Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 204729
Vorher
Sweet Competence GmbHKlöckner Hänsel Processing GmbH
Eingetragen
28.9.2009
Branche
Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die TabakverarbeitungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Prozessanlagen und Verpackungsmaschinen für die Süßwarenund Dauerbackwarenindustrie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Müller
seit 24.4.2026
Geschäftsführer
Sascha Dembicki
seit 30.1.2026
Prokura
Tim Engler
seit 3.9.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Possehl-Stiftung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hänsel Processing GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Hannover im Handelsregister B unter der Nummer HRB 204729

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 27.367,00 20.992,00
II. Sachanlagen 848.367,91 888.055,91
III. Finanzanlagen 44.924,70 0,00
920.659,61 909.047,91
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 3.989.886,28 2.369.637,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.387.798,71 12.434.525,76
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 2.764.062,88 (Vorjahr: EUR 1.963.275,82) -
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.205.413,29 3.469.622,36
18.583.098,28 18.273.785,53
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 107.695,81 85.174,75
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 0,00 123.794,88
19.611.453,70 19.391.803,07

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Kapitalrücklage 539.491,34 158.452,24
III. Gewinnvortrag 5.186.994,24 4.259.014,23
IV. Jahresüberschuss 1.556.039,19 2.927.980,01
7.682.524,77 7.745.446,48
B. RÜCKSTELLUNGEN 9.548.107,31 9.871.656,63
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.204,00 41.728,82
2. Übrige Verbindlichkeiten 2.340.617,62 1.732.971,14
2.380.821,62 1.774.699,96
19.611.453,70 19.391.803,07

Gewinn- und Verlustrechnung

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. Rohergebnis 21.997.203,01 24.873.249,93
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -11.824.399,50 -10.762.678,31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.504.389,37 -2.448.822,03
- davon für Altersversorgung: EUR 318.423,09 (Vorjahr: EUR 384.834,60) -
-14.328.788,87 -13.211.500,34
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -236.481,42 -231.968,80
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.132.235,55 -6.781.088,85
2.299.697,17 4.648.691,94
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 95.009,94 16.252,28
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -138.060,30 -145.810,31
- davon aus der Aufzinsung: EUR 107.351,00 (Vorjahr: EUR 113.142,00) -
-43.050,36 -129.558,03
7. Ergebnis vor Steuern 2.256.646,81 4.519.133,91
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -658.888,06 -1.548.515,34
9. Ergebnis nach Steuern 1.597.758,75 2.970.618,57
10. Sonstige Steuern -41.719,56 -42.638,56
11. Jahresüberschuss 1.556.039,19 2.927.980,01

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 der Hänsel Processing GmbH (im Folgenden "HPG" oder "Gesellschaft" genannt) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 wurde die ehemalige Gesellschafterin Hänsel Group GmbH, Hannover, auf die Hänsel Processing GmbH im Wege der Aufnahme und ohne Gegenleistung verschmolzen. Die Buchwerte laut Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft werden durch die Hänsel Processing GmbH als aufnehmende Gesellschaft fortgeführt. In Höhe des Reinvermögens der übertragenden Gesellschaft wurde ein Betrag von 381.039,10 € in die Kapitalrücklage eingestellt. Da die Hänsel Group GmbH lediglich einen Mitarbeiter beschäftigte und zuletzt nur noch 100% der Anteile an der Hänsel Processing GmbH gehalten hatte, ergibt sich aus der Verschmelzung kein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und ist somit die Vergleichbarkeit der Vorjahresangaben nicht beeinträchtigt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden in der Regel drei Jahre zugrunde gelegt. Standard-Software mit Anschaffungskosten von bis zu 800,00 € im Einzelfall wird im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen werden ausschließlich linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt bei Gebäuden 25 bis 50 Jahre, bei Grundstückseinrichtungen 10 bis 20 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen 5 bis 25 Jahre und bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 14 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Längerer Lagerdauer wird durch Anwendung von gestaffelten Abwertungssätzen bis zu 100 % der Anschaffungskosten wie folgt Rechnung getragen:

10 % ein Jahr ohne Wareneingang / ohne Entnahme vom Lager,
50 % zwei Jahre ohne Wareneingang / Entnahme,
100 % drei Jahre ohne Wareneingang / Entnahme.

Teile mit mangelnder Weiterverwendbarkeit sind zu 100 % abgeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnisse sind grundsätzlich zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten eingerechnet.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Mindergängigkeit von unfertigen Erzeugnissen wird analog dem Verfahren bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen durch gestaffelte Abschläge berücksichtigt.

