Messmann Technik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Messmann seit 5.9.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Messmann Service GmbHPapenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Messsmann Service GmbH, Papenburg
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den etwaigen ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aus Darstellungsgründen wurden die in der Bilanz zu vermerkenden Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten in den Anhang aufgenommen. III. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten unter Inanspruchnahme zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungskosten. Die unfertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen waren. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand wurde mit dem Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (s. Anlage 4) zu entnehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Papenburg, 26. März 2025 gez. Josef Messmann, Josef Messmann
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