HPdent GmbH
Selbe AdresseZahntechnische Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Wenner seit 19.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Saim Erhazar seit 18.4.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACA Müller ADAG Pharma AktiengesellschaftGottmadingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, den 13. November 2025, in den Räumlichkeiten des Konferenzzentrums im Flughafen Düsseldorf, Düsseldorfder ACA Müller AD AG Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in GottmadingenI. Anwesende Zur Hauptversammlung waren erschienen: 1. Vom Aufsichtsrat, bestehend aus
die unter lit. b. und c. Genannten. 2. Vom Vorstand, bestehend aus
der unter lit. a. und b. Genannten. 3. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter, die im Teilnehmerverzeichnis aufgeführt sind und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts dem Versammlungsleiter ordnungsgemäß nachgewiesen haben. 4. Herr Rechtsanwalt Michael Schwartzkopff, Köln, als Versammlungsleiter. Das Teilnehmerverzeichnis ist dieser Niederschrift nicht beigefügt, es wird von der Gesellschaft verwahrt. II. Ausliegende Unterlagen Im Versammlungsraum lagen zur Einsicht aus:
III. Eröffnung der Hauptversammlung Herr Michael Schwartzkopff (nachfolgend auch nur der „Versammlungsleiter“) eröffnete die Hauptversammlung um 10:00 Uhr und übernahm den Vorsitz. Er stellte fest, dass der Vorstand und die vorstehend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend sind und begrüßte im Namen der Verwaltung die erschienenen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter. Er erläuterte: Nach § 19 Abs. 1 der Satzung führe den Vorsitz in der Hauptversammlung der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, sofern dieser verhindert ist, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Für den Fall, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter verhindert sind, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung eine vom Aufsichtsrat durch Beschluss zu bestimmende Person, die nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein muss. Der Aufsichtsrat habe ihn durch Beschluss vom 29. September 2025 zum Leiter der heutigen Hauptversammlung für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters bestellt. Herr Dr. Heimel habe ihm heute vor Beginn der Hauptversammlung mitgeteilt, dass er für die Leitung der Hauptversammlung nicht zur Verfügung steht. Herr Dr. Heimel bestätigte zur Niederschrift, dass er die Versammlung nicht leiten wird. Die Erklärung, die Versammlung nicht leiten zu wollen bzw. die Niederlegung der Versammlungsleitung stehen einer Verhinderung im Sinne der Satzung gleich, so Herr Schwartzkopff. Er sei daher nach § 19 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 29. September 2025 zur Versammlungsleitung berufen. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die heutige Hauptversammlung in Ansehung der bekannt gemachten Beschlussvorschläge gemäß § 130 AktG keiner notariellen Beurkundung bedürfe. Daher führe er das Protokoll. Der Versammlungsleiter gab die Präsenz wie folgt bekannt: Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1.789.521,58 Euro, eingeteilt in 667.435 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils gerundet 2,68 Euro sind nach dem Teilnehmerverzeichnis
Ein Exemplar des Teilnehmerverzeichnisses stehe ab sofort zur Einsichtnahme für die Aktionäre und Aktionärsvertreter bereit. Auch würden etwaige Nachträge bereitgestellt. IV. Formalien Der Versammlungsleiter stellte zur Einberufung fest, dass die Aktionäre der Gesellschaft zur heutigen ordentlichen Hauptversammlung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 02. Oktober 2025 mit der nachfolgend aufgeführten Tagesordnung form- und fristgerecht eingeladen wurden. Ein Belegausdruck des Bundesanzeigers liegt dieser Niederschrift als Anlage 1 bei. Weitere Belegexemplare aus dem Bundesanzeiger lägen zur Einsicht für die Teilnehmer bereit. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass kein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz gestellt worden sei, so dass nur die in der Einberufung angekündigten Gegenstände der Tagesordnung zur Verhandlung anstehen würden. Es seien auch keine zugänglich zu machenden Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen. Der Versammlungsleiter wies daraufhin, dass neben der Bekanntmachung im Bundesanzeiger die erfolgte Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 125 AktG mitgeteilt worden sei. Der Präsenzbereich umfasse nur diesen Versammlungssaal. Alle vorgelagerten Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen gehörten nicht zum Präsenzbereich. Nur Aktionäre, die sich in diesem Raum aufhalten würden, nähmen an der Hauptversammlung teil. Das Teilnehmerverzeichnis sei bereits erstellt und stehe bis zum Ende der Hauptversammlung zur Einsicht für die Aktionäre und Aktionärsvertreter bereit. Präsenzveränderungen würden in Nachträgen festgehalten, die ebenfalls zur Einsicht bereitgestellt werden. Da die Präsenz ständig aktualisiert werden müsse, bat der Versammlungsleiter darum, dass sich Aktionäre und Aktionärsvertreter, die die Hauptversammlung vorübergehend oder vorzeitig verlassen, bei ihm abmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis aktualisiert werden kann. Wenn ein Aktionär oder Aktionärsvertreter die Hauptversammlung vorzeitig