merkmale geduldet. Des Weiteren werden im Verhaltenskodex verbindliche Regeln hinsichtlich Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unfairem Wettbewerb, Insiderhandel und Marktmanipulation, Datenschutz sowie Interessenskonflikten definiert. Zudem bietet die Dermapharm Gruppe die Möglichkeit, Verdachtsmomente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Organisation und deren Geschäftspartnern zu melden. Hinweise zu potenziellen Gesetzesverstößen können über das digitale Hinweisgebersystem der Dermapharm Gruppe auch anonym an die interne Meldestelle abgegeben werden. Weiterhin können die Compliance Officer der einzelnen Gesellschaften, die GRC Abteilung oder der Chief Compliance Officer zu Compliance Themen konsultiert werden. Hinweise auf Verstöße werden nach professionellen Standards und gültigen Richtlinien untersucht und führen, abhängig vom Einzelfall, gegebenenfalls zu arbeits- oder vertragsrechtlichen Konsequenzen oder zu strafrechtlicher Verfolgung unter Einbindung von Ermittlungsbehörden und der Justiz. Die GRC Abteilung erstattet quartalsweise Bericht an den Vorstand über etwaige Compliance Vorfälle und Anfragen aus der Unternehmensgruppe sowie über daraus resultierende erforderliche Maßnahmen. 3.5 Risikobericht Markt & Strategie Bedrohung durch (neue) Wettbewerber / Hersteller von Originalpräparaten Bestehende sowie neue Wettbewerber können die Marktbedingungen ungünstig beeinflussen. Des Weiteren können einige Wettbewerber die Marktbedingungen aufgrund ihrer finanziellen und/oder organisatorischen Ressourcen, Produktionskapazitäten, Vertriebsstärke und/oder Marktmacht in für axicorp negativer Weise beeinflussen. Dies betrifft insbesondere solche Aktivitäten, die die Preisgestaltung bei Ausschreibungen von Rabattverträgen, den Sortiments- und Serviceumfang und/oder die Liefer- und Rabattkonditionen zugunsten der eigenen Wettbewerbsposition beeinflussen. Für Arzneimittelimporteure ist die Teilnahme an (teil)exklusiven Ausschreibungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Anders als Originalhersteller kann der Importeur bei diesen Verträgen die erwartete Liefergarantie aufgrund der Problematik des "Nachfragemarktes" im Ausland nicht sicherstellen. Deshalb kann der Importeur nur an Ausschreibungen in sogenannten "Open-House-Verträgen" teilnehmen. Bei diesen kann eine beliebige Anzahl von Teilnehmern dem Rabattvertrag beitreten. Nahezu sämtliche relevanten gesetzlichen Krankenversicherungen beanspruchen diese Verfahrensart für sich. Auch wenn das Open-House-Modell als Ausschreibungsart den Importeuren die grundsätzliche Vertragsteilnahme ermöglicht, so birgt sie dennoch Risiken. Der Rabattgewährung des Rabattvertragsteilnehmers steht - aufgrund der teilweise hohen Anzahl an Vertragsteilnehmern - kein Vorteil im Sinne einer Exklusivität gegenüber. Im Ergebnis führt eine vermehrte Vertragsteilnahme zu einem Ertragsverlust in Form von Krankenkassenrabatten. Der EuGH befand diese Vergaberechtsart für zulässig. Dennoch werden Rabattvertragsabschlüsse zur Aufrechterhaltung des Marktzugangs, zum Zwecke von Marktanteilssteigerungen oder zur Verringerung von Überreichweiten eingesetzt. Um die beschriebenen Risiken so weit wie möglich zu minimieren, betreibt axicorp eine kontinuierliche Marktbeobachtung. Diese beinhaltet die Erstellung von relevanten Marktanalysen und das Monitoring von Wettbewerbsangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine angemessene Strategieanpassung. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als hoch eingestuft. Abhängigkeit von Schlüsselprodukten Aufgrund der großen Produktbreite von axicorp ist die im konzernweiten Risikomanagement System betrachtete Risikokategorie "Abhängigkeit von Schlüsselprodukten" für axicorp nicht relevant. Abhängigkeit von Lieferanten/Geschäftspartnern Ein Risiko für das Geschäftsfeld Reimport besteht in den Beschaffungsmärkten. Die Einkaufspreise für EU-Arzneimittel können je nach Lieferland, Verfügbarkeit, Wechselkurs etc. schwanken und die Kostenstrukturen belasten. Mangelnde Warenverfügbarkeit (Chargengröße, verfügbare Lieferländer, Fehllieferungen/-mengen), zu wenig Rohware beziehungsweise zu kleine Chargen führen zur Ressourcenbindung in der Produktion. Der Aus- oder Wegfall von Lieferanten kann sich auf axicorps Warenverfügbarkeit auswirken. Des Weiteren können Fehlentscheidungen im Einkaufsprozess finanzielle Schäden nach sich ziehen. Gegen eventuelle Lieferengpässe, beispielsweise aufgrund des Ausfalls eines Lieferanten, sichert sich axicorp mit einer angemessenen Bevorratungsstrategie und Multi-Sourcing in Form der kontinuierlichen Erarbeitung von alternativen Bezugsquellen und Partnern ab. