EVG
Lufttechnik GmbH
Eberdingen-Hochdorf Kreis Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.170.871,88 |
2.857.623,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
304.700,00 |
151.273,00 |
| II.
Sachanlagen |
676.140,88 |
2.516.319,15 |
| III.
Finanzanlagen |
190.031,00 |
190.031,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.499.555,91 |
4.402.180,05 |
| I.
Vorräte |
1.324.517,56 |
2.494.703,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.562.685,52 |
1.621.608,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
234.979,36 |
104.954,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
612.352,83 |
285.868,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.930,00 |
11.399,00 |
| Aktiva |
4.690.357,79 |
7.271.202,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.871,26 |
609.597,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
451.600,00 |
337.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.040.000,00 |
2.040.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.768.002,82 |
1.452.804,12 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
138.725,92 |
315.198,70 |
| B.
Rückstellungen |
70.793,82 |
79.101,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.034.692,71 |
6.582.503,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.930.852,17 |
5.747.526,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.103.840,54 |
834.976,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
87.540,00 |
87.540,00 |
| Passiva |
4.690.357,79 |
7.271.202,20 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
EVG Lufttechnik GmbH
Eberdingen-Hochdorf
_________________________________________
A.
Allgemeine Angaben
Die EVG Lufttechnik GmbH hat ihren Sitz in
Eberdingen-Hochdorf/Kreis Ludwigsburg und ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter der
Handelsregisternummer HRB 290118 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Er besteht
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem
Anhang.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung
(§§ 266, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Zur Verbesserung der Klarheit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerke und
Erläuterungen in den Anhang übernommen und auf
den Ausweis von Leerposten verzichtet.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Anlagevermögen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB zu
Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten der
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch anteilig Gemeinkosten einbezogen.
Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden
keine Abschreibungen vorgenommen. Abschreibungen werden
nach der linearen Methode auf Basis der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die nicht entgeltlich erworben wurden, werden zum
Bilanzstichtag in Höhe von € 269.774,00
aktiviert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige (und ggf.
außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
2 Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit
Herstellungskosten bewertet. Neben den direkt zurechenbaren
Kosten sind auch anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist, in die Herstellungskosten
einbezogen. Die Fremdkapitalzinsen sind nicht mit
einbezogen worden. Sind die erzielbaren Verkaufserlöse
unter Berücksichtigung der noch anfallenden Kosten und
eines angemessenen Gewinnanteils niedriger, kamen diese zum
Ansatz. In allen Fällen wurden die Vorräte
verlustfrei bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
3 Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
4 Eigenkapital / nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Im
Geschäftsjahr wurde mit Beschluss vom 07.12.2023 eine
Kapitalerhöhung von € 114.000,00 beurkundet. Die
Erhöhung des Stammkapitals erfolgte durch Bildung
eines weiteren Geschäftsanteiles, dieser wurde von der
Sigma Holding GmbH übernommen und vollständig
eingezahlt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
damit 451.600,00 EUR.
5 Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
7 Latente Steuern
Von dem Wahlrecht zur Saldierung der aktiven und
passiven latenten Steuern nach
§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB wird
Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht die aktiven latenten
Steuern nicht anzusetzen wird Gebrauch gemacht.
8 Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Für die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von
€ 269.774,00 besteht eine
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und
Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr
T€ 72.588,31, davon entfallen
T€ 72.588,31 auf die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände betrugen im
Geschäftsjahr 1.562.685,52 €.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen betrugen im
Geschäftsjahr 70.793,82 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betrugen im Geschäftsjahr 187.500,00€,
Verbindlichkeiten aus Anzahlungen auf Bestellungen
1.614.839,14 €, Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung 848.601,34 € und sonstige Verbindlichkeiten
1.383.752,23 €.
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 1.383.752,23 (Vorjahr € 535.223,43) sind
Verbindlichkeiten aus der Begebung von Genussrechten in
Höhe von € 87.540,00 (Vorjahr
€ 87.540,00) enthalten.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden sowie unter
Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust
und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven
latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer
Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren
auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige
Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz aktiver
latenter Steuern. Darüber hinaus werden aktive
Steuerlatenzen auf steuerliche Verlustvorträge in
Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre
zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die
passiven latenten Steuern werden mit den vorhandenen
aktiven latenten Steuern verrechnet dargestellt. Verlust-
und Zinsvorträge sowie Steuervorträge wurden
berücksichtigt, wenn eine Verrechnung mit
steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten
fünf Jahre realisierbar ist.
Von dem Wahlrecht zur Saldierung der aktiven und
passiven latenten Steuern nach
§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 271 Abs. 1 Satz 2 HGB, auf die
Aktivierung aktiver latenter Steuern zu verzichten,
Gebrauch gemacht.
C.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
D.
Ergänzende Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Frank Häusler
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres durchschnittlich 41 Arbeitnehmer in
Voll- und Teilzeit.
EVG Lufttechnik GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Eberdingen-Hochdorf,
08.04.2024
gez.
Frank Häusler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2024
festgestellt.
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