Solarpark Redentin GmbH

Lütt-Moor 5, 23970 Wismar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 11149
Eingetragen
29.3.2012
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Errichten und Betreiben einer Photovoltaik-Anlage sowie der Handel mit Energie.

Historie

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Management

NameRolle
Birger Plath
seit 29.3.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Birger Plath
Wismar
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solarpark Redentin GmbH

Wismar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 857.221,00 918.130,00
I. Sachanlagen 856.771,00 917.680,00
II. Finanzanlagen 450,00 450,00
B. Umlaufvermögen 153.539,90 163.221,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.726,21 11.530,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 148.813,69 151.690,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.417,91 2.975,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.013.178,81 1.084.327,08

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 209.668,29 173.539,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 161.039,74 125.593,07
III. Jahresüberschuss 36.128,55 35.446,67
B. Rückstellungen 2.944,59 2.733,54
C. Verbindlichkeiten 800.565,93 908.053,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.013.178,81 1.084.327,08

Anhang


Solarpark Redentin GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2017

1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem, um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen mit 2 % auf den Nettoforderungsbestand vorgenommen.

Die uneinbringlichen Forderungen werden einzelwertberichtigt.

Währungsforderungen wurden mit dem Kurs zum Tage ihrer Entstehung oder soweit eingetreten, mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 50,00 übersteigt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer ist Herr Birger Plath.

Wismar, den 04.07.2018

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Plath


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2018 festgestellt.

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