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Abhängigkeit von Kunden Der Geschäftserfolg von axicorp ist u.a. von der Fähigkeit abhängig, verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel erfolgreich an den pharmazeutischen Großhandel, pharmazeutischen Versandhandel und Apotheken zu vermarkten. Änderungen der Kundenanforderungen können dazu führen, dass reimportierte Arzneimittel nicht zu attraktiven Preisen weiterverkauft oder überhaupt verkauft werden können. Steigende Nachfragemacht von einzelnen Kundengruppen (z. B. Apothekenketten, Krankenkassen, Einkaufsringen, Großhandelsverbänden) könnten den Preis-, Konditionen- und Servicewettbewerb verschärfen sowie ungünstigere Rahmenbedingungen bei Ausschreibungen von Rabattverträgen zur Folge haben. Insbesondere stellen die branchenüblichen Retourenregelungen bis kurz vor Verfall ein hohes Risiko der Rücksendung von Produkten dar, welche aufgrund ihrer Haltbarkeit nicht wieder veräußert werden können. In der Kundengruppe Großhandel besteht eine Abhängigkeit von einer begrenzten Anzahl von Kunden. Der Verlust eines dieser Kunden z.B. durch Insolvenz hätte signifikante negative Auswirkung auf das Betriebsergebnis. axicorp beobachtet umfassend und kontinuierlich Marktgeschehen, relevante Teilnehmer und maßgebliche Marktstrukturen und betreibt dadurch eine aktive Risikominimierung. Auf Basis der Erkenntnisse werden bei Bedarf Handlungsalternativen erörtert. Darüber hinaus findet ein enger und regelmäßiger Kundenaustausch statt. Weitere Absatzkanäle zum Zwecke der Diversifizierung werden bei Bedarf geprüft. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als hoch eingestuft. Risiken aus M&A-Aktivitäten Aufgrund des Geschäftsmodels von axicorp ist die im konzernweiten Risikomanagement System betrachtete Risikokategorie "Risiken aus M&A Aktivitäten" für axicorp derzeit nicht relevant. Politische Risiken Durch den Bezug von EU-Arzneimitteln ist axicorp dem Risiko politischer Veränderungen und externer Rahmenbedingungen auch im EU-/EWR-Ausland (z.B. Handelsbeschränkungen) ausgesetzt. Mögliche Risiken können die erarbeitete Planung gefährden und zu Umsatz- und Marktanteilsverlusten führen. In Zeiten von Lieferkettenabbrüchen und daraus resultierenden Versorgungsengpässen werden vermehrt Exportbeschränkungen verhängt. Diese stellen ein zwar EU-rechtlich höchst umstrittenes, jedoch tatsächliches Beschaffungsrisiko dar. Exportverbote für Arzneimittel wirken sich merklich auf die Beschaffung der Importeure aus. Oftmals umfassen diese umfangreiche Listen von Arzneimitteln, die der ständigen Veränderung unterliegen und damit zusätzliche Unsicherheit bergen. Teilweise stellen Exportverbote zwar kein absolutes Verbot dar, das heißt es besteht eine grundsätzliche Antragsmöglichkeit, die auf der Liste befindlichen Arzneimittel zu exportieren. Unseres Wissens wird entsprechenden Anträgen aber grundsätzlich nicht stattgegeben. Bei Nichtbefolgen dieser Regelungen drohen empfindliche Geldbußen. Diese Regulierung steht im Widerspruch zur europarechtlich grundsätzlich geltenden Warenverkehrsfreiheit und ist daher juristisch höchst fragwürdig. Aufgrund der Tatsache, dass Exportrestriktionen im EU-/EWR-Binnenmarkt prinzipiell EUverfassungsrechtlich unzulässig sind, spricht einiges dafür, dass derartige Restriktionen seitens der EU-Kommission untersagt werden bzw. die Anforderungen an deren Bestimmtheit sehr hoch sein müssen, um das Exportverbot EU-rechtlich zu rechtfertigen. Dennoch liegt erfahrungsgemäß stets ein längerer Zeitraum zwischen der faktischen Einführung eines Exportverbotes und der Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Es besteht das Risiko, dass für diesen Zeitraum der Binnenhandel mit den betroffenen Ländern brachliegt. Aktuell gibt es Bestrebungen einzelner EU-Länder, im Rahmen des EU Pharma Package Exportbeschränkungen für Arzneimittel im Binnenmarkt zu implementieren. Auch wenn dieses Ziel den EU-vertraglichen Regelungen widerspricht und daher nur unter strengen rechtfertigenden Umständen denkbar ist, so stellt es doch ein abstraktes Risiko für das Geschäftsmodell der Reimporte dar. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Konflikt im Gaza-Streifen stellen ein makroökonomisches und politisches Risiko dar, das weiterhin genau beobachtet werden muss. Die damit verbundenen Herausforderungen wie z. B. gestiegene Rohstoff- und Energiepreise sowie Lieferengpässe werden im operativen Geschäft von axicorp (s. Beschaffungsrisiken) berücksichtigt. axicorp begegnet diesen Risiken durch eine kontinuierliche Überwachung der relevanten politischen Entwicklungen, Kommunikation mit Verbänden auf nationaler und EU-Ebene, Vermeidung der Konzentration auf einzelne Länder und Einleitung von angemessenen Maßnahmen, soweit erforderlich. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als mittel eingestuft. Sonstige marktbezogene und strategische Risiken axicorps Produktportfolio birgt hohe Risiken durch Patent-Offs, Generikaeintritte, Festbeträge, Preisänderungen oder Fehlsteuerung bei der Teilnahme an Rabattverträgen. Nicht erkannte Einflussfaktoren bergen Risiken wie Überbestände oder Umsatzverlust bis hin zu Marktanteilsverlust. Um diese Risiken zu minimieren, entwickelt axicorp Steuerungsinstrumente und -routinen (u.a. Analyse Risikoprodukte, Kennzahlenauswertung, Marktbeobachtung, Rabattvertragsdatenbank) kontinuierlich weiter und führt auf dieser Basis Kontrollmaßnahmen durch. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als mittel eingestuft. Operative Risiken Risiken bei der Entwicklung von neuen Präparaten/Produkten Aufgrund des Geschäftsmodels von axicorp ist die im konzernweiten Risikomanagement System betrachtete Risikokategorie "Risiken bei der Entwicklung von neuen Präparaten/Produkten" nicht relevant. Beschaffungsrisiken Auf der Beschaffungsseite von axicorp bestehen Risiken aufgrund möglicher Lieferengpässe sowie Kostensteigerungen von Rohstoffen (OTC) und importierten Arzneimitteln (PI). Ein Preisanstieg bei Einsatzstoffen könnte direkt zu einer erhöhten Kostenbasis in der Produktion führen. Ein Preisverfall in diesem Bereich kann wiederum bilanzielle Wertberichtigungen von Vorräten zur Folge haben. Dem begegnet axicorp mit einer bewussten Vorrats- und Beschaffungspolitik und der Überwachung von Verfügbarkeiten und Preisen auf den Beschaffungsmärkten. Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Suche nach alternativen Beschaffungsquellen und Partnern statt. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als mittel eingestuft. Risiken bei der Produktherstellung Die Produktherstellung von axicorp ist ein reiner Umverpackungsprozess. Hierbei kommt es nicht zum Einsatz von hochtechnischen und wartungsintensiven Anlagen. Allerdings können sich eine rückläufige Produktivität und Störungen in der Handverpackung nachteilig auf die Geschäftstätigkeit von axicorp auswirken. Des Weiteren können Störungen in der Arbeits- und Verfahrenssicherheit dazu führen, dass Produktionsziele nicht erreicht sowie eine bestehende Nachfrage nicht ausreichend bedient werden kann und in der Folge Deckungsbeiträge verloren gehen. Diesen Szenarien wirkt axicorp mit umfangreichen Maßnahmen entgegen. Dazu gehören z. B. Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Mitarbeiterschulungen, um die Sicherheitsstandards zu verbessern. Zudem optimiert axicorp stetig alle Produktionsprozesse und -örtlichkeiten, um optimale Produktionsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Proaktive Maschinenwartungen und redundante Systeme sowie das Vorhalten von Sicherheitsbeständen runden diese Maßnahmen ab. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Qualitätsrisiken / Produkthaftung Wie bei jedem Hersteller von Arzneimitteln können Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder andere Qualitätsmängel nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da Importeure arzneimittelrechtlich auch als Hersteller gelten, trägt axicorp hieraus das Risiko von Marktrücknahmen. Wenn Produkte, die von axicorp vertrieben werden, Marktrücknahmen oder Rückrufaktionen unterliegen oder sich als schädlich für die Kunden erweisen bzw. dessen beschuldigt werden, könnte dies die Nachfrage nach solchen Produkten negativ beeinflussen. Eine negative öffentliche Wahrnehmung in Bezug auf die Qualität der Produkte von axicorp könnte den gleichen Effekt haben. Arzneimittelfälschungen können die Ertragssituation und das Image von axicorp, wie auch der gesamten Parallelimportbranche, schädigen. Die seit 2019 geltende EU-Fälschungsrichtlinie (Richtlinie 2011/62/EU) tritt diesem Risiko mit einer individuellen Serialisierungsnummer und einem Fälschungsschutzsiegel auf jeder verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackung entgegen. Aufgrund der zwischenzeitlich fast flächendeckend umgesetzten, individuellen Packungsserialisierung leistet diese einen erheblichen Beitrag für die Sicherheit und Kontrollierbarkeit der Lieferkette. axicorp begegnet dem Fälschungsrisiko zusätzlich durch eine umfassende Lieferantenqualifizierung. Der Transport vom Lieferanten zu axicorp erfolgt zugriffsgesichert unter GDP-Bedingungen (Good Distribution Practice). Vor dem Umpacken der Ware erfolgt der elektronische Abgleich der Serialisierungsnummer sowie die Überprüfung der originären Erkennungsmerkmale. Ferner erfolgt bezüglich Arzneimittelfälschungsrisiken ein enger Austausch mit dem europäischen Verband der Arzneimittelimporteure (Affordable Medicines Europe). Weiterhin besteht ein diesbezüglich unverzüglicher Informationsfluss seitens der Behörden. Eine aktive Risikominimierung betreibt axicorp durch die etablierten Systeme zur Qualitätssicherung (CAPA- und Kennzahlenauswertungen) und zur Pharmakovigilanz, durch regelmäßige Schulungen der relevanten Mitarbeiter sowie durch interne Audits und Behördeninspektionen. Zudem besteht eine konzernweite Pharma-Produkt- Haftpflichtversicherung. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Risiken in Marketing & Vertrieb Bei der Vermarktung jedes einzelnen Produkts ist die Beachtung einschlägiger rechtlicher Vorschriften, u. a. in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte, von großer Bedeutung. Gewerbliche Schutzrechte sind beispielsweise Patente, Marken und Zusammenfassungen der Merkmale von Arzneimitteln. Sollten einzelne rechtliche Vorschriften verletzt werden, kann dies dazu führen, dass sich der Vertrieb eines neuen Produkts verzögert, durch rechtliche Schritte von Mitbewerbern oder Originalherstellern verhindert oder eine Genehmigung durch die Zulassungsbehörden verweigert wird. Sofern axicorp unter der Annahme der rechtlichen Unbedenklichkeit Produkte vertrieben hat und sich im Zuge gerichtlicher Entscheidungen herausstellt, dass diese Annahme irrig war, so besteht das Risiko, dass vertriebene Produkte mit erheblichen Kosten vom Markt genommen, wertberichtigt und vernichtet werden müssen. Falls gewerbliche Schutzrechte verletzt werden, besteht zudem das Risiko von Rechtstreitigkeiten und nicht unerheblichen Schadensersatzleistungen. Die durch axicorp vertriebenen Produkte sind zum weit überwiegenden Teil Markenarzneimittel anderer Originalhersteller. Die Nichteinhaltung der Marken- und Patentrechte (z.B. sog. "Besonderer Mechanismus", "BMS-Rechtsprechung" zum