TSpro
GmbH
Königswinter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.568,00 |
172.519,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.349,00 |
39.176,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.405,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
372.969,84 |
356.561,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
534.886,84 |
575.662,58 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
531.886,84 |
570.662,58 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
343.024,39 |
303.303,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
534.886,84 |
575.662,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde
entsprechend der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden linear
vorgenommen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Wesentlich Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben
sich infolge der aktuellen außerordentlichen Lage im
Zusammenhang mit Covid-19 seit März 2020. Die
Einführung der auf Bundes- und Landesebene verordneten
Maßnahmen könnte zu schwerwiegenden
wirtschaftlichen Folgen für viele Branchen
führen.
Mögliche finanzielle Auswirkungen von Covid-19
für das Geschäftsjahr 2020 der TSpro GmbH lassen
sich zur Zeit noch nicht verlässlich abschätzen.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Identifikation
Firmenname: TSpro GmbH
Firmensitz: Königswinter
Registergericht: Siegburg
Register-Nr.: HRB 13574
Karlsruhe, den 02.04.2020, gez. i.O. Matthias Georgi,
GF
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2020 festgestellt.
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