Haustechnik Bayern Süd GmbH
Selbe AdresseGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Bernhard Arndt seit 16.12.2025 | Geschäftsführer |
Manfred Herzog seit 8.12.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MESTEC GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023der Firma MESTEC GMBH, MünchenDie Firma MESTEC GmbH, München, ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 89290 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt und besteht aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.-31.12.2023. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 HGB in der Fassung des BilRUG. Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit der Zahlen des Berichtsjahres mit dem Vorjahr ist gewährleistet. Aufgrund einer aufgedeckten Veruntreuung in den Jahren 2019, 2021 und 2022, waren die Jahresergebnisses in diesen Jahren nicht korrekt. Die Korrekturen für alle drei Jahre wurden im Berichtsjahr erfasst, weshalb der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht das tatsächliche Bild der Ertragslage der Gesellschaft wiedergibt. Die Vermögens- und Finanzlage ist jedoch korrekt dargestellt (§ 264 Abs. 2 HGB). Vom Gesetz geforderte Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden weitestgehend in den Anhang aufgenommen und werden nachfolgend erläutert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt. Bei der Bewertung wurde durch die Anwendung des Niederstwertprinzips, des Imparitätsprinzips und des Realisationsprinzips das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die angesetzten Anschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen ermittelt. Selbständig nutzbare Sachanlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,-- wurden im Zugangsjahr aus Vereinfachungsgründen gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungswerten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden und zu Nennwerten angesetzt. Der Ansatz von Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte ebenfalls zum Nennwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden, so dass eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht erforderlich war. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden bei ihrer Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs erfasst. Sofern zum Bilanzstichtag noch Beträge mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger offen waren, wurden diese mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet. Pensionsrückstellungen wurden für die Versorgungsansprüche des Geschäftsführers nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PuC) auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Dabei wurden insbesondere die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) berücksichtigt. Der Barwert wird mit einem Rechnungszins von 1,82 % und einer Rentendynamik von 1,5 % p.a. ermittelt. Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bilanzangaben: Anlagevermögen Die abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,-- wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben (Vereinfachung gemäß § 6 Abs. 2 EStG). Warenbestand Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die im Berichtsjahr bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 4 HGB angesetzt. Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe von € 272.806,43 (VJ: € 12.769,72), sowie Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 455.561,56 (VJ: € 69.606,99). Die Gesellschafterdarlehen werden mit 2,62%, 3,5% bzw. 4,62% verzinst. Pensionsrückstellung Pensionsrückstellungen müssen laut einer Gesetzesänderung, die am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden. Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren (1,78 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (1,44 %). Der Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 € 5.087,-- und ermittelt sich wie folgt:
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gründe für eine steuerliche Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG lagen nicht vor. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (VJ: € 477,00). Sonstige Angaben: Arbeitnehmer: Im Wirtschaftsjahr betrug die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl insgesamt 13. Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Manfred Herzog, Techniker und Herr David Herzog, Betriebswirtschaftler, zu Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiungen sind im Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde am 30.05.2025 festgestellt.
MESTEC GmbH Manfred Herzog, Geschäftsführer |
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