verlassen wolle, habe er die Möglichkeit, anderen anwesenden Personen eine Vollmacht zu seiner Vertretung zu erteilen. Vollmachtformulare, deren Verwendung freiwillig sei, würden ausliegen. Der Versammlungsleiter wies daraufhin, dass die Verwaltung davon absehe, Ton- bzw. Bildaufzeichnungen dieser Hauptversammlung anzufertigen. Es werde auch kein stenografisches Protokoll geführt. Er machte auch darauf aufmerksam, dass Tonband- und Bildaufzeichnungen durch Versammlungsteilnehmer nicht zulässig sind. Der Versammlungsleiter wies daraufhin, dass nach § 20 Absatz 1 der Satzung jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine Stimme gewähre. V. Erledigung der Tagesordnung Der Versammlungsleiter trat sodann in die Erledigung der Tagesordnung ein und rief die Punkte der Tagesordnung wie folgt auf:
Der Versammlungsleiter wies die Anwesenden darauf hin, dass die Vorlagen zur Tagesordnung seit der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegen hätten. Auf ein entsprechendes Verlangen hin sei jedem Aktionär eine Abschrift der Vorlagen unverzüglich übersandt worden. Auch heute lägen diese Unterlagen vor, so dass der Versammlungsleiter sie als bekannt voraussetzen dürfe. Ein Vorstandsbericht wurde von den Aktionären nicht gewünscht. Der Versammlungsleiter eröffnete die Aussprache über alle Tagesordnungspunkte. Wortmeldungen erfolgten nicht. Demnach waren auch keine Fragen zu beantworten. Nachdem der Versammlungsleiter festgestellt hatte, dass keine Wortmeldungen Vorlagen, was er zu Protokoll feststellte, schloss er die Aussprache. VI. Abstimmungen Der Versammlungsleiter ging nun zu den Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 über und stellte fest, dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Abstimmung erforderlich sei. Der Versammlungsleiter wies zu den Abstimmungen unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 auf die Stimmverbote gemäß § 136 AktG hin. Der Versammlungsleiter wies sodann darauf hin, dass für die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich sei. Zur Abstimmung erläuterte der Versammlungsleiter folgendes Abstimmungsverfahren: Er würde die Abstimmung im Additionsverfahren durchführen. D.h. es werden die JA Stimmen und die NEIN-Stimmen gezählt. Er werde die Anwesenden anhand des Teilnehmerverzeichnisses gleich bitten, ihm mitzuteilen, wie sie abstimmen. Hierzu rufe er jeden einzeln auf. Er bitte, ihm dann ein JA oder NEIN mitzuteilen. Wer sich enthalten wolle, teilt dies bitte mit. Das Abstimmverhalten werde in einer Excel-Tabelle erfasst. Dort sei jeder im Teilnehmerverzeichnis eingetragenen Person auch die jeweilige Aktienanzahl zugewiesen. Ferner gab der Versammlungsleiter bekannt, dass er die Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 in einem Abstimmvorgang, also en block, vornehmen werde, es sei denn, es erhebe sich Widerspruch. Dies gelte insbesondere auch für die Wahlen zum Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 7. Widerspruch erhob sich gegen dieses Vorgehen bei den Abstimmungen nicht. Sodann rief der Versammlungsleiter die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 zur Abstimmung auf, mit dem Wortlaut, wie sie im Bundesanzeiger vom 02. Oktober 2025 veröffentlicht worden sind. Der Versammlungsleiter führte die Abstimmung in der zuvor beschriebenen Weise en block durch. Nach Beendigung der Abstimmung gab der Versammlungsleiter das
wie folgt bekannt: scroll
Auf die Ja-Stimmen entfallen damit 100 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlussfeststellung und Beschlussverkündung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 Sodann stellte der Versammlungsleiter die nachfolgenden Beschlussfassungen fest und verkündete sie wie folgt: TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 „ Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt. “ TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Hans-Jürgen Bungert für das Geschäftsjahr 2024 „ Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Mitglied des Aufsichtsrats - Herrn Hans-Jürgen Bungert - Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt. “ TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Jörg Peter Heimel für das Geschäftsjahr 2024 „Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Mitglied des Aufsichtsrats - Herrn Dr. Jörg Peter Heimel - Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt. “ TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Paul Joachim Büttel für das Geschäftsjahr 2024 „ Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Mitglied des Aufsichtsrats - Herrn Paul Joachim Büttel - Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt. “ TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 „ Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die KPMGAG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, Zweigniederlassung Freiburg im Breisgau, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. “ TOP 7: Wahlen zum Aufsichtsrat „ Die Hauptversammlung hat mit der erforderlichen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
als Aufsichtsratsmitglieder unter Anrechnung des Restes der laufenden Amtsperiode wiedergewählt, und zwar mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt. “ VII. Schließung der Hauptversammlung Der Versammlungsleiter schloss die Hauptversammlung daraufhin mit Dank an die Anwesenden um 10:07 Uhr. Hierüber Niederschrift wie folgt gezeichnet:
