Fischer Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Helwig seit 14.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Fischer Verwaltungs-GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer CNC-Technik GmbHNeustadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA) Allgemeine Angaben Die Fischer CNC-Technik GmbH hat ihren Sitz in Neustadt an der Weinstraße und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen unter HRB 41935. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft Fischer Verwaltungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich der Entwicklung des Anlagevermögens). Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Erläuterungen zur Bilanz und GuV Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. I. Bilanz Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf die Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (Nutzungsdauer 3 Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die Bewertung des Sachanlagenvermögens erfolgte zu den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die kumulierten planmäßigen und außer-planmäßigen Abschreibungen (Nutzungsdauer 3 - 21 Jahre). Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Unverzinsliche Ausleihungen sind immer mit ihrem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige Erzeugnisse sind entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wird genutzt. Fertige Erzeugnisse und Waren sind mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wird genutzt. Für schwer verwertbare Erzeugnisse werden Abschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 500 (im Vorjahr: TEUR 719) davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr TEUR 500. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe des Nennwerts angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten angesetzt und in den folgenden Perioden zeitanteilig aufgelöst. Auf die Berechnung der latenten Steuern wird nach § 274a HGB verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung der Rückstellungen einzubeziehen sind. Die künftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden geschätzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 334 (im Vorjahr: TEUR 0). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 367 durch Pfandrechte gesichert. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus privater KFZ-Nutzung mit TEUR 11, Verkaufserlös von Sachanlagen mit TEUR 3, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 5 und Schadenersatz in Höhe von 4 TEUR enthalten. C) Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen & Haftungsverhältnisse Für fremde Verbindlichkeiten bestehen Mithaftungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 888, davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 888. Derzeit gehen wir nicht von einer Inanspruchnahme aus. Neben den Haftungsverhältnissen bestehen in Höhe von TEUR 717 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Davon bestehen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 628. Mitglieder der Geschäftsführung waren in 2023: Herr Peter Helwig Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 50 (Vorjahr: 50) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 1 gewerblicher Auszubildender. Ergebnisverwendung Der handelsrechtliche Jahresüberschuss in Höhe von 229.715,56 EUR wurde an die Muttergesellschaft abgeführt. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Fischer CNC-Technik GmbH wird in den Konzernabschluss der Hör Technologie GmbH, Weiden, einbezogen (größter Kreis) und wird im Bundesanzeiger offengelegt. Die Fischer Verwaltungs-GmbH ist gemäß § 293 HGB davon befreit einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis aufzustellen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Neustadt, den 27. März 2024 Peter Helwig GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Neustadt, den 27. März 2024 gez. Peter Helwig Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juli 2024 |
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