Parallelimport) stellt somit ein weiteres Risiko dar, dem axicorp mit einem strikten Prozess- und Zulassungsmanagement begegnet. Die Verwendung risikobehafteter Pack- und Werbemittel (z.B. fehlerhafte / unvollständige Packungstexte, nicht mit der Zulassung übereinstimmende Werbung) kann zu Abmahnungen seitens der Originalhersteller bzw. Wettbewerber bis hin zu Gerichtsverfahren führen. axicorp begegnet diesen Risiken durch die kontinuierliche Beobachtung der intern vorgegebenen Prozesse und der relevanten Marktlage. Die Mitarbeiter im Bereich Marketing und Vertrieb werden zudem in Bezug auf regulatorische und wettbewerbsrechtliche Themen (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Markenrecht) zielgerichtet geschult. Sämtliche Werbemittel werden von der Kommunikation nach außen durch Informationsbeauftragte überprüft und freigegeben. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als mittel eingestuft. IT Risiken Durch den vermehrten Einsatz von IT-Systemen und -Programmen besteht das erhöhte Risiko digitale Informationen zu verlieren. Dieses Risiko kann auf mangelnde oder unzureichende Datensicherung und schadhafte Angriffe durch Externe zurückgeführt werden. Es können auch Risiken aufgrund der heterogenen Systemlandschaft bestehen, welche regelmäßigen Wartungen und Updates unterliegt. Zudem erfordern axicorps Eigenentwicklungen einen erhöhten Pflegebedarf, um die ständig wachsenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus bergen potenzielle Ausfälle der IT-Systeme (u. a. in der Produktion) weitere Risiken. axicorp begegnet diesen Risiken u. a. mit einem angemessenen IT-Sicherheits- und Berechtigungskonzept, ausreichenden IT-Sicherungssystemen (z. B. redundante Rechenzentren, zentrale Anti-Viren-Programme, Mehr-Faktor-Authentifizierungen), regelmäßigen Software- und Hardware-Wartungen sowie routinemäßigen Backups unternehmenskritischer Daten. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als mittel eingestuft. HR Risiken axicorp verfügt über engagierte und qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte. Es besteht das Risiko, dass die Verfügbarkeit des Personals aufgrund von Mitarbeiterausfall (insbesondere Fluktuation, Krankenstände) nicht sichergestellt ist und dies zu Prozessverzögerungen/ behinderungen oder Wissensverlust führt. Eine hohe Mitarbeiterfluktuation kann sich, vor allem bei Schlüsselpositionen, negativ auf das Engagement der verbleibenden Mitarbeiter auswirken, zu einem negativen Employer-Branding sowie zu Prozessverzögerung/ -behinderungen und Wissensverlust führen. Weiterhin ist axicorp als Arbeitgeber der Pharmabranche am Standort Frankfurt/Rhein-Main starker Konkurrenz durch die forschende Pharmaindustrie ausgesetzt. Der allgemeine Fachkräftemangel verschärft sich weiterhin bedingt durch die demographische Entwicklung. Im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerungen spielen die Erwartungen der Mitarbeitenden an steigende Löhne und Gehälter eine erhebliche Rolle bei der erfolgreichen Rekrutierung und dem Halten von Mitarbeitern. Vor dem Hintergrund der weit überwiegend händischen Produktionsprozesse der axicorp ist es aktuell eine große Herausforderung, die notwendigen Mitarbeiterkapazitäten auch im Niedriglohnsektor dauerhaft sicherstellen zu können. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, werden auf Basis der jährlichen Personalplanung angemessene Maßnahmen zur Personalgewinnung und -förderung entwickelt sowie angemessene Vertretungs- und Nachfolgeplanungen erarbeitet. In fast allen Unternehmensbereichen werden regelmäßige Schulungen durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Somit stellt axicorp die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Mitarbeiter sowie die Erfüllung relevanter regulatorischer Anforderungen (z. B. im Bereich Pharmakovigilanz, Arzneimittelsicherheit, Arbeitssicherheit etc.) sicher. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als hoch eingestuft. Sonstige operative Risiken axicorp trägt in den jeweiligen Marktregionen weitere allgemeine Geschäftsrisiken wie beispielsweise das Risiko unerwarteter Störungen der Infrastruktur, Streiks, Sabotage, Naturkatastrophen, kriminellen Aktivitäten, Terrorismus und anderer unvorhersehbarer wesentlich nachteiliger Einflüsse. Um die Beschädigung von Unternehmenseigentum (Gebäuden / Maschinen / Lagerbeständen) präventiv vorzubeugen bzw. möglichst zu minimieren, sind umfangreiche Maßnahmen und technische Vorkehrungen eingerichtet, u. a. Feueralarm, regelmäßige Brandschutzbegehungen, unternehmenseigene Notfallpläne zum Verhalten im Brandfall / im Fall eines Wasserschadens / Erdbeben etc., sowie Trennung von Lagerbereichen. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, sichert sich axicorp gegen die beschriebenen Risiken durch den Abschluss entsprechender Versicherungen (konzernweite Betriebsunterbrechungsversicherung und Sachversicherung) ab. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese Versicherungen im Einzelfall nicht ausreichend sein können. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Finanzielle Risiken Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Grundsätzliche Liquiditätsrisiken bestehen, wenn axicorp nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen sollte. Ein solches Risiko kann beispielsweise durch die mangelnde oder nicht ausreichende Verfügbarkeit von Kreditlinien, den Ausfall bestehender Cash-Positionen, den fehlenden Zugang zu den Finanzierungsmärkten oder starke Schwankungen im operativen Geschäftsverlauf entstehen. Zudem könnten die bestehenden Finanzverbindlichkeiten der Dermapharm-Gruppe (v.a. aus dem im Dezember 2022 abgeschlossenen Konsortialvertrag) die für das operative Geschäft von axicorp zur Verfügung stehenden liquiden Mittel beschränken, da die Neuaufnahme von Finanzierungen durch die Höhe des Financial Covenants implizit beschränkt wird. Den beschriebenen Risiken begegnet die Muttergesellschaft Dermapharm AG, die die Finance- Funktion für axicorp übernimmt, mit einem sorgfältigen Liquiditätsmanagement, um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität durch ausreichende Liquiditätsreserven sowie freie Kreditlinien jederzeit sicherzustellen. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mibe werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe auf Konzernebene als niedrig eingestuft. Zinsänderungsrisiken Aufgrund der Einbindung von axicorp in die Konzernfinanzierung der Dermapharm AG ist die im konzernweiten Risikomanagement System betrachtete Risikokategorie "Zinsänderungsrisiken" auf der Ebene von axicorp nicht relevant. Währungskursrisiken Die Bilanz- und Unternehmenswährung von axicorp ist der Euro. Es bestehen keine Risiken aus Wechselkursschwankungen, da Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen Währungen nur in vernachlässigbarer Höhe bestehen. Steuerliche Risiken Aufgrund der Einbindung von axicorp in die ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaften der Dermapharm AG bzw. Holding SE bestehen für axicorp nur sehr geringe direkte steuerliche Risiken. Für die Tochtergesellschaft axicorp Pharma B.V., die nicht Teil der Organschaft ist, bestehen ebenfalls nur geringe Risiken. Compliance Risiken Risiken durch Änderungen des rechtlichen und regulatorischen Umfelds Der Pharma- und Gesundheitsmarkt ist ein stark regulierter Markt und durch eine Vielzahl von Vorschriften gekennzeichnet. Die Aufhebung oder Änderung bestehender oder der Erlass neuer Vorschriften, beispielsweise im Rahmen einer Gesundheitsreform, können erhebliche wirtschaftliche und strategische Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben und sich nachteilig auf den Geschäftserfolg von axicorp auswirken. Von wesentlicher Bedeutung sind Vorschriften auf nationaler oder supranationaler Ebene, die Marktstrukturen, Preisgestaltung und/oder Produktzulassungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens betreffen. Prinzipiell besteht für alle Produkte im Gesundheitsmarkt, insbesondere jedoch für pharmazeutische Produkte, das Risiko der Ausgrenzung oder Reduzierung der Kostenerstattung durch regulatorische Eingriffe im Rahmen der jeweiligen nationalen Sozialversicherungssysteme. Im Bereich der patentfreien Arzneimittel besteht durch die Rabattvereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen für verschiedene Produkte außerdem ein hoher Preisdruck. All dies kann dazu führen, dass die Profitabilität einzelner Produkte geschmälert und im Einzelfall die Markteinführung eines neuen Produkts unrentabel wird. Zum Jahresbeginn 2024 ist die im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) erfolgte temporäre Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags auf patentgeschützte, verschreibungspflichtige Arzneimittel um 5 Prozentpunkte ausgelaufen und der Herstellerabschlag wieder auf 7% reduziert worden. Im Bereich der Reimporte birgt das ebenfalls durch das GKV-FinStG verlängerte und nunmehr bis zum 31.12.2026 geltende Preismoratorium für axicorp das Risiko einer sinkenden Marge im Falle einer Erhöhung der Bezugspreise, da diese Erhöhung nicht durch Verkaufspreissteigerungen an den Kunden weitergegeben werden kann. Inwiefern sich der ebenfalls durch das GKV-FinStG beschlossene und im Mai 2023 in Kraft tretende sog. "Kombinationsabschlag" in Höhe von 20% auf in Kombination verordnete Arzneimittel ertragsmindern auswirken wird, kann erst nach Verabschiedung konkreter Regelungen hierzu bewertet werden. Zum 15. März 2024 treten Neuregelungen für den Austausch von Biosimilars in Kraft. Diese betreffen die Verpflichtung zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken bei parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung. Aufgrund der Struktur des Portfolios und des hohen Anteils an rabattvertragsgeregelten Produkten ergibt sich für axicorp kein erhöhtes Risiko aus dieser Neuregelung. Daneben bringen die einschlägigen Preisgünstigkeitsklauseln zusätzlichen Druck auf die Verkaufspreise mit sich. Preisgünstigkeit ist gegeben, wenn bei einem Abgabepreis von 100 EUR ein Preisabstand von mind. 15%, bei einem Abgabepreis von über 100 EUR bis 300 EUR ein Preisabstand von mind. 15 EUR sowie bei einem Abgabepreis von über 300 EUR ein Preisabstand von mind. 5% zum Preis des Referenzarzneimittels vorliegt. Mit Produkten, die diese Voraussetzungen - als preisgünstiges Importarzneimittel - erfüllen, soll der Apotheker pro Jahr Einsparungen in Höhe von 2% im Vergleich zur Abgabe der jeweiligen Referenzarzneimittel erzielen. Die Importförderklausel gem. § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V wird immer wieder politisch