DEU-FEN GmbHLiquidiert

72351 Geislingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 741075
Eingetragen
25.4.2012
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Handel und Vertrieb von und mit vorgefertigten Bauteilen im Bereich Fenster, Türen, Rollläden und Vordächern sowie deren Montage.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Nadine Karoline Lüddecke
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DEU-FEN GmbH

Vöhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 195.119,00 120.290,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 332,00 774,00
II. Sachanlagen 194.787,00 119.516,00
B. Umlaufvermögen 776.641,32 624.648,33
I. Vorräte 587.624,68 329.115,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 121.396,90 268.386,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.619,74 27.146,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.740,20 2.916,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 978.500,52 747.854,45

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 88.652,74 105.536,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 80.536,65 118.424,07
III. Jahresfehlbetrag 16.883,91 37.887,42
B. Rückstellungen 95.780,00 96.840,00
C. Verbindlichkeiten 794.067,78 545.477,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 978.500,52 747.854,45

Anhang



1. Erläuterungen zur Bilanz

Die DEU-FEN GmbH hat ihren Sitz in Vöhringen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 741075 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB - erstmals in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) - aufgestellt.

Die erstmalige Anwendung der geänderten Vorschriften führt nicht zur Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen in Einklang mit den gesetzlichen Übergangsvorschriften war nicht erforderlich.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sind die Ansatz­vorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die besonderen Bewertungsvor­schriften der §§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in EURO erfolgt in der Buchführung grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Devisenkassamittelkurs (Zugangsbewertung). Die Umrechnung auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag erfolgt zum Devisenkassamittelkurs, bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Anwendung des Anschaffungs- und Realisationsprinzips (§ 256a Satz 1 HGB), bei einer Restlaufzeit von einem Jahr und weniger ohne Anwendung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips (§ 256a Satz 2 HGB).

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Ansatz- und Bewertungs­vorschriften angewandt worden:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs­kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis nach der linearen Methode, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wird. Die Anschaffungskosten von Programmen bis EUR 410,00 (sog. Trivialsoftware) sind in voller Höhe als Aufwand behandelt worden. Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt.

Sachanlagen

Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten (Anschaffungs­preis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu Herstellungskosten, bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um plan­mäßige Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschafts­güter mit Anschaffungskosten von bis EUR 410,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung, in voller Höhe als Aufwand behandelt worden (verein­fachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Die gering­wertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des Abgangsmonats (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen) ausgebucht. Die Buchgewinne oder Buchverluste sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Posten "sonstige betriebliche  Erträge" oder "sonstige betrieb­liche Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007 und in 2009 nach der degressiven, ab 2008 und ab 2010 nach der linearen Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen.

Vorräte

Die Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Skonti und Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw. Zuschläge berücksichtigt.

Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse (Leistungen, Aufträge) umfassen Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungs­gemeinkosten, Sonder­kosten der Fertigung und einen angemessenen Teil der Verwaltungsgemeinkosten. Vertriebskosten und Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abwertungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgen, soweit die Wieder­beschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger waren als die Anschaffungs­kosten oder wenn Bestandsrisiken vorliegen. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer sind wie in den Vorjahren durch pauschale, entsprechend der Lagerreichweite abgestufte Abschläge berücksichtigt.

Die erhaltenen/geleisteten Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden nicht auftragsbezogen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nenn­wert.

Die Unverzinslichkeit der Forderungen und die Inanspruchnahme von Skonti sind pauschal berücksichtigt.

Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf die anderen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung von 1 %, bei Auslandsforderungen vom Nennwert, bei Inlandsforderungen vom Nennwert nach Abzug der Umsatzsteuer, gebildet worden.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Ausländische Sorten und Devisen sind zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Damnen in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz werden linear auf die Laufzeit der Darlehen oder die vereinbarte Zinsbindungsdauer verteilt.

Rückstellungen

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts­jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Vorjahr, getrennt nach Restlaufzeiten der Rück­zahlungsbeträge und die Art und Form der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Gesamtbeträge.
  

 
Summe
davon Restlaufzeit von
 
 
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
laufendes Jahr
794.067,78
715.765,99
78.301,79
0,00
Vorjahr
545.477,80
518.933,04
26.544,76
0,00



davon gesicherte Beträge EUR 95.741,33 (Vorjahr EUR 33.227,44), gesichert durch Sicherungsübereignung (Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 48.326,15 (Vorjahr EUR 20.060,56).

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse berücksichtigen die Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg­schaften und aus Gewährleistungs­verträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlich­keiten. Die Haftungsverhältnisse sind mit dem Betrag vermerkt, mit dem die Gesellschaft nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag haftet. Bestehende Rückgriffsforderungen werden nicht abge­zogen.

2. Sonstige Pflichtangaben

Beziehungen zu Unternehmensorganen

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Nadine Lüddecke

Gesamtbezüge der Geschäftsführung und früherer Mitglieder

Die Angabe unterbleibt nach § 288 Abs. 1 HGB.

Gewährte Vorschüsse und Kredite

Mitgliedern der Geschäftsführung sind Darlehen in Höhe von EUR 48.326,15 gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr EUR 2.277,29 getilgt. Die Darlehen sind mit 2 % zu verzinsen. Die Auszahlung erfolgte mit 100 % des Nennbetrags.

 
DEU-FEN GmbH
Der Geschäftsführer


21. Juni 2018


....................................................................
 
(gez. Nadine Lüddecke)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2018 festgestellt.

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