Großhandel mit Anstrichmitteln
Aachener Bank eG
AachenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Grevenstein seit 15.8.2022 | Prokura |
Sascha Höfferling seit 11.3.2019 | Prokura |
Marc Hallaschka seit 12.12.2017 | Prokura |
Jens Ulrich Meyer seit 22.1.2015 | Vorstandsmitglied |
Udo Ludwig Leineweber seit 22.1.2015 | Prokura |
Stephan Richter seit 25.5.2009 | Prokura |
Michael Grammes seit 25.5.2009 | Prokura |
Peter Jorias seit 19.9.2008 | Vorstandsmitglied |
André Piroth seit 10.6.2002 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aachener Bank eGAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Aachener Bank eG, AachenGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe und somit unser Geschäftszweck darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern, indem wir unser Leistungsspektrum konsequent an deren Lösungsbedarf orientieren. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung auf das Eigengeschäft. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir Zweigniederlassungen in Alsdorf und Jülich. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3%, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8%). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9% im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9% 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9% gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8% zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2%) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5%) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6% gestiegen war, sank um deutliche 1,7%. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2% beziehungsweise 3,4%, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3% und 6,6% gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Dämpfend auf die Importe wirkte wiederum die schwache inländische Produktions- und Konsumentwicklung. Da die Importe jedoch stärker sanken als die Exporte, wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbeitrag von +0,6 Prozentpunkten dem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts entgegen. Branchenbezogene Entwicklung Die deutschen Genossenschaftsbanken konnten in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6%). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Milliarden Euro (-0,2%). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Regionale Entwicklung Unsere Bank agiert in einem heterogenen Wettbewerbsumfeld, in dem wir sowohl mit klassischen Filialbanken als auch mit Direktbanken konkurrieren. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Durch unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung, sowie den daraus abgeleiteten Kennzahlen und Limiten planen und steuern wir die Entwicklung unserer Bank. Wir verwenden dabei zur Steuerung folgende finanziell bedeutsame Leistungsindikatoren:
Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen gemäß handelsrechtlicher Bilanzierung dar. Die Risikoaufwandsquote beschreibt das Verhältnis der Bewertungsergebnisse aus dem Kundengeschäft und dem Wertpapiergeschäft des Umlaufvermögens einerseits zur Summe aus dem Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen gemäß handelsrechtlicher Bilanzierung andererseits. Der Zinsrisikokoeffizient wird als Barwertveränderung des strategischen Zinsbuchs aufgrund einer ad hoc Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte - parallel gemessen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgen in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Geschäftsentwicklung hinsichtlich der Kundenforderungen zzgl. Treuhandforderungen mit einem Wachstum von 6,0% lag im Geschäftsjahr 2023 oberhalb der in der Vorperiode berichteten Prognosen von 2,0% bis 4,0%. Die Kundeneinlagen erhöhten sich um 5,7% und lagen somit oberhalb des Prognosewertes von 3,0% bis 5,0%. Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Das Betriebsergebnis vor Bewertung erhöhte sich von TEUR 9.019 auf TEUR 12.680. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 62,3% (Vorjahr: 69,3%), bezogen auf die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Risikoaufwandsquote inklusive handelsrechtlicher Sondereffekte verringerte sich von -11,4% auf -10,5%. Der handelsrechtliche Gewinn vor Steuern in Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme stieg von 0,27% auf 0,66% vergleichsweise wesentlich. Der Zinskoeffizient verringerte sich von 11,5% auf 7,3%. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag 7,0% unter dem prognostizierten Wert. Der prognostizierte Gewinn vor Steuern in Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme wurde aufgrund von handelsrechtlichen Sondereffekten nicht erreicht. Die Risikoaufwandsquote von -3,0% wurde im Wesentlichen hierdurch vergleichsweise deutlich verfehlt. Die Erhöhung unseres Ertrags in Verbindung mit Kosteneffizienz führten erwartungsgemäß zur Senkung der CIR im abgelaufenen Geschäftsjahr unter den ursprünglichen Prognosewert von 65,0%. Der Zinskoeffizient entwickelte sich aufgrund des niedrigeren Zinsänderungsrisikos positiv und war deutlich besser als der prognostizierte Maximalwert von 16,0%.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Im außerbilanziellen Geschäft betrugen die Eventualverbindlichkeiten 28.409 TEUR (Vorjahr 29.610 TEUR). Die Reduzierung der Kreditbürgschaften ist im Wesentlichen auf ein einzelnes projektbezogenes Kundengeschäft zurückzuführen. Aufgrund einer stärkeren Kreditnachfrage und die Valutierungen im Jahr 2023 erfolgte eine Reduzierung der unwiderruflichen Kreditzusagen von 68.278 TEUR auf 39.058 TEUR. Des Weiteren bestanden Derivate i. H. v. 30.000 TEUR (Vorjahr 40.000 TEUR), die zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden.
Die Aussteuerung der Liquiditätsanforderungen erfolgt über die Konten der genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG). Insbesondere die aufsichtsrechtliche Kennzahl der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird über die Interbankeneinlage und die Anlage von Tagesgeld gesteuert (Aktivposten 3). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich dieser Anteil um TEUR 10.162, weil durch eine Inversität der Zinskurve Renditevorteile genutzt wurden. Um Marktchancen zu nutzen wurden Geldmarktgeschäfte in Höhe von nominal TEUR 20.000 angelegt. Die Guthaben bei Zentralnotenbanken (Aktivposten 1b) dienen der Erfüllung des Mindestreserve-Solls bei der Bundesbank. Die Kundenforderungen nahmen zu. Die Forderungen an Kunden bilden mit rund 64,0% den größten Posten der Aktivseite. Die Struktur nach Kreditformen und Branchen ist ausgewogen, weil kein Anteil einer Branche am gesamten Kreditvolumen mehr als 20,0% beträgt. Im Geschäftsjahr sind keine besonderen Veränderungen eingetreten. 38,3% unseres Kreditvolumens - gemessen am Risikovolumen blanko netto - entfallen zum 31.12.2023 auf die Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen", Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen" "Groß /Einzelhandel, Reparaturen" und "Baugewerbe". Unser Kreditportfolio ist in seiner Zusammensetzung größenmäßig breit diversifiziert, wobei die Schwerpunkte des Risikovolumens mit einem Strukturanteil von 23% in der Größenklasse > 4 Mio. EUR sowie mit einem Strukturanteil von 19% in der Größenklasse 50 - 250 TEUR liegen. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen des KWG und der CRR wurden eingehalten. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir auch zum Jahresende 2023 wieder vorsichtig bewertet, indem wir für den nicht durch Sicherheiten abgedeckten Anteil von akut ausfallgefährdeten Krediten Einzelwertberichtigungen gebildet haben. Die für erkennbare bzw. latente Risiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Die Verringerung der Wertpapieranlagen ist im Wesentlichen auf Fälligkeiten und Verkäufe in der Aktiva 5 zurückzuführen. Der Anteil der Wertpapieranlagen an der Aktivseite beträgt 15,9%.
