Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 89290
Vorher
Mestec GmbH Vertrieb und Service von elektronischen Meßgeräten
Eingetragen
21.11.1989
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und VorrichtungenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Vertrieb und Service von elektronischen Meßgeräten und Systemen aller Art einschließlich der dazugehörigen Software.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Heinz Bernhard Arndt
seit 16.12.2025
Geschäftsführer
Manfred Herzog
seit 8.12.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manfred Herzog
München
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MESTEC GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 47.942,00 57.188,00
II. Finanzanlagen 2.000,00 11.920,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 37.767,64 14.854,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 777.884,55 403.475,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 558.611,74 711.816,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.226,92 3.911,69
1.441.432,85 1.203.166,77

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 88.182,46 88.182,46
III. Gewinnvortrag 670.639,36 501.055,66
IV. Jahresüberschuss 248.427,94 169.583,70
B. Rückstellungen 376.535,94 380.152,90
C. Verbindlichkeiten 31.647,15 38.192,05
1.441.432,85 1.203.166,77

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023

der Firma MESTEC GMBH, München

Die Firma MESTEC GmbH, München, ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 89290 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt und besteht aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.-31.12.2023.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 HGB in der Fassung des BilRUG. Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit der Zahlen des Berichtsjahres mit dem Vorjahr ist gewährleistet.

Aufgrund einer aufgedeckten Veruntreuung in den Jahren 2019, 2021 und 2022, waren die Jahresergebnisses in diesen Jahren nicht korrekt. Die Korrekturen für alle drei Jahre wurden im Berichtsjahr erfasst, weshalb der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht das tatsächliche Bild der Ertragslage der Gesellschaft wiedergibt. Die Vermögens- und Finanzlage ist jedoch korrekt dargestellt (§ 264 Abs. 2 HGB).

Vom Gesetz geforderte Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden weitestgehend in den Anhang aufgenommen und werden nachfolgend erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bei der Bewertung wurde durch die Anwendung des Niederstwertprinzips, des Imparitätsprinzips und des Realisationsprinzips das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die angesetzten Anschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen ermittelt.

Selbständig nutzbare Sachanlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,-- wurden im Zugangsjahr aus Vereinfachungsgründen gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungswerten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden und zu Nennwerten angesetzt. Der Ansatz von Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte ebenfalls zum Nennwert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden, so dass eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht erforderlich war.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden bei ihrer Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs erfasst. Sofern zum Bilanzstichtag noch Beträge mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger offen waren, wurden diese mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet.

Pensionsrückstellungen wurden für die Versorgungsansprüche des Geschäftsführers nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PuC) auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Dabei wurden insbesondere die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) berücksichtigt. Der Barwert wird mit einem Rechnungszins von 1,82 % und einer Rentendynamik von 1,5 % p.a. ermittelt. Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Bilanzangaben:

Anlagevermögen

Die abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,-- wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben (Vereinfachung gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Warenbestand

Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die im Berichtsjahr bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 4 HGB angesetzt.

Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe von € 272.806,43 (VJ: € 12.769,72), sowie Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 455.561,56 (VJ: € 69.606,99). Die Gesellschafterdarlehen werden mit 2,62%, 3,5% bzw. 4,62% verzinst.

Pensionsrückstellung

Pensionsrückstellungen müssen laut einer Gesetzesänderung, die am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden.

Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren (1,78 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (1,44 %). Der Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 € 5.087,-- und ermittelt sich wie folgt:

Zins
Rückstellung 7-Jahres Durchschnittszins 1,74 % 234.355
Rückstellung 10-Jahres Durchschnittszins 1,82 % 233.307
Ausschüttungssperre 1.048

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gründe für eine steuerliche Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG lagen nicht vor.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (VJ: € 477,00).

Sonstige Angaben:

Arbeitnehmer:

Im Wirtschaftsjahr betrug die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl insgesamt 13.

Organe

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Manfred Herzog, Techniker und Herr David Herzog, Betriebswirtschaftler, zu Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiungen sind im Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde am 30.05.2025 festgestellt.

 

MESTEC GmbH

Manfred Herzog, Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

19 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.