Darüber hinaus wird erkennbaren Risiken durch zusätzliche Abwertungen Rechnung getragen.

Sofern abzusehen ist, dass die Verkaufserlöse bei den unfertigen Erzeugnissen niedriger als die Vollkosten sind, wird in Höhe des Differenzbetrages eine Abwertung der angefallenen Herstellungskosten vorgenommen bzw. eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet (verlustfreie Bewertung).

Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert 199 T€ bewertet und mit diesen Schulden von 387 T€ verrechnet. Der sich daraus ergebende Verpflichtungsüberhang (Vorjahr Überdeckungsbetrag) in Höhe von 188 T€ wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen (Vorjahr Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung). Die zugehörigen Aufwendungen (2 T€) und Erträge (0 T€) aus der Abzinsung der Schulden und aus den zu verrechnenden Wertpapieren des Umlaufvermögens werden saldiert und in Höhe von 2 T€ gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert von 199 T€ der verrechneten Wertpapiere entspricht ihren fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt.

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method). Hierbei wurden ein Zinssatz von 1,82 %, die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein Rententrend von 2,25 % (Vorjahr 2,0 %) zugrunde gelegt. Der angewandte Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Erfolgswirksame Auswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 50 T€ (Vorjahr 201 T€).

Aufgrund der durch das BilMoG zum 1. Januar 2010 geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen war eine Zuführung von insgesamt 1.200 T€ zu den Rückstellungen erforderlich. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB, diesen Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln, unverändert Gebrauch. Hieraus ergaben sich in 2023 Aufwendungen von 80 T€, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Fehlbetrag) betragen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 77 T€ (Vorjahr 160 T€).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, eines Gehaltstrends von 2,75 % (Vorjahr 2,75 %) und eines laufzeitadäquaten Zinssatzes von 1,05 % (Vorjahr 0,59 %) ermittelt.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal in Höhe von 1,26 % des um die Sondereinzelkosten des Vertriebs bereinigten Maschinenumsatzes eines Geschäftsjahres gebildet.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag oder zum niedrigeren bzw. höheren Umrechnungskurs im Anschaffungszeitpunkt angesetzt.

II. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen von 399 T€ (Vorjahr 98 T€) betreffen in Höhe von 87 T€ (Vorjahr 0 T€) Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 40 T€ (Vorjahr 42 T€) betreffen mit 40 T€ (Vorjahr 0 T€) Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 0 T€ (Vorjahr 41 T€) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 42 T€) gegenüber Gesellschaftern.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

III. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von insgesamt 3.581 T€. Diese betreffen mit 3.502 T€ einen bis zum 31. Dezember 2059 laufenden Erbpachtvertrag für einen Teil der Betriebsgrundstücke in Hannover. Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen von 79 T€ über die Restlaufzeit der Verträge.

C. Ergänzende Angaben

Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Dipl. Ing. Heiko Kühn, Hannover

Herrn Sebastian Rabold, Buchholz i.d.N. (ab 18. September 2023)

Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 147 Mitarbeiter beschäftigt, bei denen es sich um 84 Angestellte und 63 gewerbliche Arbeitnehmer handelt. Daneben umfasste die Belegschaft im Jahresdurchschnitt 4 Auszubildende. Im Jahresdurchschnitt wurden 11 Fremdarbeitskräfte beschäftigt.

Frühere Mitglieder der Geschäftsführung bezogen im Geschäftsjahr Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage in Höhe von insgesamt 259 T€. Der Betrag der für frühere Organmitglieder und ihre Hinterbliebenen gebildeten Pensionsrückstellungen umfasst 2.481 T€.

Das Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die L. Possehl & Co. mit beschränkter Haftung, Lübeck. Dieser Konzernabschluss des Mutterunternehmens wird im Unternehmensregister veröffentlicht und ist unter www.bundesanzeiger.de abrufbar.

Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.