Die wesentlichen Veränderungen bei den Bankenrefinanzierungen beruhen auf der Aufnahme von Geldmarktgeschäften i. H. v. nominal TEUR 40.000. Gleichzeitig ist der Bestand an Weiterleitungskrediten deutlich von TEUR 87.115 auf TEUR 75.940 gesunken. Der Marktzinsanstieg führt weiterhin zu einer erhöhten Nachfrage nach verzinslichen Bankeinlagen. Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich die Termineinlagen wie Tagesgelder, Festgelder und Sparbriefe wesentlich um TEUR 185.530. Gleichzeitig kam es zu einem deutlichen Rückgang der täglich fälligen Einlagen um TEUR 98.314 sowie der Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist um TEUR 19.576. Im Rahmen unserer Planung sind wir von moderat steigenden Kundengeldern ausgegangen. Zum Jahresende lag der Anstieg der Kundengelder über unseren Planungsannahmen. Der Anteil der Kundeneinlagen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte auf 80,4% der Passiva.
Der Provisionsüberschuss aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft erhöhte sich um TEUR 421 im Wesentlichen bedingt durch den um TEUR 794 im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Ertrag aus dem Vertrieb von Zertifikaten und Wertpapierdirektanlagen mit der DZ BANK bei einem gleichzeitigen Rückgang der Provisionen im Fondsvermittlungsgeschäfts mit der Union Investment um TEUR 417. Der Zahlungsverkehr leistete einen im Vergleich zum Vorjahr gesteigerten positiven Ergebnisbeitrag aufgrund geänderter Kontomodelle. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss erhöhte sich im Wesentlichen durch eine höhere Verzinsung der täglich fälligen Einlagen bei Kreditinstituten, der variablen Zinszahlungen aus Wertpapieren und Derivaten bei bestehenden Positionen. Zusätzlich getätigte Wertpapierkäufe - im Wesentlichen aufgrund von Fälligkeiten - ermöglichten höhere Renditen gegenüber den Vorjahren. Außerdem konnte eine Dividendenausschüttung aus dem bankeigenen Spezialfonds 1.008 TEUR (im Vorjahr TEUR 0) aufgrund der sich erholten Marktentwicklung vorgenommen werden. Der Zinsüberschuss aus dem Kundengeschäft verringerte sich per Saldo von TEUR 19.243 auf TEUR 14.868, da sich zwar das gestiegene Zinsniveau bei Neukreditabschlüssen und variablen Positionen positiv auswirkte, jedoch der Zinsaufwand im Kundengeschäft aufgrund des höheren variablen Anteils deutlich stärker stieg. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Erträgen aus einer Nachfrageerhöhung bei Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften. Die Personalaufwendungen erhöhten sich leicht aufgrund von Tarifanpassungen und der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Die Erhöhung der anderen Verwaltungsaufwendungen resultiert neben der gestiegenen Inflation im Wesentlichen aus um TEUR 144 gestiegenen Prüfungs- und Beratungskosten sowie dem Aufwand für die Kartenhauptausstattung in Höhe von TEUR 90. Das Betriebsergebnis vor Bewertung, das um wesentliche periodenfremde Erfolgsposten bzw. Einmaleffekte bereinigt worden ist, beträgt 0,83% (Vorjahr 0,63%) der durchschnittlichen Bilanzsumme. Im originären Bewertungsergebnis Kreditgeschäft wurden Wertberichtigungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR zugeführt. Für die latenten Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen auf Basis des IDW RS BFA 7 gebildet. Eine Bildung von Drohverlustrückstellungen für das zinstragende Geschäft ist nicht erforderlich, da noch hinreichende Nettoreserven im Zinsbuch der Bank verfügbar sind. Das Betriebsergebnis nach Bewertung, das auch um wesentliche periodenfremde Erfolgsposten bzw. Einmaleffekte bereinigt worden ist, beträgt 0,57% (Vorjahr 0,22%) der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern / Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,17% (Vorjahr 0,16%). Eine Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals konnte vorgenommen werden. Es erfolgt die von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Vorwegzuweisung zu den Rücklagen i. H. v. TEUR 2.000 sowie eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken § 340g HGB i. H. v. TEUR 5.000. b) Finanzlage Investitionen Im Geschäftsjahr wurden als wesentliche Investitionen TEUR 435 für den Umbau der neuen Regionalcenter getätigt. Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit stets gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 122% und die quartalsweisen Meldungen zur Net Stable Funding Ratio (NSFR) einen Wert von mindestens 117% aus. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine geringe Abhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Aufgrund unserer Liquiditätsplanung und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben, gehen wir davon aus, dass auch im kommenden Jahr nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsbereitschaft zu rechnen ist. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen um 5,5% gestärkt. Aufgrund des stärkeren Wachstums der Bilanzsumme im Vergleich zu dem des Eigenkapitals verminderte sich der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr von 9,0% auf 8,9%. Die Gesamtkapitalquote blieb mit 16,2% unverändert. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Unter Berücksichtigung einer vom Vorstand und Aufsichtsrat zur kontinuierlichen Stärkung der Eigenmittel beschlossenen Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken von 5,0 Mio. EUR sowie einer Vorwegzuweisung aus dem Jahresüberschuss von 2,0 Mio. EUR zu den Ergebnisrücklagen wird unser hartes Kernkapital, vorbehaltlich der Zustimmung unserer Vertreterversammlung, um 7,0 Mio. EUR weiter gestärkt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 46,4% auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 53,6% auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Im Anlagevermögen befinden sich Vermögenswerte in Aktiva 5 in einer Gesamthöhe von TEUR 67.335 und in Aktiva 6 in einer Gesamthöhe von TEUR 98.737. