FOODWORK GmbH
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STARGANT GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.10.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
Zur Offenlegung bestimmter Anhang zum 31.12.2009Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Bei dem Vorliegenden Wirtschaftsjahr handelt es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr. A. Bilanz I. Informationen zur Gliederung Für die Bilanz wurde das gesetzliche Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften angewandt. Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten nicht. Soweit Vermögensgegenstände und Schulden unter mehreren Posten der Bilanz fallen, ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten vermerkt worden. Geschäftszweigbedingte Abweichungen vom handelsrechtlichen Gliederungsschema wurden nicht vorgenommen. II. Informationen zu den einzelnen Posten 1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Im Übrigen werden unter diesem Posten nur transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. 4. Eigenkapital Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen: Jahresfehlbetrag 2009: EUR - 325,07 Gewinnvortrag: EUR 0,00 Bilanzverlust: EUR - 325,07 5. Rückstellungen
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. B. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Außer den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine zu vermerkenden Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. C. Beziehungen zu Unternehmensorganen Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern sind im Geschäftsjahr 2009 bestellt: Olaf Stelter, Braunschweig Olaf Sander, Braunschweig Angaben über Aufwendungen für die Mitglieder der Geschäftsführung wurden nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. E. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 325,07 als Bilanzverlust in Höhe von EUR 325,07 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stargant GmbH i.G.,
Braunschweig
Wolfenbüttel, den 17. März 2011 Olaf Stelter Olaf Sander |
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