Seidenwald
AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.593,00 |
8.423,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
4.278,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.592,00 |
4.145,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.585.549,38 |
1.619.515,83 |
| I.
Vorräte |
1.512.261,59 |
1.520.997,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.049,62 |
63.798,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.238,17 |
34.720,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.500,00 |
7.255,00 |
| Aktiva |
1.591.642,38 |
1.635.193,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.378.382,20 |
1.313.873,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.263.873,59 |
1.229.744,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
64.508,61 |
34.128,68 |
| B.
Rückstellungen |
8.833,05 |
13.645,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
204.427,13 |
307.674,69 |
| Passiva |
1.591.642,38 |
1.635.193,83 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz des
Vorjahres sind mit denen des laufenden Jahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
und des Umlaufvermögens wurden keine
Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung waren nicht
vorzunehmen.
Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen und
gegebenenfalls mit dem niedrigeren Tagespreis bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a) Vorstand: Patricia Wiedemann
b) Mitglieder des Aufsichtsrats:
Vorsitzender: Eckehard Stöppke, Rechtsanwalt
ab 01.01.2024 Vorsitzende: Peony Wiedemann, MBA
Jörg Dersch,
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Stella Rusnyak, Unternehmerin im Ruhestand
c) Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr beträgt EUR 32.049,62 (Vorjahr EUR
22.085,04)
d) Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).
e) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
f) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 204.427,13
(Vorjahr EUR 207.674,69).
g) Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 150.200,00 (Vorjahr EUR
300.890,41).
h) Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB:
Pfandrecht am PayPal-Kontoguthaben
.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Ludwigsburg, 20. November
2024
gez.
Patricia Wiedemann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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