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an offenen und geschlossenen Immobilienfonds in Höhe von TEUR 34.781, welche dem Anlagevermögen zugeordnet sind. Die im Bestand befindlichen Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung von Wertpapieren im Anlagevermögen erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, wodurch Abschreibungen in Höhe von TEUR 6.312 aktuell nicht vorgenommen werden, da die Wertminderungen nicht von Dauer sind. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR ISG Sicherungssystem) an. Das BVR ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR ISG Sicherungssystem tätig. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Wir beurteilen die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung als gut. Die Kundenforderungen zzgl. der Treuhandforderungen erhöhten sich und lagen im Geschäftsjahr 2023 über der in der Vorperiode berichteten Prognose. Das Kundenanlagevolumen übertraf die in der Vorperiode aufgestellte Prognose. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Im Bereich der Wertpapiere des Anlagevermögens, die nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden, wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 6.312 vermieden, da die Wertminderungen nicht von Dauer sind. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Vor dem Hintergrund eines von TEUR 9.019 auf TEUR 12.680 gestiegenen Betriebsergebnisses vor Bewertung und eines von TEUR 3.134 auf TEUR 8.723 gestiegenen Betriebsergebnis nach Bewertung, jeweils bereinigt um Sonder- und Einmaleffekte hat sich die Ertragslage der Bank verbessert. Der Geschäftsausblick für das kommende Jahr ist weiterhin positiv. C. Risiko- und Chancenbericht Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf die Geschäftstätigkeit mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Abgeleitet aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses mindestens jährlich überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken, die Wahrung eines angemessenen Chancen Risiko Profils unserer Risikopräferenz entsprechend, die Begrenzung von Risiken aus Geschäften. Unser System zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken umfasst alle Geschäftsbereiche der Bank. Damit können wir sicherstellen, dass die Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken vollständig erfasst und durch das Risikodeckungspotenzial der Bank laufend abgedeckt sind (mehrstufiges Limitsystem) sowie auf Basis unserer festgelegten Geschäfts- und Risikostrategien die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen erreicht werden. Hieran orientieren sich ebenfalls die angemessenen Verfahren und Methoden zur Steuerung der Liquiditätsrisiken. Im Rahmen eines Soll /Ist Abgleiches werden Zielabweichungen lokalisiert und analysiert, bei Bedarf erfolgen korrigierende Maßnahmen. Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Analyse aller für die Bank wesentlichen Risiken. Im Rahmen der Risikoinventur erfolgen eine Bestandsaufnahme aller Risiken der Bank und deren Bewertung hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Vermögenslage (inklusive der Kapitalausstattung), die Ertragslage und/oder die Liquiditätslage der Bank. Im Ergebnis werden alle Risiken hinsichtlich der zuvor genannten Auswirkungen in "wesentlich" oder "nicht wesentlich" eingestuft. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Geschäftsleitung einmal im Jahr und ggf. anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur einen Überblick über die Risiken in der Bank. Zur Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze auf Basis der Vermögenslage orientieren wir uns an der freien Risikodeckungsmasse. Für die Ertragslage beziehen wir uns auf das Betriebsergebnis vor Bewertung und für die Liquiditätslage an unserer Risikotoleranz für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) sowie für unsere Liquiditätstragfähigkeit. Daneben beurteilen wir Ertragskonzentrationen ebenfalls anhand des Anteils am Betriebsergebnis vor Bewertung. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und die sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 3 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Planungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value at Risk (VaR) Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9% mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9% Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan Liquiditätsablaufbilanz Stress Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest Überlebenshorizont von sechs Monaten für die Plan Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Bestandsgefährdende Risiken liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Kreditrisiken Unter Kreditrisiko verstehen wir die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern und ggf. der Migration und der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Ausmaß übersteigen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Das Kreditrisiko umfasst das Ausfallrisiko, das Kontrahenten- und Emittentenrisiko, das Länderrisiko, das Spreadrisiko, das Migrationsrisiko sowie das Beteiligungsrisiko. Die Bank stuft das Kreditrisiko als wesentlich ein. Es hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial, deshalb kann es zu einer großen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Ein Limitsystem zur Risikosteuerung besteht in Form von Strukturlimiten und Begrenzungen des Risikovolumens blanko in Bezug auf die jeweiligen VR Ratingklassen, Volumenslimite und Blankoanteilsgrenzen für das Kundenkreditgeschäft. