Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 736341
Vorher
Fischer Glasbau UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
26.1.2011
Branche
GlasergewerbeHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus GlasGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Durchführung sämtlicher Arbeiten im Bereich des Glas- und Metallbaus.

Historie

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Management

NameRolle
Alfred Fischer
seit 26.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Breslauer Straße 4, 74388 Talheim
25.000 €
50.00%
St.-Veit-Straße 29, 74223 Flein
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischer Glasbau GmbH

Lauffen am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEINER TEIL

Auftrag und Auftragsdurchführung

Anlagen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Anhang 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Teil

Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Geschäftsführung der Fischer Glasbau GmbH, Lauffen, beauftragte uns, bei der Erstellung eines Offenlegungsexemplares des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 der

Fischer Glasbau GmbH,

Lauffen,

unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften mitzuwirken. Bei der Erstellung des Offenlegungsexemplares wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, insbesondere von den §§ 265, 274a, 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Durchführung des Auftrages erfolgte im Dezember 2019. Grundlage für das Offenlegungsexemplar bilden der unter unserer Mitwirkung unter Datum vom 08. November 2019 erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Fischer Glasbau GmbH, die uns vorgelegten Buchhaltungs-, Abschluss- und sonstigen Unterlagen sowie die erhaltenen Auskünfte der Geschäftsführung.

Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung zum Stand 01. Juli 2018, die wir als Anlage beifügen, maßgebend. Dabei bestimmt sich die Haftungshöchstsumme nach Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.581,00 3.219,00
II. Sachanlagen 91.203,00 113.687,00
92.784,00 116.906,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 779.468,54 382.409,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 111.962,42 124.889,90
davon Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr: TEUR 30,2) 48.049,94
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 27.264,18 33.314,60
918.695,14 540.614,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.552,00 18.549,10
1.552,00 18.549,10
1.013.031,14 676.069,58

Passiva

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 97.583,83 72.285,17
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss -118.114,81 25.298,66
29.469,02 147.583,83
B. Rückstellungen 15.700,00 63.420,00
15.700,00 63.420,00
C. Verbindlichkeiten 967.862,12 465.065,75
967.862,12 465.065,75
1.013.031,14 676.069,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1 Allgemeine Angaben

1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Fischer Glasbau GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Lauffen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: HRB 736341

1.2 Angaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die geringwertigen Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreisen von nicht mehr als EUR 800,00, werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind jeweils zu letzten Einstandpreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen Leistungen wurden zu den Einzelpreisen auf der Grundlage der projektbezogenen Einzelkalkulation unter Vornahme eines Gewinnabschlags angesetzt. Abschläge für überdurchschnittliche Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit sowie niedrigere Wiederbeschaffungskosten waren bei den unfertigen Leistungen auskunftsgemäß nicht erforderlich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung war nicht erforderlich.

Flüssige Mittel

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgt zum Nominalwert.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3 Angaben zur Bilanz

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für Urlaubsansprüche, Arbeitnehmerprämien, Gewährleistungen sowie für die voraussichtlichen Kosten für den Jahresabschluss sowie die Steuererklärungen des Geschäftsjahres gebildet.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt TEUR 918,2 (Vorjahr: TEUR 412,3).

4 Sonstige Angaben

1. Organe

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren:

 

Herr Alfred Fischer, Anlagenmechaniker, Talheim, sowie

 

Herr Sven Fischer, Anlagenmechaniker, Heilbronn.

Die Geschäftsführer sind von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

Einzelprokura war an Frau Melanie Wieland, Talheim, erteilt.

2. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr wurden mit Ausnahme der Geschäftsführer durchschnittlich 11 Mitarbeiter gegen Entgelt beschäftigt.

 

Lauffen, im November 2019

Fischer Glasbau GmbH,

vertreten durch Herrn Alfred Fischer

und durch Herrn Sven Fischer

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