FIT4WIN LimitedLiquidiert
46284 Dorsten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Turnbull seit 18.12.2008 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIT4WIN LimitedDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 817,54 ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Bilanzposten wird ein Disagio / werden Disagien von € 0,00 ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 126,09 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Kosten des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 2.131,62 ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB sind, lt. Auskunft der Geschäftsführung, nicht vorhanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und auch nicht nach den §§ 251, 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, betragen € 0,00. Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen von € 0,00. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungAbschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen dauernder Wertminderung nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB wurden auf das Anlagevermögen in Höhe von € 0,00 vorgenommen. Wegen vorübergehender Wertminderung des Finanzanlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB außerplanmäßige Abschreibungen von € 0,00 vorgenommen. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind die erforderlichen Anpassungen an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem BilMoG erfasst, soweit diese ergebniswirksam zu erfassen sind. Im Einzelnen betraf dies die Anpassung der Bilanzposten A mit € 0,00 und B mit € 0,00. Darüber hinaus sind im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung eines Betriebsteils von € 0,00 und Verluste aus einem Schadensfall von € 0,00 ausgewiesen. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Aperiodische Erträge sind im Wesentlichen durch Auflösungen von Rückstellungen von € 61,54, Zuschreibungen zum Anlagevermögen von € 0,00, Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens von € 0,00, Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen von € 0,00 und Steuererstattungen für frühere Geschäftsjahre von € 0,00 entstanden. Unter den Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen auf Grund von Steuernachzahlungen für frühere Geschäftsjahre von € 0,00, Buchverluste aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen von € 2.148,08 enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen zum weit überwiegenden Teil das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur zum geringeren Anteil das außerordentliche Ergebnis. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Sabine Turnbull Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Dorsten, den 19.09.13 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.9.2013. |
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