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM KG) barwertig unter VR Control einen unerwarteten Verlust (Credit Value at Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Für die Bonitätsbeurteilung werden im Firmen- und Privatkundengeschäft die VR Ratingsysteme, die den MaRisk Anforderungen entsprechen, eingesetzt. Für die Ermittlung der Kreditrisiken Kundengeschäft verwendet die Bank als wesentliches Parameterset neben den VR Ratingverfahren das Kreditportfoliomodell Kundengeschäft (KPM KG) barwertig in VR Control KRM. Risikowert ist der unerwartete Verlust (CVaR mit 99,9% Konfidenzniveau bei 250 Tagen Dispositionshorizont). Die Kreditrisiken bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. In den Kreditrisiken Eigengeschäft setzt die Bank den unerwarteten Verlust aus dem Kreditportfoliomodell Eigengeschäft (KPM EG) in VR Control ZIABRIS an (99,9% Konfidenzniveau bei 250 Tagen Haltedauer). Kreditrisiken in unseren Wertpapieranlagen begrenzen wir grundsätzlich dadurch, dass die Ratings der Emittenten sowie sonstiger Kontrahenten für Eigenanlagen, mit Ausnahme der Assetklassen "High Yield" und "Emerging Market", nicht schlechter als BBB (Standard & Poor's, FITCH IBCA) bzw. Baa3 (Moody's) sein dürfen. Die Assetklassen "High Yield" und "Emerging Market" werden durch granulare Fondslösungen abgebildet und unterliegen einer eigenen Überwachung. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip in der Liquiditätsreserve und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip im Anlagevermögen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen unter Berücksichtigung des IDW RS BFA 7 gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Strategische Beteiligungen innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe bzw. Pflichtbeteiligungen, die im genossenschaftlichen Verbund gehalten werden, betreffen im Wesentlichen direkte bzw. - über entsprechende Holdingstrukturen gehaltene - indirekte Beteiligungen an der genossenschaftlichen Zentralbank sowie weiteren genossenschaftlichen Unternehmen. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen der strategischen Zielsetzung zur regelmäßigen Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie zur Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Das Kreditrisikolimit beträgt TEUR 54.000 mit einer Auslastung von 68,2%. Marktpreisrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien-, Immobilien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Aufgabe des Eigenanlagenmanagements ist es, durch Fristen- und Bonitätstransformation sowie durch eine ertrags- und risikoorientierte Asset Allokation Zusatzerträge gegenüber 'risikolosen' Anlagen zu generieren. Im Fokus steht dabei die Steuerung des Zinsänderungsrisikos. Hierbei bilden die Laufzeitstrukturen aus dem Kundengeschäft die Basis für die Laufzeiten der Eigenanlagen sowie für etwaige Zinssicherungsgeschäfte am Geld- und Kapitalmarkt. Die Ziel-Laufzeitstruktur/ Cashflow-Struktur aller zinsabhängigen Aktiv- und Passivpositionen wird dabei vor dem Hintergrund der von der Bank erwarteten Marktzinsentwicklung regelmäßig neu adjustiert. Die Umsetzung der Geschäftsfeldstrategie Treasury sowie der Strategie zu Marktpreisrisiken/ zum Bilanzstrukturmanagement erfolgt auf der Grundlage eines strukturierten Investmentprozesses unter Beachtung eines angemessenen Chancen/ Risikoverhältnisses sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzeltitelebene unter Berücksichtigung der bankaufsichtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. Die Höhe der akzeptierten Risiken wird im Rahmen der regelmäßigen Risikotragfähigkeitsermittlung sowie der hieraus abgeleiteten Risikokapitalallokation festgelegt. Die Geschäfte werden in die nachfolgenden Risikobüchern aufgegliedert: Euro Zinsbuch, Credit Spread Buch, Aktienbuch, Währungsbuch und Immobilienbuch. Innerhalb dieser Marktpreisrisikobücher werden die Geschäfte weiter differenzierenden Assetklassen zugeordnet. Der Steuerungsansatz für alle Marktpreisrisikobücher entspricht einer aktiven Anlagestrategie, bei der in Abhängigkeit von eigenen, regelmäßig aktualisierten Marktprognosen bewusst offene Risikopositionen eingegangen werden. Über eine vorgegebene Zielportfoliostruktur werden dabei eine breite Risikodiversifizierung sowie die Vermeidung ungewollter Risikokonzentrationen sichergestellt. Die Bank führt kein Handelsbuch. Die Umsetzung des aktiven Steuerungsansatzes erfolgt ohne Ausrichtung an einer Benchmark. Die Ergebnissteuerung erfolgt GuV orientiert anhand folgender Ergebniskomponenten:
Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value at Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR Control. Als ergänzende Zielgröße wird der aufsichtsrechtlich relevante Zinsrisikokoeffizient (Basel II Kennziffer) gemessen, beobachtet und im Rahmen von Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Der Zinsrisikokoeffizient gemessen an einer Barwertveränderung aufgrund einer ad hoc Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte - parallel beträgt 7,3%. Neben den zinsinduzierten Bewertungsrisiken werden Kurswertrisiken im Wesentlichen im Credit Spreadbuch (Risiko aus einer marktweiten Veränderung von Credit Spreads) sowie im Aktienbuch eingegangen. Offene Fremdwährungspositionen können aus Zielfonds innerhalb eines Spezialfonds entstehen. Das hieraus resultierende Marktpreisrisiko messen wir über die entsprechende barwertige VaR Kennzahl mit einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer Haltedauer von 250 Tagen. Offene Fremdwährungspositionen aus dem Kundengeschäft werden grundsätzlich vollständig geschlossen. Die Bank investiert direkt oder indirekt in Immobilien. Dies betrifft im Rahmen der Asset Allocation das Investment in offene, geschlossene und institutionelle (Spezial)AIF nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Direktinvestment in Renditeobjekte sowie Beteiligungen an Unternehmen, deren Geschäftsmodell Immobilieninvestments vorsieht. Die hieraus resultierenden Risiken sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, deren Geschäftsmodell Immobilieninvestments vorsieht, werden im Immobilienrisiko betrachtet. Darüber hinaus besitzt die Bank für ihren Bankbetrieb genutzte Immobilien. Immobilienpreisrisiken bzw. Kursrisiken aus Immobilienfondsanteilen geht die Bank nur in eingeschränktem Umfang ein. Investiert wird überwiegend in Immobilien AIF bis zur Risikoklasse 3 (gem. Fondspublikation) mit Anlageschwerpunkt in Deutschland, Europa und Nordamerika. Zur Messung des Immobilienrisikos verwendet die Bank die Anwendung IRIS der parcIT mit einem Konfidenzniveau von 99,9% und einem Dispositionshorizont von 250 Tagen. Das Marktpreisrisikolimit beträgt TEUR 50.000 mit einer Auslastung von 56,7%. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Aachener Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Dies trifft jedoch nicht auf das Refinanzierungskostenrisiko zu. Zwar tritt das Liquiditätsrisiko nach unserer Einschätzung mit einer lediglich geringen Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Risikokonzentrationen implementiert. Unser strategisches Zielportfolio trägt den Anforderungen aus der LCR, NSFR und LTF (Liquiditätstragfähigkeit) an unser Haus zum Vorhalten der notwendigen hochliquiden Aktiva durch ausreichende Diversifikation zwischen verschiedenen Kategorien auf Gesamtportfolioebene und darüber hinaus durch die vorhandenen Emittenten-, Kontrahenten- und Länderlimite Rechnung. Die im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements getätigten Geldanlagen folgten neben Ertrags- auch Liquiditätsaspekten. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten und Cashflow-Ermittlungen überwacht. Operationelle Risiken Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, operationelle Risiken, die wir als Gefahr von Verlusten verstehen, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder externer Ereignisse eintreten, zu identifizieren und zu begrenzen. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein ("Rechtsrisiken" im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil des operationellen Risikos). Grundsätzlich werden bei der Aachener Bank vier Bewältigungsstrategien zur Risikosteuerung unterschieden: Vermeiden, Reduzieren, Überwälzen und Akzeptieren/selbst tragen. Das IT Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT Risiken Bank". Über die IT Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Die Bank stuft operationelle Risiken als wesentlich ein. Diese haben eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial, deshalb können diese zu einer großen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen. Im Rahmen der OpRisk Risikoinventur erarbeiten die Risikoverantwortlichen nach Bedarf Steuerungsmaßnahmen und Notfallpläne zur Minderung bzw. Bewältigung ihrer operationellen Risiken. Insbesondere bei eingetretenen Schadenfällen sind unter Beachtung der gewählten Bewältigungsstrategie entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich ein Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9% mit Hilfe von VR Control ORM berechnet. Das Risikolimit für die Operationellen Risiken beträgt TEUR 1.000 mit einer Auslastung von 54,3%. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Im Rahmen der Steuerung unserer Zinsänderungsrisiken nutzen wir die Möglichkeit zur klassischen Fristentransformation. Auf Grundlage der am Geld- und Kapitalmarkt vorherrschenden Volatilitäten und unserer Zinsprognose wird unser Zinsbuch - unter Abwägung von Chancen und Risiken - ausgesteuert. Akute Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sind durch Wertberichtigungen ausreichend abgedeckt. Außerdem stehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB und ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zur Verfügung. Das bereitgestellte Gesamtbanklimit war für die dargestellten Risiken im Berichtszeitraum zu jeder Zeit ausreichend. Nach unseren Berechnungen wird die Risikotragfähigkeit auch für das laufende Geschäftsjahr gegeben sein. Die Kapitalquoten liegen über den Mindestanforderungen. Insofern stufen wir die Risikolage als günstig ein. Bestandsgefährdende Risiken sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Die dargestellten Risiken - insbesondere im Kreditgeschäft und die Marktpreisänderungsrisiken - können die künftige Entwicklung unserer Bank beeinflussen. Wir steuern portfoliooptimiert und minimieren durch Diversifizierung die Risiken auf Gesamtbankebene. Die derzeitige Auslastung unseres internen Limitsystems ermöglicht der Bank einen ausreichenden Spielraum für ihre aktuelle und auch zukünftige Geschäftstätigkeit, wobei die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit erfüllt werden können. Die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2023 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank stets gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen können. Der weiterhin fortbestehende Kriegszustand in der Ukraine sorgt für geopolitische Spannungen, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben zum Beispiel die Europäische Union sowie die USA umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik noch weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Auf Basis der durchgeführten Analysen ist derzeit eine direkte wesentliche Betroffenheit aus den Auswirkungen des Ukraine Kriegs nicht festzustellen. Hieraus resultierende wesentliche Risikokonzentrationen bestehen ebenfalls nicht. D. Prognosebericht Prognose des Geschäftsverlaufs Unsere Planung basiert u.a. auf unseren eigenen Markteinschätzungen zu den volkswirtschaftlichen Analysen des BVR und der DZ BANK. Die Entwicklung unserer Bank wird auch im Jahr 2024 durch die geschäftspolitische Ausrichtung auf risikoorientiertes, qualifiziertes Wachstum und ganzheitliche Kundenbetreuung, die Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten sowie durch weiter zunehmende regulatorische Anforderungen gekennzeichnet sein. Wir erwarten, dass unsere Bilanzsumme im Jahr 2024 um 0,5% bis 3,5% wächst. