AEU Tech
GmbH
Borchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023
BILANZ
AKTIVA
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A. Anlagevermögen
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444.363,00
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409.782,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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7.030,00
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20.811,00
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II. Sachanlagen
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437.333,00
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388.971,00
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B. Umlaufvermögen
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658.909,82
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751.960,72
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I. Vorräte
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198.097,00
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208.711,58
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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313.310,33
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392.751,02
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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147.502,49
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150.498,12
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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3.440,00
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3.440,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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31.768,03
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Summe Aktiva
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1.106.712,82
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1.196.950,75
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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1.454,83
|
|
0,00
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I. Gezeichnetes Kapital
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150.000,00
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150.000,00
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II. Kapitalrücklage
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140.000,00
|
|
140.000,00
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III. Verlustvortrag
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321.768,03
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497.598,75
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IV.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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33.222,86
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175.830,72
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V. nicht gedeckter
Fehlbetrag
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31.768,03
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B. Rückstellungen
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42.799,41
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19.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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1.062.458,58
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1.177.950,75
|
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Summe Passiva
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1.106.712,82
|
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1.196.950,75
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Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der AEU Tech GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 15. Juli 2024
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Borchen, den 15. Juli 2024
(gez.) Eugen Podkorytow und Uwe Wintermantel
Borchen, den 15. Juli
2024
gez.
Uwe Wintermantel und Eugen Podkorytow
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15. Juli 2024
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