Champions-Implants GmbH
Flonheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.698.224,65 |
3.877.448,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.173,00 |
24.097,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.229.538,65 |
3.403.838,65 |
| III.
Finanzanlagen |
449.513,00 |
449.513,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.293.199,55 |
4.280.567,60 |
| I.
Vorräte |
1.088.595,20 |
1.488.018,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.004.916,53 |
2.782.447,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
199.687,82 |
10.101,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.982,57 |
55.368,74 |
| Aktiva |
8.047.406,77 |
8.213.384,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.266.961,74 |
4.283.015,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.000,00 |
22.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.231.015,57 |
4.365.356,26 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
16.053,83 |
134.340,69 |
| B.
Rückstellungen |
133.560,00 |
105.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.646.885,03 |
3.824.569,42 |
| Summe
Passiva |
8.047.406,77 |
8.213.384,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Champions-Implants GmbH mit Sitz in Flonheim,
eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 40730, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Eine Pflicht zur
Durchführung einer gesetzlichen
Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB ist somit
nicht gegeben.
Der Jahresabschluss der Champions-Implants GmbH ist
gemäß den allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) sowie unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags erstellt worden.
Die Gesellschaft hat ihre Bilanz nach dem
Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB.
Soweit gemäß den Vorschriften des §
268 HGB Angaben wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im anhang dargestellt werden
können, sind diese Angaben im Wesentlichen im Anhang
angeführt.
Die gemäß § 288 HGB bestehenden
größenabhängigen Erleichterungen werden
teilweise in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die
Abschreibungen werden unter Berücksichtigung
betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden unter
Berücksichtigung der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
ausschließlich linear vorgenommen. Als Nutzungsdauern
finden für Gebäude 33 Jahre
Berücksichtigung. Für das weitere abnutzbare
Sachanlagevermögen werden Nutzungsdauern von
überwiegend 3 bis 10 Jahre berücksichtigt
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird diesem Umstand durch
die Vornahme außerplanmäßiger
Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe
für die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Im
Geschäftsjahr 2023 sind weder
außerplanmäßige Abschreibungen noch
Wertaufholungen vorgenommen worden.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bilanziert. Soweit die
Bewertung zu einem niedrigeren beizulegenden Wert geboten
ist, wird diesem Umstand durch die Vornahme entsprechender
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Forderungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
ihren Nennbeträgen bilanziert. Bestehenden
Ausfallrisiken wird durch die Bildung angemessener
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die s
onstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Analgevermögen
Eine von den Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr ist aus dem als gesonderte Anlage zum
Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
besitzen gesamt eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von € 133.644,17 besitzen € 42.000,00
eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
besitzen € 147.000,00 (Vorjahr:
€ 177.989,38) eine Laufzeit von mehr als einem
Jahr. Hiervon entfällt ein Betrag von €
140.000,00 (Vorjahr: € 140.000,00) auf
Forderungen gegen Gesellschafter.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
berücksichtigen insgesamt Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 1.236.908,75
(Vorjahr: € 1.034.655,32).
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
Kreditinstitute
|
|
264,1
|
1.367,8
|
993,7
|
2.625,6
|
erhaltene Anzahlungen
|
|
54,7
|
0,0
|
0,0
|
54,7
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
|
711,4
|
0,0
|
0,0
|
711,4
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
255,2
|
0,0
|
0,0
|
255,2
|
Summe
|
|
1.285,4
|
1367,8
|
993,7
|
3.646,9
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Grundpfandrechte besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigen
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von €
56.721,89 (Vorjahr: € 69.381,57) sowie
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von
€ 6.628,21 (Vorjahr: € 15.041,81).
IV. Sonstige Angaben
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen
für Betriebs- und Geschäftsausstattungen haben
sich im Geschäftsjahr 2023 Zahlungsverpflichtungen in
Höhe von T€ 78 (Vorjahr: T€ 101) ergeben.
Es kann diesbezüglich davon ausgegangen werden,
dass nach Ablauf der bestehenden Verträge erneut
vergleichbare Verträge abgeschlossen werden. Insofern
ist vorstehend nicht die Gesamtverpflichtung für die
Restlaufzeit der bestehenden Verträge angegeben,
sondern die zur Zeit bestehenden jährlichen
Verpflichtungen.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren im Sinne des § 285
Nr. 7 HGB durchschnittlich 45 Arbeitnehmer (Vorjahr: 44
Arbeitnehmer) beschäftigt.
Organe der Gesellschaft
Als einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist bestellt:
· Herr Dr. med. dent. Armin Nedjat,
Flonheim
Herr Nedjat ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Unter Hinweis auf § 288 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung
verzichtet.
Flonheim, den 18.10.2024
_________________________
(Dr. Armin
Nedjat)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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