Köln, den 13. November 2025 Michael Schwartzkopff, Versammlungsleiter Einladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 07. November 2024, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) im Van der Valk Hotel Düsseldorf, Am Hülserhof 57,40472 Düsseldorf, stattfmdenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ACA Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Hans-Jürgen Bungert für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Hans-Jürgen Bungert Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Jörg Peter Heimei für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Jörg Peter Heimel Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Paul Joachim Büttel für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Paul Joachim Büttel Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, Zweigniederlassung Freiburg im Breisgau, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. ENDE DER TAGESORDNUNG Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist gem. der Satzung vom Aktionär durch einen in Textform durch das depotführende Institut erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs des Nachweises sind nicht mitzurechnen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich daher nach der Satzung auf Donnerstag, den 17. Oktober 2024, 00:00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweisstichtag entspricht der früheren Fassung von § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG. Nach § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG in der aktuellen Fassung muss sich der Nachweis des Anteilsbesitzes bei börsennotierten Gesellschaften nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen; dabei hat der Gesetzgeber klargestellt, dass mit der Gesetzesänderung keine Änderung der materiellen Rechtlage verbunden ist. Da die Gesellschaft keine börsennotierte Gesellschaft ist, gilt für sie weiterhin die Satzungsregelung zum Nachweisstichtag. Mit Blick auf die internen Abläufe auf Seiten der depotführenden Banken, die ggf. auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung bei der Ausfertigung von Nachweisen des Anteilsbesitzes abstellen, wird die Gesellschaft aber auch Nachweise des Anteilsbesitzes akzeptieren, die Mittwoch, den 16. Oktober 2024, 24:00 Uhr, als Nachweisstichtag ausweisen und nicht Donnerstag, den 17. Oktober 2024, 00:00 Uhr. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis Donnerstag, den 31. Oktober 2024, 24:00 Uhr, zugehen:
Stimmrechtsvertretung Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater), sondern an Dritte erteilt werden, bedürfen der Textform. Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf bzw. dessen Nachweis gegenüber der Gesellschaft postalisch, so muss diese(r) aus organisatorischen Gründen spätestens bis Dienstag, den 05. November 2024, 24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch bis zu deren Ende möglich. Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und von Wahlvorschlägen (§§ 126 Abs. 1,127 AktG) Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung hierfür bedarf. Es können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestellt werden (Gegenanträge) bzw. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemacht werden (Wahlvorschläge), soweit die Tagesordnung entsprechende Wahlen vorsieht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Mittwoch, den 23. Oktober 2024, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaig zugänglich zu machenden Begründung unter https ://aca-mueller. de/hauptversammlung-2024/ unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den §§ 126, 127 AktG hierfür auch im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Weitere Aktionärsrechte Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Intermediärs aus. Entsprechende Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich bis Sonntag, den 13. Oktober 2024, 24:00 Uhr (eingehend), an folgende Anschrift zu richten:
Nach Maßgabe des § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Beschlussfassungen Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu Tagesordnungspunkt 1 nicht. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten sollen Abstimmungen erfolgen, die bindenden Charakter haben. Für jede Abstimmung stehen dabei die Optionen Befürwortung, Ablehnung oder Stimmenthaltung zur Verfügung. Zeitangaben Uhrzeitangaben in dieser Einberufung erfolgen bis zum Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit (am 27. Oktober 2024) in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ/UTC+2) und nachfolgend in mitteleuropäischer Zeit (MEZ/UTC+1). Information für unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie für die Aktionärsvertreterinnen und -Vertreter zum Datenschutz Die ACA Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Weitere Informationen zum Datenschutz betreffen die Hauptversammlung sind abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unterhttps://aca-mueller.de/hauptversammlung-2024/
Gottmadingen, im September 2024 ACA Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft Der Vorstand |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
10 nahegelegene Organisationen
Zahntechnische Laboratorien
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Beteiligungsgesellschaften
Speditionen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen