Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 432996
Eingetragen
7.5.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung und Betreuung von Unternehmen, insbesondere im Bereich des Projektmanagements, der Projektleitung und des Kundentrainings, und die leitende Mitarbeit in Unternehmen an einzelnen Projekten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

TK - Pro GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 73.504,00 89.396,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 73.500,00 89.392,00
B. Umlaufvermögen 88.151,17 110.892,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.769,58 38.105,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.381,59 72.787,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.995,80 2.944,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.650,97 203.233,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 161.655,05 184.605,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 136.655,05 159.605,56
B. Rückstellungen 2.200,00 2.627,50
C. Verbindlichkeiten 1.795,92 16.000,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.650,97 203.233,47

Anhang


 
A. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der TK - Pro GmbH, Weinheim wurde gemäß §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Erleichterungen des § 274a HGB und des § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen ist ausschließlich EDV-Software ausgewiesen. Diese wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Her­stellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im Einzelfall wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungsmethoden und die Abschreibungshöhe richten sich nach den von der Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe einzelwertberichtigt.

Die übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die Steuerrückstellungen entsprechen den zu erwartenden Steuerbelastungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde in 2010 von Herrn Thomas Kärcher, Weinheim, wahrgenommen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.

Weinheim, im März 2011
  

Thomas Kärcher  (Geschäftsführer)

.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2011 festgestellt.

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