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Die weitere Optimierung von Arbeitsabläufen und striktes Kostenmanagement werden zur Produktivitätssteigerung genutzt. Durch eine erwartete Steigerung des Zinsüberschusses verbunden mit einer Konsolidierung der Personalkosten und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird das Betriebsergebnis im Jahr 2024 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr stark steigen. Unsere Prognose - basierend auf der DZ BANK-Zinsprognose - geht von einem insgesamt steigenden Zinsniveau in den längerfristigeren und einem insgesamt sinkenden Zinsniveau in den kurzfristigeren Laufzeitbändern aus, so dass die aktuell erkennbare inverse Zinsstruktur im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahrvoraussichtlich noch anhalten wird. Wir gehen im Kundenkreditgeschäft im Jahr 2024 von einem Wachstum von 3% bis 7% aus, für das Kundeneinlagegeschäft erwarten wir bei einem strukturadäquaten Wachstum über alle Positionen einen Anstieg von 1% bis 5% für 2024. Das von uns betreute Kundenanlagevolumen (inklusive Verbundgeschäft) wird in einer vergleichbaren Bandbreite wie das Kundenpassivwachstum moderat wachsen. Unser Dienstleistungsgeschäft werden wir über alle Positionen grundsätzlich weiter ausbauen. Im Dienstleistungsgeschäft prognostizieren wir - unter der Annahme konstanter Aktienmärkte - stabile Umsätze und Erträge im Wertpapiergeschäft mit Kunden sowie aus der Vermittlung von Investmentanteilen. Zur Deckung des Anlage- und Vorsorgebedarfs unserer Kunden erwarten wir aus der Vermittlung von Versicherungen markant steigende Umsätze und Erträge. Auf Basis unserer Planungsrechnungen erwarten wir aufgrund von kalkulierten Risikokosten einen merklich über dem Vorjahr liegenden Jahresüberschuss vor Steuern, der eine Stärkung unseres Eigenkapitals und eine angemessene Ausschüttung ermöglicht. Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung unseres Instituts für das nächste Jahr beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Wesentliche Chancen sehen wir im Hinblick auf den voraussichtlichen Geschäftsverlauf insbesondere, wenn die Nachfrage im Kreditgeschäft deutlich stärker zunimmt. Durch das gestiegene Zinsniveau sind höhere Zinserträge aus neu abgeschlossenen Krediten sowie aus Investitionen im Eigengeschäft zu erwarten. Wesentliche Risiken in der geschäftlichen Entwicklung resultieren, neben einem unerwartet sprunghaften Zinsanstieg, auch aus einer Reduzierung des Marktzinsniveaus auf das vorherige niedrige Marktzinsniveau mit jeweils negativen Auswirkungen auf unser Zinsergebnis. Ein Risiko für unsere Entwicklungsprognosen stellt zudem ein andauernder oder ein weiterer, plötzlicher Konjunkturabschwung im Euroraum dar. Mögliche Auslöser könnten in unserem Geschäftsgebiet zeitversetzt eintretende Folgen aus einer schwächeren Weltwirtschaft, eskalierenden Handelskonflikten, geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und Osteuropa sein, die dämpfend auf die deutschen Exporte wirken würden. Mittelbar würde sich dies in einer sinkenden Kreditnachfrage in unserem Geschäftsgebiet widerspiegeln. Durch den andauernden Russland Ukraine Konflikt können sich nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bank ergeben. Analysen bezogen auf das Kundenkreditgeschäft und die Eigenanlagen der Bank haben zum jetzigen Zeitpunkt eine geringe Betroffenheit der Bank ergeben. Es liegen keine wesentlichen Kundenbeziehungen oder Eigenanlagen in Russland, Weißrussland oder der Ukraine vor. Vermögenslage Die Eigenanlagen werden insbesondere zu Lasten der aktuellen Geldmarktanlagen deutlich gegenüber dem Vorjahr steigen. Aufgrund des eingetretenen Zinsanstiegs stufen wir eine stärkere Nachfrage im Kreditgeschäft als wesentliche Chance ein. Dennoch sehen wir einen weiteren plötzlichen Zinsanstieg weiterhin als Risiko. Zur Deckung des Kundenbedarfs werden sowohl Bankeinlagen als auch Produkte aus dem genossenschaftlichen Verbund angeboten. Durch das gestiegene Zinsniveau sind klassische Bankanlagen attraktiv. Unsere Bank erfüllt die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus planen wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel. Finanz- und Liquiditätslage Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mindestreservebestimmungen sowie die Bestimmungen der CRR werden wir auch im folgenden Jahr einhalten. Wir erwarten für 2024 eine Quote zwischen 125% und 145% sowie eine NSFR zwischen 113% und 130%. Ertragslage Auf Basis unserer Zinsprognose rechnen wir für 2024 mit einem im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7% steigenden Zinsergebnis. Wir erwarten, dass wir unser Vermittlungsgeschäft perspektivisch ausbauen können und somit unser Provisionsergebnis im Jahr 2024 um ca. 7% steigern können. Die Personalaufwendungen werden im Jahr 2024 voraussichtlich auf einem vergleichbaren Niveau bleiben und die Verwaltungsaufwendungen werden voraussichtlich um ca. 6% steigen. Geplante Preissteigerungen wollen wir durch striktes Kostenmanagement möglichst kompensieren. Das Bewertungsergebnis sowohl aus der Bewertung von Kundenforderungen als auch aus der Bewertung der Wertpapiere ist aufgrund der Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und den geopolitischen Risiken mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet, denen wir mit den dargestellten Risikomanagementsystemen begegnen. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- /Substanzsituation der Bank voraussichtlich gegeben. Bei den finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir mit TEUR 15.214 ein Betriebsergebnis vor Bewertung für das Jahr 2024, welches 20% über dem aktuellen Berichtsjahr liegt. Die Aufwands- / Ertragsrelation (CIR) wird sich im Jahr 2024 -3,5% unter dem Vorjahresniveau verbessern. Wir erwarten aufgrund des geplanten weiteren Wachstums unseres Kundenkreditgeschäfts für das Jahr 2024 eine Risikoaufwandsquote von ca. -2,5%. Auf dieser Basis erwarten wir einen Gewinn vor Steuern in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme von 0,95%, der uns ermöglicht, nach der Abschirmung aller erwarteten Risiken durch das Bewertungsergebnis das Eigenkapital zu stärken. Die im Zusammenhang mit der prognostizierten Ertragslage stehenden Risiken resultieren insbesondere aus dem Marktpreisrisiko (Zinsänderungsrisiko, Aktienkursrisiko) und dem Kreditrisiko. Aufgrund der Portfolioausrichtung steuern wir den Leistungsindikator Zinskoeffizient (+200 Basispunkte) auf maximal 16,6% im Jahr 2024 aus. Wir sind zuversichtlich, mit dem von unseren Mitgliedern und Kunden getragenen genossenschaftlichen Geschäftsmodell die gesteckten Ziele auch im Jahr 2024 zu erreichen.
