Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 21166
Vorher
Johann S. Gastronomie Betreiber GmbHJohann S. GmbH
Eingetragen
22.12.2004
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenImbissstuben u. Ä.Varietés und Kleinkunstbühnen
Gegenstand
Betreibung der Gaststätte Atlantis im Thomaskirchhof 17.

Historie

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Management

NameRolle
Sven Gunstheimer
seit 6.2.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

JK Verwaltung- & Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
8.500 €
33.33%
Johann S. Gastronomie Betreiber GmbH
Germany
8.500 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Johann S. Gastronomie Betreiber GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.057,00 4.737,00
I. Sachanlagen 3.057,00 4.737,00
B. Umlaufvermögen 46.737,20 37.047,85
I. Vorräte 6.203,34 2.130,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.067,36 26.324,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.466,50 8.593,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.719,49 3.820,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.513,69 45.605,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.234,69 27.847,58
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnrücklagen 49,15 0,00
III. Gewinnvortrag 2.347,58 -5.379,65
IV. Jahresüberschuss 1.337,96 7.727,23
B. Rückstellungen 4.750,53 2.553,28
C. Verbindlichkeiten 17.528,47 15.204,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.513,69 45.605,25

Anhang


 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss der Johann S. Gastronomie Betreiber GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen diesbezüglich nicht angepasst.

Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren Wertansätzen unverändert übernommen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata temporis vorgenommen. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang unterstellt.

Die Vorräte wurden hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Durch die erstmalige Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG hat sich bei der Bewertung der Rückstellungen zum 1. Januar 2010 ein Auflösungsbetrag von EUR 49,15 ergeben. Dieser wurde nach Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB ergebnisneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Geschäftsvorfälle in fremder Währung lagen nicht vor.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Angaben zu den Positionen der Bilanz 


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wir im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben


Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Peter Berndt, Restaurantfachmann, Leipzig
Mirko Fentrohs, Koch, Leipzig
Enrico Handrick, Restaurantfachmann, Leipzig

Die Geschäftsführer sind gesamtvertretungsberechtigt und nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

gez. Peter Berndt, Mirko Fentrohs, Enrico Handrick

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2012 festgestellt.

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