Die Aufwendungen für Honorare an unseren Abschlussprüfer betrugen für das Geschäftsjahr insgesamt 52 T€. Diese verteilen sich mit 30 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen und mit 22 T€ auf Steuerberatungsleistungen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

 

Hannover, den 2. Februar 2024

HÄNSEL PROCESSING GmbH

Heiko Kühn

Sebastian Rabold

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 31.12.2022 Zugänge aus Verschmelzung zum 1.1.2023 Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.264.256,24 0,00 1.264.256,24 15.048,64 0,00 1.279.304,88
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.546.872,38 0,00 4.546.872,38 0,00 0,00 4.546.872,38
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.155.511,39 0,00 2.155.511,39 0,00 0,00 2.155.511,39
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.549.989,68 0,00 2.549.989,68 188.119,78 23.561,09 2.714.548,37
9.252.373,45 0,00 9.252.373,45 188.119,78 23.561,09 9.416.932,14
III. Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 323.702,28 323.702,28 0,00 278.777,58 44.924,70
10.516.629,69 323.702,28 10.840.331,97 203.168,42 302.338,67 10.741.161,72
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.243.264,24 8.673,64 0,00 1.251.937,88
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.391.772,47 10.419,00 0,00 4.402.191,47
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.873.895,39 44.118,00 0,00 1.918.013,39
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.098.649,68 173.270,78 23.561,09 2.248.359,37
8.364.317,54 227.807,78 23.561,09 8.568.564,23
III. Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
9.607.581,78 236.481,42 23.561,09 9.820.502,11
Restbuchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 27.367,00 20.992,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 144.680,91 155.099,91
2. Technische Anlagen und Maschinen 237.498,00 281.616,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 466.189,00 451.340,00
848.367,91 888.055,91
III. Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 44.924,70 0,00
920.659,61 909.047,91

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand der Hänsel Processing GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "HPG" genannt) ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb im Wesentlichen von Prozessanlagen für die Süßwarenindustrie und der After-Sales-Service.

Der Betrieb der Gesellschaft befindet sich auf Grundstücken in Hannover. Die Erzeugnisse werden im In- und Ausland über den eigenen Vertrieb und freie Handelsvertreter abgesetzt.

Die bisherige Alleingesellschafterin Hänsel Group GmbH, Hannover, wurde rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2022 auf die Hänsel Processing GmbH verschmolzen. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben sich dadurch nicht ergeben.

Geschäft und Rahmenbedingungen

"Im Gesamtjahr 2023 sank das reale BIP den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % (kalenderbereinigt -0,1 %). Die schwache Auslandsnachfrage und die hohen Energiekosten lasteten auf der Industrie und den Exporten. Zugleich drückten die gestiegenen Finanzierungskosten auf die Investitionen, insbesondere im Wohnungsbau. Die privaten Haushalte hielten sich zudem mit ihren Konsumausgaben zurück, und der Staatskonsum sank kräftig, da pandemiebezogene Ausgaben entfielen.

Die Industrieproduktion setzte auch im November 2023 ihre im Frühjahr begonnene Abwärtsbewegung fort. Im Mittel von Oktober und November unterschritt sie den Vorquartalsstand saisonbereinigt deutlich. Der Rückgang war über die Branchen breit gestreut, wobei sich die Automobilproduktion vergleichsweise robust zeigte.

Der Industrie machte die anhaltende Nachfrageschwäche weiterhin zu schaffen. Der industrielle Auftragseingang ging im Mittel von Oktober und November gegenüber dem Vorquartal erneut stark zurück. Auch ohne Großaufträge war der Rückgang deutlich und betraf sowohl die Aufträge aus dem Ausland als auch aus dem Inland. Die schwache Auslandsnachfrage machte sich auch in den Warenexporten bemerkbar, die im Mittel von Oktober und November preisbereinigt etwas unter dem Stand des dritten Quartals lagen. Der Auftragsbestand in der Industrie verringerte sich im November weiter, war aber im längerfristigen Vergleich noch hoch. Demnach wirkte er auch zuletzt noch als Puffer gegen den Rückgang der Neuaufträge und verhinderte ein noch stärkeres Minus bei der Produktion.

Die Rohstoffpreise für Energie gaben zuletzt insgesamt nochmals etwas nach. Maßgeblich dafür waren die zeitweise für die Jahreszeit hohen Temperaturen, die gedämpfte industrielle Gasnachfrage, stabile Gaslieferungen sowie sehr gut befüllte europäische Gasspeicher.

Im Jahr 2023 lag die Inflationsrate, wie bereits im Vorjahr, im historischen Vergleich außergewöhnlich hoch. Die HVPI-Rate betrug im Jahresdurchschnitt 6,0 % (2022: 8,7 %), wobei die Inflationsrate im Jahresverlauf deutlich rückläufig war." (Quelle: Deutsche Bundesbank - Monatsbericht Januar 2024)

"Im November stieg der Auftragseingang (AE) um real 9 Prozent über den Vorjahresvergleichswert. Im Inland legten die Bestellungen um 3 Prozent zu, aus dem Ausland gingen 10 Prozent mehr Aufträge ein. Dabei wuchsen die Bestellungen aus den Euro-Partnerländern um 52 Prozent über den sehr schwachen Vorjahreswert, aus den Nicht Euroländern stagnierten sie.

