Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 40441 HB
Eingetragen
11.9.2020
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenEnergetische Verwertung von AbfällenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Das Handeln und Makeln mit Abfällen sowie die Beratung privater und kommunaler Unternehmen zu abfallwirtschaftlichen Themen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ken Forster
seit 26.6.2024
Geschäftsführer
Tom Forster
seit 26.6.2024
Prokura

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KF-Recycling GmbH

Bremen (vormals: Hamburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 307.841,45 149.424,27
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.663,00  
II. Sachanlagen 303.528,45 138.694,00
III. Finanzanlagen 650,00 10.730,27
B. Umlaufvermögen 1.328.638,43 1.173.087,06
I. Vorräte 451.312,96 92.075,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 840.157,26 968.156,01
davon gegen Gesellschafter 26.827,94 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.168,21 112.855,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.190,00 925,00
Aktiva 1.637.669,88 1.323.436,33

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 75.412,89 98.423,33
I. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 45.923,33 152,16
III. Jahresüberschuss 4.489,56 85.771,17
B. Rückstellungen 47.636,56 51.436,32
C. Verbindlichkeiten 1.514.620,43 1.173.576,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.298.156,80 1.173.576,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 216.463,63  
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 724,05
Passiva 1.637.669,88 1.323.436,33

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

von 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

KF Recycling GmbH, Hamburg

1. ALLGEMEINE ANGABEN

 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)und unter Be­achtung der ge­sellschaftsvertraglichen Regelungen aufgestellt.

 Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
An­hang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

 Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft. Auf die größenabhängigen Erleichterungen zum Aus­weis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung i.S.d. §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde teilweise ver­zichtet. Die Erleichterungen nach § 274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Erstellung des Jahresabschlusses wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 2 HGB (Going-Concern-Prämisse) vorgenommen. Die Gesellschaft wies zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital in Höhe von 75.412,89 € aus.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr unverändert angewandt.

 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB wurden beachtet. Ergänzend zu die­sen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

 Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert bis 800,00 € sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden (§ 6 Abs. 2 EStG); ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Das Wahlrecht zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird einheitlich ausgeübt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet.

 Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht und Saldenbestäti­gungen der Bank belegt. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert.

 Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, werden die Beträge zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird, soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter und bei Verbindlich­keiten dar­über lag, dieser angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind vollständig erfasst und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

 Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 840.157,26 € (Vorjahr 968.156,01 €) haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000,00 € und wurde vollständig eingezahlt.
Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 4.489,56 € (Vorjahr Jahresüberschuss 85.771,17 €) auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 23.156,56 € (Vorjahr 33.576,32 €) beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuerabschlusszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2021.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Beträge für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie Kosten der laufenden Finanzbuchhaltung der Gesellschaft in Höhe von 24.480,00 € (Vorjahr 17.860,00 €).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 216.463,63 € (Vorjahr 54.595,83 €) haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren. Die weiteren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.298.156,80 € (Vorjahr 1.118.980,85 €) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. SONSTIGE ANGABEN

 Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167739 und der Geschäftsanschrift Kapstadtring 7, 22297 Hamburg, eingetragen.
Die Gründung der Gesellschaft erfolgt zum 4. September 2020 unter der Geschäftsanschrift Im Bresselsholze 12, 07819 Triptis (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gera unter HRB 517295). Per Gesellschafterbeschluss vom 4. Februar 2021 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Hamburg verlegt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war als Geschäftsführer bestellt:
Herr Ken Forster, operative Geschäftsleitung, Hamburg

Dem Geschäftsführer wurde eine Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 4 Mit-arbeiter) einschließlich Geschäftsführung beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

UNTERSCHRIFT

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
der KF Recycling GmbH, Hamburg

Hamburg, 30. Mai 2024

gez. Ken Forster

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2024 festgestellt.

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