Dr. Textor Kunststoff GmbH

Nielande 64, 48727 Billerbeck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10341
Eingetragen
18.9.2006
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Die Beratung im Bereich Recycling, der Handel mit Kunststoffen, Kunststoffprodukten, sonstigen Verpackungsgrundstoffen und Verpackungen aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Dr. Textor Kunststoff GmbH

Billerbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 7.210,00 9.015,00
I. Sachanlagen 3.810,00 4.015,00
II. Finanzanlagen 3.400,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen 772.609,29 804.392,02
I. Vorräte 12.944,30 70.493,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 356.119,57 309.510,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 403.545,42 424.387,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17,49 17,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 779.836,78 813.424,99

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 41.436,84 53.579,84
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 16.436,84 28.579,84
B. Rückstellungen 120.994,21 111.565,24
C. Verbindlichkeiten 617.405,73 648.279,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 779.836,78 813.424,99

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Dr. Textor Kunststoff GmbH, Billerbeck ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet. Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für passive latente Steuern eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz umgewandelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 617.405,73 (Vorjahr: € 648.279,91) innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:

Dr. Dirk Textor

Frank Lewandowski

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Billerbeck, den 02. November 2016

gez. Dr. Dirk Textor

gez. Frank Lewandowski

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2016 festgestellt.

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