Wentz
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.996,50 |
2.730,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.996,50 |
2.730,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.153,35 |
25.489,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.500,14 |
3.158,44 |
| II.
Wertpapiere |
7.985,81 |
7.985,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.667,40 |
14.345,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.149,85 |
28.219,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.347,64 |
12.090,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.909,79 |
10.194,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.257,43 |
-2.714,99 |
| B.
Rückstellungen |
950,00 |
950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.852,21 |
15.179,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.852,21 |
15.179,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.149,85 |
28.219,85 |
Anhang
6.
Anhang
Die nachfolgenden zitierten Paragraphen beziehen
sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften
des Handelsgesetzbuches.
6.1
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
6.1.1
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
6.1.1.1
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage (§ 264 II S. 2 HGB
Vermögenslage:
Es liegen keine Leasingverpflichtungen vor.
6.1.1.2
Gliederung (§ 265 I S. 2 HGB)
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
6.1.2
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II
Nr. 1):
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251)
1.) Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten,soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite,Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesenund hinreichend gegliedert.
4.) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
5.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6.) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden
1.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
2.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3.) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden.
4.) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zu
Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlußstichtag realisiert sind.
5.) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
6.) Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Soweit steuerrechtlich zulässig, kam die
degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden
auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabelle geschätzt,
wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. Die im
Geschäfts-
jahr zugegangenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurden voll abgeschrieben, wobei
gleichzeitig die Fiktion unterstellt worden ist, daß
im Zug des Zugangs sofort wieder der Abgang erfolgte.
Von der Vereinfachungsregel des Abschnitt 43 Abs. 7
EStR wurde Gebrauch gemacht. Zugänge an beweglichen
Vermögensgegenständen aus dem ersten Halbjahr
sind dementsprechend mit dem vollen Abschreibungssatz und
Zugänge aus der zweiten Hälfte des
Geschäftsjahres mit dem halben Abschreibungssatz
abgeschrieben worden.
Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Passivposten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
6.2
Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
6.2.1
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagenspiegel (§ 268 II S. 1):
Das Anlagevermögen hat sich im
Geschäftsjahr 2010 im einzelnen wie aus der Anlage
ersichtlich entwickelt.
Bilanzpositionen:
1.) Teilweise Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 268 I S. 2):
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 5.257,43.
6.2.2
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285
Nr. 6) betragen Euro 0,00.
6.2.3
Organe
Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10):
Mitglieder der Geschäftsführung
Name Vorname
Wentz Yoko
Stuttgart,
Yoko Wentz
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.726,67 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.246,67 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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