Reustle
GmbH
Löchgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.432.969,85 |
1.336.627,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
700,00 |
| II.
Sachanlagen |
522.989,01 |
431.168,01 |
| III.
Finanzanlagen |
909.980,34 |
904.759,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
546.200,42 |
555.662,83 |
| I.
Vorräte |
45.064,13 |
85.438,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
333.767,74 |
293.026,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
167.368,55 |
177.197,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
926,88 |
4.174,10 |
| Aktiva |
1.980.097,15 |
1.896.464,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
742.461,62 |
699.164,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
40.097,00 |
40.097,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
633.502,88 |
629.368,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
43.297,15 |
4.134,08 |
| B.
Rückstellungen |
429.247,37 |
484.708,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
808.388,16 |
712.592,09 |
| Passiva |
1.980.097,15 |
1.896.464,87 |
Anhang
Grundlegende Angaben zum Unternehmen
Die Reustle GmbH hat ihren Sitz in Löchgau und
wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der HRB 300737
geführt.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Erläuterungen zu den Grundsätzen der
Bilanzierung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Steuerlich zulässige Wahlrechte werden in
Anspruch genommen, soweit diese auch handelsrechtlich
zulässig sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Zugang im Berichtsjahr und Anschaffungskosten von 250,00
Euro bis zu 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs als
Zugang und Abschreibung im Anlagenspiegel ausgewiesen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Alle erkennbaren Lager- und Verwertungsrisiken wurden bei
der Bewertung in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem
Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden
bei der Bewertung berücksichtigt.Das allgemeine
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die sonstige Vermögensgegenstände sowie die
flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 361.288,00 Euro.
Die Pensionsverpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafel 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der PUC-Methode ermittelt.
Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden
bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht
berücksichtigt. Die Bewertung berücksichtigt auch
keine unternehmensspezifische Fluktuationsrate.
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal
eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Der zum Bilanzstichtag verwendete
Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum
31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre eine Verminderung der Rückstellung für
Pensionen in Höhe von Euro 2.659 (Unterschiedsbetrag).
Dieser Unterschiedsbetrag ist nach
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
ausschüttungsgesperrt. Erfolgswirkungen aus der
Änderung des Rechnungszinssatzes werden im
Finanzergebnis gezeigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Einzelposten des
Anlagevermögens einschließlich der auf das
Berichtsjahr entfallenden Abschreibungen ist aus dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
2.659 Euro.
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß
Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der
Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen für
laufende Pensionen, Anwartschaften und ähnliche
Verpflichtungen beläuft sich auf 909 TEuro.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 330.409,71 Euro.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
95,4
|
95,4
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
78,3
|
78,3
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
722,5
|
96,5
|
625,9
|
356,0
|
Vorjahr
|
634,3
|
152,8
|
481,5
|
381,5
|
Summe
|
817,9
|
191,9
|
625,9
|
356,0
|
Vorjahr
|
712,6
|
231,1
|
481,5
|
381,5
|
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 34.617,21 (Vorjahr:
Euro 166.316,62) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 366 TEuro
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen - insbesondere Einzahlungsverpflichtungen
aus Beteiligungsverträgen in Höhe von TEuro 57
sowie aus Mietverträgen (TEuro 261/Jahr) und
Leasingverträgen (TEuro 48/Jahr).
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend der Altersversorgung aufzuführen:
Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter
Pensionsverpflichtungen aus mittelbaren Zusagen im Sinne
von Artikel 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf TEuro
403.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der
Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe
von 6.709,07 Euro (Vorjahr 7.248,91 Euro) enthalten.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 22.
Die Geschäftsführung
Löchgau, den
|
|
|
Günther Reustle
|
|
Kerstin Reustle
|
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Kerstin Reustle
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
|