Herbert
Hintz GmbH
Nehms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
181.927,70 |
54.492,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
43,00 |
| II.
Sachanlagen |
181.725,70 |
54.249,00 |
| III.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.093.529,55 |
1.876.372,41 |
| I.
Vorräte |
490.998,79 |
610.034,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.268.340,54 |
1.260.931,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
334.190,22 |
5.406,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
983,52 |
983,52 |
| Aktiva |
2.276.440,77 |
1.931.847,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
377.363,83 |
347.431,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
326.234,64 |
296.302,58 |
| B.
Rückstellungen |
257.345,00 |
263.361,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.641.731,94 |
1.321.054,38 |
| Summe
Passiva |
2.276.440,77 |
1.931.847,93 |
Anhang
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Gesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem.
§ 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Erworbene oder selbst hergestellte immaterielle
Anlagewerte wurden -sofern vorhanden- zu
Anschaffungskosten/ Herstellungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten)
bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Anlagevermögen
Die Befreiung von § 284 Abs. 3 HGB wird gem.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Anspruch genommen.
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen in Höhe von 166.859,11 € enthalten,
die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten zeigen folgende
Fälligkeiten:
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr: 1.056 T€
Verbindlichkeiten 1 bis 5 Jahre: 0 T€
Verbindlichkeiten über 5 Jahre: 585 T€
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
durch die Herren Herbert Hintz und Jan-Herbert HIntz
geführt.
Angaben über Mitarbeiter gem. § 285 Nr. 7
HGB
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gem. § 285 Nr. 3a HGB ist der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz enthalten sind, zu nennen. Anzugeben sind dabei
lediglich ungewöhnliche Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind und die
aus dem Jahresabschluss des Berichtsjahres nicht
hergeleitet werden können. Im Falle der Gesellschaft
bestehen solche Verpflichtungen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2025
festgestellt.
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