FEMM TEC
GmbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.841,00 |
5.544,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.841,00 |
5.544,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
789.113,10 |
515.440,76 |
| I.
Vorräte |
24.042,10 |
21.856,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.054,84 |
93.029,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-28.074,06 |
-6.795,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
604.016,16 |
400.554,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
239,49 |
243,48 |
| Aktiva |
793.193,59 |
521.228,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
394.215,81 |
264.043,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
239.043,08 |
92.005,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
130.172,73 |
147.037,35 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
10.000,00 |
10.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
122.619,66 |
63.244,49 |
| D.
Verbindlichkeiten |
266.358,12 |
183.940,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
266.358,12 |
158.450,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
25.489,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.467,96 |
8.606,00 |
| Summe
Passiva |
793.193,59 |
521.228,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der FEMM
TEC GmbH wurde auf der Grundlage der Vorschriften
§§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine Kleine Kapitalgesellschaft. Sodann
wurde bei der Aufstellung des Anhangs von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach
den handelsrechtlichen Vorschriften. Die
Berücksichtigung der steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften erfolgte, soweit dies
handelsrechtlich zulässig ist. Die Bewertungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Die
handelsrechtliche Bewertung erfolgt unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem laufenden
Verrechnungsverkehr gegenüber dem
Geschäftsführer.
Die Verzinsung des Verrechnungskontos erfolgt im
Geschäftsjahr mit 4% p.a.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die bisherige Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wurde
beibehalten.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mehmet Colak - geb.
17.07.1981 in Herford
Die Geschäftsführung ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der zu verwendende Jahresüberschuss wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mehmet Colak
Herford, 26.06.2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2025
festgestellt.
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