Aachen, 10. Mai 2024 Aachener Bank eG Der Vorstand: Peter Jorias Jens Ulrich Meyer 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aachener Bank eG, AachenGenossenschaftsregisternummer 215 beim Amtsgericht AachenAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Aachener Bank eG, AachenA. Allgemeine Angaben Die Aachener Bank eG mit Sitz in Aachen ist beim Amtsgericht Aachen unter der Genossenschaftsregisternummer 215 eingetragen. Der Jahresabschluss der Aachener Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung zum 31. Dezember 2023 erfolgt über einen erwarteten Verlust bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Die für latente Kreditrisiken gebildete steuerlich zulässige Pauschalwertberichtigung auf der Grundlage der Verlustmethode des Schreibens des BMF vom 10. Januar 1994 wird auf die Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 angerechnet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere werden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Für den im Anlagevermögen gehaltenen Spezialfonds UIN 815 wurde der beizulegende Wert anhand einer Fondsdurchschau unter Berücksichtigung von erwarteten Ausgleichseffekten ermittelt. Die erwarteten Ausgleichseffekte werden im Rahmen einer fondsspezifischen Prognoserechnung aus dem Wertaufholungspotenzial der im Fonds gehaltenen Vermögensgenstände sowie aus Gewinnthesaurierungen unter Berücksichtigung der geplanten Ausschüttungen und Kosten abgeleitet. Für die im Anlagevermögen gehaltenen Beteiligungen an alternativen Investmentfonds (geschlossene Immobilienfonds) wurde der beizulegende Wert anhand der letzten veröffentlichten Netto-Inventar-Werte ermittelt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden eigene Analysen der wirtschaftlichen Verhältnisse erstellt; Ad-hoc-Meldungen der Fondsgesellschaften lagen nicht vor.Insgesamt ergaben sich keine Hinweise auf dauernde Wertminderungen. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs bestehen ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swap- und Termingeschäfte) im Nichthandelsbestand, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv Steuerung dienen, wurden nach den Grundsätzen des Imparitäts- und Realisationsprinzips einzeln mit ihrem Marktpreis bewertet. Soweit eine verlässliche Bewertung zum Stichtag aufgrund fehlender Marktpreise nicht möglich war, erfolgte die Bewertung mittels interner Bewertungsmodelle und -methoden mit aktuellen Marktparametern. Der Umfang derivativer Geschäfte sowie ergänzende Angaben zu ihrer Bewertung sind in Abschnitt D. aufgeführt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Einzelne Beteiligungen resultieren aus geschlossenen Tauschgeschäften und sind nach Tauschgrundsätzen, teilweise unter Gewinnrealisierung und teilweise unter Buchwertfortführung, bewertet. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und wurde, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasipermanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Passive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in der Position Deckungsvermögen, den aktiven latenten Steuern in den Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht fest verzinsliche Wertpapiere sowie Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 32,5 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Soweit der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen, er wird planmäßig, und zwar zeitanteilig, getilgt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck Richttafeln RT 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurde ein Anwartschaftstrend in Höhe von 2,00 % bzw. 2,13 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % bzw. 2,13 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,80 %) ermittelt. Hierbei wurde der letzte von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz (Oktober 2023) auf Basis des aktuellen Zinsniveaus und des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens (Rückstellungsabzinsungsverordnung RückAbzinsV) bis zum Bilanzstichtag fortentwickelt. Zur Rückdeckung von nicht versicherungsgebundenen Altersversorgungszusagen bestehen Rückdeckungsversicherungen. Nach Maßgabe des IDW RH FAB 1.021 werden für die kongruente Bewertung nach dem Primat der Passivseite die Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellung angesetzt. Die nach dem Passivprimat bewerteten, nicht versicherungsgebundenen rückgedeckten Altersversorgungszusagen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnungsverfahren auf Basis der "Heubeck Richttafeln 2018 G" berechnet. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahres-Durchschnittssatzes. Bei Altersversorgungsverpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Das Deckungsvermögen hat zum 31. Dezember 2023 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 2.325.318 (Anschaffungskosten in Höhe von EUR 2.325.318), der Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtung bestand in Höhe von EUR 2.325.318. Mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 539.573 wurden laufende Erträge aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 41.111 verrechnet. Der Saldo ist unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV-Posten 12) ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 394.000. Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln RT 2018 G" zugrunde. Sie wurden mit einem Rechnungszins von 0,99 % (im Vorjahr 0,52 %) ermittelt. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß IDW RS HFA 30 abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personenbestandes ermittelt. Hierbei wurde der letzte von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz (Oktober 2023) auf Basis des aktuellen Zinsniveaus und des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens bis zum Bilanzstichtag fortentwickelt. Es wurde ein Gehaltstrend von 2,00 % und keine Fluktuation berücksichtigt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Im Geschäftsjahr 2023 fielen keine negativen Zinsen an. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, wobei die satzungsmäßige Mindestdotierung zu den Ergebnisrücklagen Beachtung fanden. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 189.183.822 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 39.883.290 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 12.933.400 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens (A 5) gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert ohne Stückzinsen der betreffenden Wertpapiere beträgt TEUR 67.335, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 65.070. Zu den Alternativen Investmentfonds (AIF) (A 6) liegt keine dauerhafte Wertminderung vor, so dass keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert der AIFs beträgt TEUR 33.290. Bei Bewertung mit dem Nettoinventarwert (NAV) gemäß KAGB ergibt sich ein beizulegender Zeitwert von TEUR 40.133. Der Spezialfonds UIN 815 wurde in der Durchschau betrachtet. Die Wertaufholungsmöglichkeit für die nächsten 5 Jahre zeigte, dass eine Wertaufholung auf den Buchwert innerhalb der nächsten 2 Jahre möglich ist. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert des Spezialfonds beträgt TEUR 98.737, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 95.753. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 6.312 vermieden, da die Wertminderungen nicht von Dauer sind. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent aufgegliedert nach Anlageziel Wir halten folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit Anteilsquoten von mehr als 10 %:
Der Fonds investiert vornehmlich weltweit in Aktien, Renten und Geldmarktanlagen. Per 31. Dezember 2023 werden ca. 75 % in Renten und Rentenfonds gehalten. Die restlichen 25 % sind liquide Mittel. Als Anlageziel steht die Generierung eines Mehrertrages durch aktives Management im Vordergrund. Restriktionen bei der Veräußerung von Fondsanteilen bestehen nicht. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
* Es liegt ein Gewinnabführungsvertrag mit der DZ BANK AG vor, daher kein Ausweis eines Jahresüberschusses. Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Beteiligungen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Genossenschaft von untergeordneter Bedeutung sind, haben wir gemäß § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 11.457.572 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 815.482 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Die Position unter Aktiva 4 beinhaltet ausschließlich haftungsfreigestellte zweckgebundene Refinanzierungskredite. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.763.409 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 39.883.290 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 116.980.189 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 141.882 (Vorjahr EUR 224.997) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die im Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.702.176 und in den unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten im Gegenwert von EUR 11.453.103 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). (Angaben in TEUR):