hinterfragt. Allerdings zeigt sich im Bereich der biotechnologisch hergestellten Produkte, die zum 18.12.2019 von der Importförderung ausgenommen wurden, dass auch ohne Importförderung stabile Absätze von importierten Arzneimitteln in diesem Bereich in den Folgejahren erzielt werden konnten. Insgesamt gilt, dass Reimporte auch ohne Quote - sowohl für den Apotheker als auch für den Patienten - interessant sind. Dies resultiert zum einen aus der Tatsache, dass Reimporteure teilweise bessere Einkaufskonditionen gewähren. Zum anderen aus der Tatsache, dass viele Produkte rabattvertragsgeregelt sind und axicorp als Rabattvertragspartner agiert und Rabattvertragsprodukte immer Vorrang in der Abgabe haben. Hinzu kommt die Nachfrage von Selbstzahlern für nicht erstattungsfähige oder sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (z.B. Kontrazeptiva, Reiseimpfstoffe) nach günstigeren importierten Arzneimitteln. Nichtsdestotrotz besteht das Risiko, dass insbesondere kleine Apotheken - im Fall eines Wegfalles der Importquote - vom Import Abstand nehmen und sich somit der Importabsatzmarkt verkleinert. Ein weiteres Risiko für Reimporteure birgt die Vertraulichkeit von Erstattungspreisen, die aktuell im Rahmen der Gesetzgebung diskutiert wird. Sollte eine Vertraulichkeit von Erstattungspreisen implementiert werden, wäre der Nachweis der Preisgünstigkeit nicht mehr möglich. Im Endergebnis könnten Arzneimittel, deren Vertraulichkeit gegeben ist, nicht mehr als preisgünstiger Reimport qualifiziert werden. Exakte Prognosen zu Einführung und Ausmaß von etwaigen Änderungen können nicht formuliert werden, da solche Regelungen von politischen Prozessen oder von gerichtlichen Entscheidungen abhängen. Eine aktive Risikominimierung betreibt axicorp, indem relevante Quellen von Vorschriften sowie die Wirkstoff-Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassend beobachtet und auf Basis der Erkenntnisse Handlungsalternativen aufzeigt werden. Neben der Überwachung behördlicher und politischer Entscheidungen und deren Auswirkungen betreibt axicorp aktive Verbandsarbeit auf deutscher und EU-Ebene. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als hoch eingestuft. Korruptionsrisiken Potenzielle Korruptionsrisiken könnten sowohl im Beschaffungsprozess (Bestechung durch Lieferanten, um Aufträge abzusichern) als auch im Vertrieb bestehen (z. B. unlautere Beeinflussung der Verschreibungsentscheidungen von Ärzten mittels unerlaubter Zuwendungen / Bewirtungen). Selbst der (unbegründete) Verdacht auf Korruption kann zu strafrechtlicher Verfolgung und Untersuchungen durch Behörden sowie hohen Reputationsschäden führen. Im begründeten Fall sind zudem Gerichtsverfahren und hohe Strafen zu erwarten. Im Verhaltenskodex der Dermapharm Gruppe sind daher Regeln zur Unterbindung von Korruption für alle Beschäftigte verbindlich geregelt. Für die Meldung von Verdachtsmomenten ist in 2023 ein Hinweisgebersystem gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet worden. Des Weiteren stehen der Chief Compliance Officer, die GRC Abteilung und die lokalen Compliance Officer bei Fragen beratend zur Verfügung. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Kartellrisiken Unlautere Absprachen mit Wettbewerbern bzgl. Verkaufspreisen, Angebotsabgaben, Aufteilung von Märkten, Ausschreibungen etc. sowie die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (z.B. indem Kunden / Lieferanten ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandelt werden) werden durch das Kartellrecht verboten. Die Nicht-befolgung der einschlägigen Gesetze kann zu strafrechtlicher Verfolgung und Untersuchungen durch Behörden, Reputationsschäden, Gerichtsverfahren und hohen Strafen führen. Im Verhaltenskodex der Dermapharm Gruppe sind daher Regeln zur Vermeidung unfairen Wettbewerbs für alle Beschäftigten verbindlich geregelt. Des Weiteren stehen auch hier der Chief Compliance Officer, die GRC Abteilung und die lokalen Compliance Officer bei Fragen beratend zur Verfügung. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Verletzung von Datenschutz Seit dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU- DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten. Um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen, dürfen demnach diese nicht ohne rechtliche Grundlage / Erlaubnis gespeichert, verarbeitet, verändert, vernichtet, offengelegt, an Dritte weitergegeben werden etc. Die Nichtbefolgung der Vorgaben der EU-DSGVO kann u. a. zu Untersuchungen durch relevante Behörden, Reputationsschäden, Gerichtsverfahren und hohen Strafen führen. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat axicorp einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Gemeinsam mit den relevanten Fachabteilungen und in Abstimmung mit dem Konzern- Datenschutzbeauftragten der Dermapharm hat dieser die von der DSGVO geforderten Unterlagen (u. a. vertragliche Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, VVTs (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten), Datenschutzleitlinien und -policies) erstellt und steht beratend für sämtliche Fragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Für alle Führungskräfte sowie die Unternehmensbereiche, welche tagtäglich mit personenbezogenen Daten zu tun haben (z. B. Personal, IT, Arzneimittelsicherheit) bzw. gelegentlich dazu Zugang haben könnten (z.B. Vertrieb, Einkauf, Empfang) finden zudem regelmäßige Schulungen statt. Alle weiteren Mitarbeiter erhalten eine Kurzinformation zum Thema Datenschutz im Dermapharm Verhaltenskodex. