Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 300737
Eingetragen
5.5.1983
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Betrieb eines Karosserie-Fachbetriebes. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Firmen erwerben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Reustle
seit 14.12.2021
Geschäftsführer
Günther Reustle
seit 14.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
Hildegard Reustle
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Löchgau
37500
75.00%
Hildegard Reustle
Löchgau
12500
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reustle GmbH

Löchgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.432.969,85 1.336.627,94
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 700,00
II. Sachanlagen 522.989,01 431.168,01
III. Finanzanlagen 909.980,34 904.759,93
B. Umlaufvermögen 546.200,42 555.662,83
I. Vorräte 45.064,13 85.438,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 333.767,74 293.026,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 167.368,55 177.197,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 926,88 4.174,10
Aktiva 1.980.097,15 1.896.464,87

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 742.461,62 699.164,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 40.097,00 40.097,00
III. Gewinnvortrag 633.502,88 629.368,80
IV. Jahresüberschuss 43.297,15 4.134,08
B. Rückstellungen 429.247,37 484.708,31
C. Verbindlichkeiten 808.388,16 712.592,09
Passiva 1.980.097,15 1.896.464,87

Anhang

Grundlegende Angaben zum Unternehmen

Die Reustle GmbH hat ihren Sitz in Löchgau und wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der HRB 300737 geführt.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Erläuterungen zu den Grundsätzen der Bilanzierung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Steuerlich zulässige Wahlrechte werden in Anspruch genommen, soweit diese auch handelsrechtlich zulässig sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang im Berichtsjahr und Anschaffungskosten von 250,00 Euro bis zu 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs als Zugang und Abschreibung im Anlagenspiegel ausgewiesen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Alle erkennbaren Lager- und Verwertungsrisiken wurden bei der Bewertung in angemessenem Umfang berücksichtigt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt.Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 361.288,00 Euro.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der PUC-Methode ermittelt.
Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht berücksichtigt. Die Bewertung berücksichtigt auch keine unternehmensspezifische Fluktuationsrate.
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz  beträgt 1,82 %.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen in Höhe von Euro 2.659 (Unterschiedsbetrag). Dieser Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Einzelposten des Anlagevermögens einschließlich der auf das Berichtsjahr entfallenden Abschreibungen ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.659 Euro.

Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften und ähnliche Verpflichtungen beläuft sich auf 909 TEuro.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 330.409,71 Euro.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
Restlaufzeit
31.12.2023

bis 1 Jahr
über 1 Jahr
über 5 Jahre

TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen
95,4
95,4
0,0
0,0
Vorjahr
78,3
78,3
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
722,5
96,5
625,9
356,0
Vorjahr
634,3
152,8
481,5
381,5
Summe
817,9
191,9
625,9
356,0
Vorjahr
712,6
231,1
481,5
381,5


Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 34.617,21 (Vorjahr: Euro 166.316,62) enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 366 TEuro sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen - insbesondere Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungsverträgen in Höhe von TEuro 57 sowie aus Mietverträgen (TEuro 261/Jahr) und Leasingverträgen (TEuro 48/Jahr).

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend der Altersversorgung aufzuführen:
Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pensionsverpflichtungen aus mittelbaren Zusagen im Sinne von Artikel 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf TEuro 403.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 6.709,07 Euro (Vorjahr 7.248,91 Euro) enthalten.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 22.

Die Geschäftsführung

Löchgau, den


Günther Reustle

Kerstin Reustle

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Kerstin Reustle


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024 festgestellt.

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