Die Zinsswaps sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungsströme mit Forward Rates abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve berechnet und diese ebenso wie die fixen Zahlungsströme mit der Swapkurve diskontiert. Die auf den Zeitraum vom jeweils letzten Zinstermin bis zum Bilanzstichtag entfallenden und im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Zinsen sind im beizulegenden Zeitwert der Zinsswaps enthalten. Die zinsbezogenen Termingeschäfte wurden vollständig dem Anlagebuch zugeordnet, sie dienen der Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 1.625 (Vorjahr EUR 2.164) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden insbesondere für die Vermittlung von Versicherungen und Krediten sowie im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft erbracht. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 57.897 (Vorjahr EUR 53.342) Erträge aus der Währungsumrechnung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 504.535 (Vorjahr EUR 1.031.651) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 589.476 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 182.528 enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Steuererstattungen und Steuernachzahlungen für Vorjahre. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 96.254. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Gesamtbezüge in Höhe von EUR 661.296 geleistet. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 12.021.980. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 1.394.481 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 3.827.140. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 393.943, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 3.194.960 für Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR ISG) eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 11 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Mit der Satzungsänderung vom 14. Juni 2022 wurde die Nachschusspflicht der Mitglieder zum 1. Januar 2022 ausgeschlossen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands Jorias, Peter, Bankleiter insbesondere für den Marktfolge- und Betriebsbereich Meyer, Jens Ulrich, Bankleiter insbesondere für den Marktbereich Mitglieder des Aufsichtsrats Wirtz, Dagmar, Vorsitzende, geschäftsführende Gesellschafterin der 3win Maschinenbau GmbH, Aachen Mertzbach, Markus, stellvertretender Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Partner der Sozietät KMVP Kleuters Mertzbach und Partner MBB Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für Unternehmer Steuerberater Wirtschaftsprüfer Hühne, Björn, selbständiger Rechtsanwalt Nobis, Michael, selbständiger Bäckermeister Pinell, Norbert, Rentner Stoffels, Georg, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen Winkhoff, Dr. Astrid, Steuerberaterin, Partnerin der Sozietät Dr. Neumann, Schmeer und Partner Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 2.607.511,39 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 386,26 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 2.000.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 607.897,65) - wie folgt zu verwenden:
Aachen, 10. Mai 2024 Aachener Bank eG Der Vorstand Peter Jorias Jens Ulrich Meyer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Aachener Bank eG, Aachen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Aachener Bank eG, Aachen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.004,4 Mio. EUR. Dies entspricht 64,0 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 67,5 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung von ausgewählten Einzelfällen überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Gesamtzusage berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und soweit erforderlich der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang des Jahresabschluss im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Depot- und Wertpapierdienstleistungsprüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Axel Büngener.
Düsseldorf, 21. Mai 2024 Genoverband e.V. Lothar Engels, Wirtschaftsprüfer Axel Büngener, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 10.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.607.511,39 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 386,26 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesAachener Bank eG, AachenDer Aufsichtsrat der Aachener Bank eG hat seine nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und nach eingehender Erörterung und Prüfung die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse gefasst. In sechs gemeinsamen Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über die wirtschaftliche Entwicklung der Bank, insbesondere über die Rentabilitäts- und Risikolage. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand auch über besondere Vorgänge und Projekte von wesentlicher Bedeutung für die Bank in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat setzte sich in seinen insgesamt sieben Sitzungen zudem intensiv mit den Überlegungen und angekündigten Entscheidungen des Vorstands zu Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie zur strategischen Unternehmensplanung auseinander. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung separater Ausschüsse keinen Gebrauch gemacht. Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wurden vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Er verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 Nrn. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der Aufsichtsrat hat sich selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt worden ist. Den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung durch den Genoverband e.V. hat er entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Prüfungsverband hat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Jahresabschluss, Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Jahresüberschusses wurden vom Aufsichtsrat nach Prüfung genehmigt. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften von Gesetz und Satzung. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e. V. mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung am 10. Juni 2024 berichtet. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) hat sich der Aufsichtsrat mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befasst. Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und damit dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf ihrer Wahlperiode scheiden in diesem Jahr Frau Dagmar Wirtz und Herr Björn Hühne aus dem Aufsichtsrat der Aachener Bank aus. Eine Wiederwahl von Frau Dagmar Wirtz und Herrn Björn Hühne ist zulässig. Sie haben sich zu einer Wiederwahl bereit erklärt; ihre Wiederwahl wird von den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats empfohlen. Herr Norbert Pinell scheidet dagegen wegen Erreichen der satzungsgemäßen Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat der Aachener Bank aus. Er gehört dem Gremium seit dem Jahr 2015 an und war zuvor bereits seit dem Jahr 2007 Aufsichtsratsmitglied bei unserem Verschmelzungspartner, der Raiffeisenbank eG Aldenhoven. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei Herrn Pinell für sein großes Engagement im Interesse der Aachener Bank. Zur Ergänzung des Gremiums empfiehlt der Aufsichtsrat der Vertreterversammlung die Wahl von Frau Monika Tonne. Die Vorständin eines mittelständischen IT-Unternehmens aus Aldenhoven-Schleiden verstärkt mit ihrer Expertise und ihrem regionalen Bezug das Kompetenzprofil des Gremiums. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre erfolgreiche und engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen großen Dank aus. Er dankt gleichzeitig allen Vertretern, Mitgliedern und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Aachen, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat gez. Dagmar Wirtz, Vorsitzende des Aufsichtsrats Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Aachener Bank eG, AachenDie Aachener Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Aachener Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Aachener Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 37.805. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 183,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 9.773. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.097 und betreffen laufende Steuern. Die Aachener Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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