Für den Zeitraum Januar bis November liegt der Auftragseingang NuV damit um real 6 Prozent unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (Inland plus 10 Prozent, Ausland minus 9 Prozent).

Damit ist NuV in den ersten 11 Monaten des Jahres 2023 der Fachzweig mit der kleinsten Minusrate innerhalb des Gesamtmaschinenbaus (Maschinenbaudurchschnitt real -13 Prozent).

Auftragseingang Nahrungsmittelmaschinen deutlich im Plus:

Im November stiegen die Bestellungen von Nahrungsmittelmaschinen um real 44 Prozent über den Vorjahreswert. Dabei wuchs der Auftragseingang aus dem Inland um 107 Prozent über den allerdings niedrigen Vorjahreswert. Aus dem Ausland kamen 35 Prozent mehr Orders, dabei wuchsen die Bestellungen aus den Euro- Partnerländern um 40 Prozent, aus den Nicht Euroländern um 34 Prozent über die Vorjahreswerte.

Für die Periode Januar bis November liegt der Auftragseingang Nahrungsmittelmaschinen um 3 Prozent über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (Inland plus 18 Prozent, Ausland plus 0 Prozent)."

(Quelle: VDMA im Januar 2024 zur Branche der Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen)

Die Geschäftsentwicklung der Hänsel Processing GmbH ist in 2023 weiterhin durch die globalen Beeinträchtigungen in den weltweiten Lieferketten beeinflusst. Insbesondere bei Elektrobauteilen sind teilweise noch längere Lieferzeiten zu verzeichnen.

Hinzu kommt der Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Kundenaufträge aus beiden Ländern hatten in der Vergangenheit einen großen Anteil am Umsatzvolumen der Hänsel Processing GmbH. Durch Akquisition neuer Kunden in anderen Ländern und Erweiterung des Anwendungsbereichs unserer Maschinen konnten wir trotzdem das bisherige Auftragsniveau halten.

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 war von einer erfreulich durchgehenden Auslastung mit einer Spitzenauslastung im vierten Quartal geprägt.

Der Gesamtumsatz 2023 war unter anderem aufgrund eines Großauftrags, mit dessen Herstellung bereits im Vorjahr begonnen wurde, der aber erst im ersten Quartal 2024 zur Auslieferung kommen wird, geringer als im Vorjahr. Dies hat vor allem dazu beigetragen, dass die Personalaufwandsquote mit 43,1% um 5,6%-Punkte über dem Vorjahresniveau liegt.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft bei einer Bilanzsumme von 19,6 Mio.€ ein Sachanlagevermögen in Höhe von 848 T€ aus.

Dem Vorratsvermögen stehen erhaltene Anzahlungen von insgesamt 13,8 Mio.€ für Kundenaufträge gegenüber. Infolge der weiterhin positiven Auftragsentwicklung sowie der fortgeschrittenen Herstellung des Großauftrags haben sich die Vorräte (ohne erhaltene Anzahlungen) um 6,7 Mio.€ erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 11,5 Mio.€.

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über liquide Mittel in Höhe von 2,2 Mio.€.

Es bestehen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 9,5 Mio.€, die mit 6,0 Mio.€ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten.

Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 2,4 Mio.€.

Finanzlage

Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Eigenkapitalquote rund 39 %. Das Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) beläuft sich am 31. Dezember 2023 auf 13,3 Mio.€ und entspricht somit dem Vorjahr.

Für die laufenden Aufträge hat die HPG 13,8 Mio.€ Anzahlungen erhalten, das entspricht - gemessen am Auftragsbestand - einer durchschnittlichen Anzahlungsleistung von rund 40 %.

Ertragslage

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Schwerpunkt auf:

Umsatzentwicklung,

Betriebsergebnis (Ergebnis vor Steuern),

Auftragseingänge und Auftragsbestand.

Die HPG weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 1,6 Mio.€ aus.

Im Geschäftsjahr 2023 liegt der Umsatz der HPG bei 28,0 Mio.€ und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio.€ gemindert. Die Gesamtleistung ist um 2,0 Mio.€ zurückgegangen und beträgt 33,3 Mio.€. Der im Gesamtumsatz enthaltene Serviceumsatz beträgt im Geschäftsjahr 2023 rund 4,3 Mio.€. Der Exportanteil am Umsatz betrug 78 %.