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich Der Schutz der Umwelt sowie des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Arbeitsalltag hat für axicorp hohe Priorität. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Anforderungen oder internen Vorgaben können zu Personen -, Sach- und/ oder Umweltschäden führen, Betriebsunterbrechungen verursachen und eine Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Mit regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen sowie internen Standards gewährleistet axicorp die Sicherheit in den Betriebsstätten und den Schutz vor sonstigen Gesundheitsschäden. Im Verhaltenskodex der Dermapharm Gruppe sind zudem Regeln zum respektvollen Umgang miteinander für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich geregelt. Für Meldungen von Verdachtsmomenten / Verstößen stehen das digitale Hinweisgebersystem, der Chief Compliance Officer, die GRC Abteilung und die lokalen Compliance Officer zur Verfügung. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. Sonstige Compliance Risiken Die Verletzung weiterer interner oder externer Vorgaben, z. B. hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Insiderhandel, Marktmanipulation, Veruntreuung, Unterschlagung, Diebstahl etc. kann zu weiteren Compliance Risiken führen. Die Nichtbefolgung der einschlägigen Gesetze kann zu strafrechtlicher Verfolgung und Untersuchungen durch diverse Behörden, Reputationsschäden, Gerichtsverfahren und hohen Strafen führen. Alle Beschäftigte von axicorp sind angehalten, die im Verhaltenskodex definierten Regeln ohne Ausnahme zu befolgen. Dennoch kann es aufgrund von menschlichem Versagen zu einem Verstoß kommen. In einem solchen Fall werden arbeitsrechtliche und - falls erforderlich - strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Wahrscheinlichkeit für Compliance-Verstöße wird durch die regelmäßige Kommunikation und Beratung seitens der GRC Abteilung und der Compliance Officer, durch die Durchführung relevanter Schulungen sowie durch die implementierten Kontrollen in den relevanten Unternehmensprozessen reduziert. Die potenziellen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe als niedrig eingestuft. 3.6 Chancenbericht Auch wenn nach wie vor viele Krankheiten noch nicht therapierbar sind, schaffen die Fortschritte in Medizin und Pharmazie Anreize für Innovationen und neue Produktentwicklungen. Die steigende Lebenserwartung und der Wunsch der meisten Verbraucher nach einer verbesserten Lebensqualität erhöhen die Nachfrage nach gesundheitsbezogenen Dienstleistungen und Produkten. Im ökonomischen Vergleich zu anderen Behandlungswegen gelten pharmazeutische Erzeugnisse weiterhin als besonders effizient. Insbesondere importierte Arzneimittel weisen hohe Wachstumspotenziale auf, da sie niedrigere Therapiekosten bei gleichbleibender Qualität ermöglichen und so einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Kostendrucks im Gesundheitswesen leisten. Mit dem OTC-Sortiment der Dachmarke axicur bietet axicorp zusätzlich eine kostengünstige, qualitativ hochwertige Marke aus deutscher Produktion zur Selbstmedikation in verschiedenen Indikationsgebieten. Durch die Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten der Dermapharm Tochtergesellschaften Candoro ethics GmbH NM (ehemals Spectrum Therapeutics GmbH) und THC Pharm GmbH auf die Candoro ethics GmbH werden in Zukunft zum einen die Expertise der Dermapharm Gruppe im Bereich des medizinischen Cannabis gebündelt und zum anderen Synergieeffekte erzielt. Zudem wird im ersten Halbjahr 2024 der Firmenstandort von Candoro ethics GmbH NM von Neumarkt in der Oberpfalz an den Sitz der axicorp nach Friedrichsdorf bei Frankfurt am Main verlegt. Durch diese Sitzverlegung werden Synergien unter anderem in den Bereichen Logistik, Vertrieb und Verwaltung auch für die axicorp ermöglicht. axicorp treibt die strategische Weiterentwicklung aktiv voran. Dabei fußt die Unternehmensstrategie auf einem aktiven Portfoliomanagement in allen Bereichen, um sich daraus ergebende Wachstumschancen auch in Zukunft aktiv zu nutzen. Unter Ertragsgesichtspunkten werden weiterhin ein effizientes Kostenmanagement und der Erhalt einer schlanken Organisation einen hohen Stellenwert einnehmen. Dabei legt axicorp den Fokus auch weiterhin darauf, die Herstellung der Produkte zu optimieren und alle damit verbundenen Kosten zu reduzieren, da diese eine große Kostenposition im Unternehmenshaushalt darstellen und sich somit entsprechende Chancen zur Kostensenkung ergeben. Dem Wettbewerb am Markt wird axicorp auch in Zukunft mit Erfahrung, neuen Produktzulassungen, Zuverlässigkeit und einem hohen Maß an Qualität begegnen. Die hohen Qualitätsstandards des Unternehmens werden mit Hilfe von internen Ablauf- und Qualitätskontrollen durchgesetzt. axicorp produziert ausschließlich nach den internationalen Good-Manufacturing-Practice-Standards (GMP). 