Dostmann electronic GmbH
Waldenbergweg 3B, 97877 Wertheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Hussy seit 15.5.2019 | Prokura |
Wolfgang Dostmann seit 15.5.2006 | Geschäftsführer |
Ralph Dostmann seit 15.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dostmann electronic GmbHWertheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang (284 HGB) zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der Firma Dostmann electronic GmbHA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Dostmann electronic GmbH mit Sitz in 97877 Wertheim-Reicholzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 570292) zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 267 Abs. 1) für kleine Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Der Ausweis der Vorjahreszahlen erfolgt gemäß § 265 Abs. 2 HGB. Soweit im Berichtsjahr Beträge in einen anderen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden, wurden auch die entsprechenden Angaben für das Vorjahr umgegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht angegeben. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Euro aufgestellt. Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Ausweiswahlrechte wurden in der Regel zugunsten des Anhangs ausgeübt. Von den gesetzlichen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HBG Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB), wurden beachtet. 2. Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen: Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen verringert. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden dabei nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) stehen steuerlich verschiedene Varianten zur Verfügung. Dieses gesetzlich vorgesehene Wahlrecht kann jedoch für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden(§ 6 Abs. 2 a EStG). Die Berichtsfirma wählte im vorliegenden Jahresabschluss die Sofortabschreibung und schreibt die Wirtschaftsgüter in voller Höhe ab. Diese Vorgehensweise wurde aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Das Finanzanlagevermögen wurde mit dem Nennwert bilanziert. Umlaufvermögen Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wurde durch Abschläge im Rahmen der Gruppenbewertung Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 % gebildet worden. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nennbetrag angesetzt. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert bilanziert. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für weitere bekannte und vermutete, betragsmäßig jedoch teilweise ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Auf ein Abzinsung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung wurde verzichtet, da eine Inanspruchnahme bereits im folgenden Geschäftsjahr möglich wäre und die Rückstellung deshalb im Grunde keine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen würde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurde der höhere Tageswert angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen - wie auch im Vorjahr - nicht. 2. Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz): Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag - wie auch im Vorjahr - weder Forderungen noch Verbindlichkeiten. 3. Angaben über Forderungen gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 HGB): Gegenüber Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag - wie auch im Vorjahr - keine Forderungen. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Garantieleistungen und Leistungsprämien. 5. Angaben und Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Laufzeiten wie nachstehend erläutert:
D. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen bestehen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 43 TEUR (Vorjahr 43 TEUR). 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Berichtsfirma beschäftigte durchschnittlich 25 Arbeitnehmer in Unternehmen.
Wertheim-Reicholzheim, den 04.11.2024 Ralph Dostmann, Geschäftsführer Wolfgang Dostmann, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Wertheim-Reicholzheim, den 21.11.2024 gez. Wolfgang Dostmann, Gesellschafter gez. Axel Dostmann, Gesellschafter gez. Ralph Dostmann, Gesellschafter Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 festgestellt. |
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