Strohdach
Kommunaltechnik GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
424.021,00 |
| I.
Sachanlagen |
|
424.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
545.277,74 |
243.175,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.008,68 |
68.704,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
505.269,06 |
174.471,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
341,91 |
| Aktiva |
545.277,74 |
667.538,45 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
424.674,55 |
75.033,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.033,14 |
397.660,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
349.641,41 |
-347.627,10 |
| B.
Rückstellungen |
120.595,00 |
176.139,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8,19 |
416.366,31 |
| Passiva |
545.277,74 |
667.538,45 |
Anhang
(§§ 284 ff HGB)
für das Geschäftsjahr 2022
der Gesellschaft
Strohdach Kommunaltechnik GmbH
Meerbusch
A.
Allgemeine Angaben zum Abschluss des
Geschäftsjahres
1.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus.
Die Firma der Gesellschaft lautet Strohdach
Kommunaltechnik GmbH mit Sitz in Meerbusch. Sie ist
eingetragen beim Amtsgericht Neuss unter der Register-Nr. B
22462.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher bereits angewandte Gesamtkostenverfahren
angewandt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden
(going-concern-Prinzip).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederung- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266ff. HGB). Im Geschäftsjahr 2016
wurden erstmals die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sind
angewendet.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden in Vorjahren zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. EDV-Software wurde über eine
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,01 bzw. EUR 250,00
und EUR 1.000,00 wurden in Vorjahren innerhalb eines
jahresbezogenen Sammelpostens erfasst und unabhängig
vom Zeitpunkt des Zugangs oder eines Abgangs über
einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr wurde von der Möglichkeit der
Vollabschreibung beweglicher Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 im
Zugangsjahr Gebrauch gemacht. In der Entwicklung des
Anlagevermögens sind diese Anlagegüter jeweils
als Zugang mit Abschreibung und Abgang ausgewiesen.
Die Darstellung des Anlagevermögens erfolgte
vollständig unter Berücksichtigung von
historischen Anschaffungskosten nach der direkten
Bruttomethode.
Die Waren wurden zu durchschnittlichen
Einkaufspreisen angesetzt. Soweit erforderlich, wurde bei
den Vorräten die verlustfreie Bewertung vorgenommen.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder aus
geminderter Verwendbarkeit ergeben, wurden entsprechend
berücksichtigt. Durch den kompletten Verbrauch des
Vorratsvermögens war bereits zum Bilanzstichtag des
Vorjahres kein Bestand auszuweisen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit Nominalwerten,
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko in den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die Pensionsverpflichtung betrifft eine nach §
613a BGB übernommene Versorgungszusage. Sie wurde bis
zum Ende des Geschäftsjahres 2014 in Höhe des
kaufvertraglich vereinbarten Entgeltbestanteils angesetzt.
Zum Bilanzstichtag wurde die Rückstellungsbildung auf
der Basis versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem
Verfahren "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode)
durchgeführt und mit dem abgezinsten notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
Rückstellung wurde pauschal mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst. Der Zinssatz wird gemäß § 253
HGB für die Bilanzstichtage bis zum 31. Dezember 2015
aus dem Durchschnitt der letzten Jahre sieben Jahre mit
1,46% und für die Bilanzstichtage nach dem
31. Dezember 2015 aus dem Durchschnitt der letzten
zehn Jahre mit 1,80% berechnet. Zwischen dem
berücksichtigten Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen sieben Jahren ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 8.821,00. Dieser Betrag unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Für die Berechnung wurden folgende weitere
Angaben (§ 285 Abs. 4 HGB) berücksichtigt:
- Sterbetafeln nach Klaus Heubeck
"HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G"
- keine Berücksichtigung der
Fluktuation
- Der Rententrend beträgt 2,0 % p. a.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
B. Erläuterungen zum Jahresabschluss
I. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahre 2022 sind in der
Anlage 3 auf Seite 6 dargestellt.
2. Vorräte
Bei den Handelswaren wurde in Vorjahren zur
Berücksichtigung der Risiken wenig gängigen
Vorräte ein Abschlag von den Anschaffungskosten
gebildet.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
4. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten betreffen solche aus Lieferung
und Leistungen gegenüber der ISEKI-MASCHINEN GmbH.
5. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach
dem Gesamtkostenverfahren wurde erstmals im
Geschäftsjahr 2016 nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgenommen.
Dies gilt hinsichtlich der Umsatzerlöse auch für
die erstmalige Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB.
C. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Im Vorjahr bestanden Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten im Rahmen
von Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen
sowie durch Grundpfandrechte als Gesamtschuldner mit
anderen sowie solche aus Gewährleistungsvertrag. Im
Geschäftsjahr 2022 erfolgte seitens der
Sicherungsnehmer die Freigabe. Haftungsverhältnisse
zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 bestehen daraus
nicht mehr.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
D. Mitglieder der Geschäftsführer
Geschäftsführer war während des
Geschäftsjahres und ist zurzeit
Herr Martin Hoffmann, Kaufmann, Meerbusch
Meerbusch, den 2. Februar
2023
gez.
Martin Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Meerbusch, den 2. Februar
2023
gez.
Martin Hoffmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2023
festgestellt.
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