3.7 Gesamtaussage - Beurteilung und Zusammenfassung Chancen der künftigen Entwicklung sieht axicorp insbesondere in der weitgehenden konjunkturellen Unabhängigkeit des Marktes für pharmazeutische Produkte, dem noch nicht ausgeschöpften Wachstumspotenzial in allen Geschäftsbereichen sowie einem effizienten Kostenmanagement. Zudem werden durch die bewusste Entscheidung in Deutschland bzw. in Europa zu produzieren, hohe Produktstandards gewährleistet. Risiken der künftigen Entwicklung sieht axicorp vor allem im intensiven Preiswettbewerb, der Abhängigkeit von einzelnen Kunden, der Gewinnung und Bindung von qualifizierten Beschäftigten und Beschäftigten im Niedriglohnsektor, im stark regulierten Marktumfeld und in dem durch ein staatlich initiiertes Preismoratorium stagnierenden Preisniveau. Angesichts der finanziellen Stabilität der axicorp wie auch der der Muttergesellschaft Dermapharm AG sieht sich die axicorp für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Für die zukünftige Entwicklung der axicorp bestehen aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. 4. Prognosebericht 4.1 Ausblick In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der axicorp Pharma und des Marktumfelds des Unternehmens im Geschäftsjahr 2024 ein. Erwartete Entwicklung des Marktumfelds Nach einem abgeschwächten Anstieg der Weltwirtschaft im Jahr 2023 rechnet die OECD aufgrund der angespannten Finanzbedingungen und dem gedämpften globalen Handel mit einer Abschwächung des Wachstums. Der erwartete Anstieg der Weltwirtschaftsleistung für das Jahr 2024 beträgt 2,9 % (Stand: Februar 2024). Für die Wirtschaft im Euroraum sieht die OECD ebenfalls ein stark gedämpftes Wachstum für 2024 von 0,6 % (Stand: Februar 2024). Die deutsche Bundesregierung erwartet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 für das laufende Jahr, trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen, ein schwaches Wachstum der deutschen Wirtschaft in Höhe von 0,2 % (Stand: Februar 2024). Die Bundesregierung begründet das leichte Wachstum mit belastenden Faktoren wie geopolitische Krisen und geldpolitische Straffungen aber auch einem Zuwachs der Nominallöhne, einer nachlassenden Inflation und der robusten Arbeitsmarktentwicklung. Die Zuwächse der Nominallöhne führen in Kombination mit der nachlassenden Inflation zu einem Zuwachs an realer Kaufkraft, was den Binnenmarkt stärken sollte. Allerdings sind diese Prognosen mit Unsicherheiten behaftet. Das liegt vor allem an den starken geopolitischen Spannungen. Enorme Preissteigerungen bei Energie und eine globale Inflation können sich im weiteren Jahresverlauf negativ auf die nationale sowie internationale Wirtschaftsleistung auswirken. Erwartete Entwicklung des Unternehmens Die axicorp Pharma GmbH wird ihr Geschäft auch zukünftig schwerpunktmäßig auf den Gesundheitsmarkt und dabei insbesondere auf den Bereich Pharma ausrichten. Generell ist die axicorp Pharma GmbH damit in einer Branche tätig, die weiterhin weltweit wachsen wird und langfristige Wachstumschancen aufweist. Sich ändernde regulatorische, wettbewerbsrechtliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen können jedoch die Umsatz- und Ertragsentwicklung gegenläufig beeinflussen. Einzelheiten zu diesen Risiken sind im Chancen- und Risikobericht beschrieben. Grundlegende Annahmen zur Prognose Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte unter Berücksichtigung bekannter Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts zur Verfügung standen. Zudem wurden der gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Ausblick mit in die Prognose einbezogen. Zudem stützt sich die Prognose auf folgende Annahmen:
4.2 Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung Das Geschäftsmodell von axicorp Pharma ist aufgrund von allgemeinen und branchenspezifischen Wachstumsmechanismen im Pharma - und Gesundheitsmarkt sowie der Wachstumsprognosen unabhängiger Institute auf Märkte mit langfristigen Wachstumspotentialen ausgerichtet. Damit verbunden sind jedoch auch operative Herausforderungen und Risiken. Diese werden zum größten Teil durch geänderte oder erweiterte staatliche Regulierungsmaßnahmen bestimmt. Zu nennen sind beispielsweise generelle Kostensenkungsmaßnahmen im Gesundheitswesen zu Lasten pharmazeutischer Unternehmen. Dadurch wird die zukünftige Entwicklung von Umsatz und Ertrag des Unternehmens grundsätzlich gleichermaßen von wachstumsfördernden und wachstumshemmenden Rahmenbedingungen gekennzeichnet sein. Angesichts unserer strategischen Ausrichtung und der bereits konsequent verfolgten Strategieumsetzung sowie einer gesetzlich weitgehend stabilen Lage und einem stetig wachsenden Pharmamarkt sollten zukünftig die positiven Aussichten weiterhin überwiegen. Erleichternd für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung wirkt sich der zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 wieder auf 7% reduzierte Herstellerabschlag aus. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Herstellerabschlag auf 7%, nachdem dieser sich für das Jahr 2023 vorübergehend auf 12 % erhöht hatte. Auch bleibt damit das Preismoratorium, voraussichtlich bis Ende 2026, weiterhin bestehen. Die Geschäftsführung geht deshalb insgesamt für das Geschäftsjahr 2024 von einer positiven Unternehmensentwicklung aus. Somit gehen wir von einem leicht steigenden Umsatz sowie leicht steigenden EBITDA aus.
Friedrichsdorf, den 21. März 2024 Dr. Hans-Georg Feldmeier, Geschäftsführer |
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