Die Materialaufwandsquote liegt bei 39,8 % (Vorjahr 33,9 %). Der Anstieg ist vor allem durch die deutliche Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen zu erklären. Die Personalaufwandsquote beträgt 43,1 % und ist insbesondere aufgrund der guten Auslastung um 5,6 % Punkte angestiegen.

Am 31. Dezember 2023 beschäftigt die Gesellschaft 148 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer, Auszubildende und Fremdarbeitskräfte).

Risiken und Chancen

Während der Leitmesse - Interpack 2023 - hat die Gesellschaft neue Entwicklungen präsentiert und damit die technologische Kompetenz im Kernbereich der Prozessanlagen hervorgehoben. Diese Prozessentwicklungen in Zusammenarbeit mit langjährigen Kooperationspartnern sichern auch weiterhin eine gute Marktposition.

Insbesondere in den USA ergeben sich viele Absatzmöglichkeiten im Bereich Supplements und Over-the-Counter-Produkte. Es besteht die Aussicht für die Gesellschaft, an diesen Entwicklungen zu partizipieren und somit auf dem USamerikanischen Markt weiter zu wachsen.

Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen bei Kundenforderungen werden Kreditauskünfte oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung herangezogen. In Teilen werden Aufträge mit verschiedenen Versicherungen (Euler Hermes) abgesichert. Zudem wird die Altersstruktur der Forderungen systematisch überwacht. Bei erkennbaren Risiken werden Anwälte zur Realisierung der Forderungen hinzugezogen sowie angemessene Wertberichtigungen auf Forderungen gebildet.

Aus heutiger Sicht bestehen keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.

Auf der Seite der Zulieferer ist eine langsame und stetige Normalisierung festzustellen, die sich positiv auf Lieferzeitentwicklung kritischer Bauteile auswirkt. Mit Blick auf das Jahr 2024 ist daher mit einer verbesserten und kürzeren Lieferzeit für Anlagen zu rechnen ist. Dies bietet die Chance, auf dem Markt zusätzliche Aufträge zu generieren. Zusätzlich wird dieser Effekt durch den hohen Lagerbestand der Gesellschaft von kritischen Bauteilen begünstigt.

Eine Herausforderung stellt die Suche nach qualifiziertem Fachpersonal dar. Mit zunehmender Komplexität der Anlagen, sind folglich auch die Anforderungen an das Personal angestiegen. Durch entsprechende Maßnahmen (interne Entwicklung, Marketing in den sozialen Medien, Zusatzbenefits für neue Mitarbeiter) sowie durch die Investition in die Automatisierung von Prozessen steuert die Gesellschaft entsprechend entgegen.

Ausblick

Die HPG erzielte im Geschäftsjahr 2023 für Maschinen und Handelswaren einschließlich Service Auftragseingänge in Höhe von insgesamt 35,1 Mio.€. Für das Geschäftsjahr 2024 werden Auftragseingänge in Höhe von 41 Mio.€ erwartet.

Der Auftragsbestand am 31. Dezember 2023 beträgt 35,8 Mio.€, was einer rechnerischen Auslastung von ca. zehn Monaten entspricht.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Umsatz von 42 Mio.€ geplant. In diesem Zusammenhang wird mit einem positivem Betriebsergebnis in der Bandbreite von ca. 6,0 Mio.€ bis 7,0 Mio.€ gerechnet.

Diese Prognose basiert auf der aktuellen Projektlage, der aktuellen positiven Einschätzung der wirtschaftlichen Gesamtlage im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus in der Nahrungsmittelindustrie und der guten Marktposition.

 

Hannover, 2. Februar 2024

HÄNSEL PROCESSING GmbH

Die Geschäftsführung

Heiko Kühn

Sebastian Rabold

Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Unsere alleinige Gesellschafterin, die L. Possehl & Co. mbH, Lübeck, hat in der Gesellschafterversammlung vom 12. August 2024 den Jahresabschluss festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von EUR 1.556.039,19 gemeinsam mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 5.186.994,24 - zusammen EUR 6.743.033,43 - auf neue Rechnung vorzutragen.

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Hänsel Processing GmbH, Hannover

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Hänsel Processing GmbH, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hänsel Processing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB- SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, 26. Februar 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Wißmann, Wirtschaftsprüfer

Horn, Wirtschaftsprüfer

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