Telejur Software Solutions GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Fri Ulm seit 5.4.2022 | Geschäftsführer |
Silvia Velte seit 5.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ITC Consult GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Die ITC Consult GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden. Somit ist die ITC Consult GmbH verbundenes Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB. Zwischen beiden Gesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Von den Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 HGB wird durch den Verzicht der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die linearen Abschreibungen erfolgen planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen, die planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfolgen, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt bis zu 13 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert von über 250 EUR bis 800 EUR werden sofort voll abgeschrieben.
Forderungen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag abzüglich geleisteter Tilgungen angesetzt. Das Ausfallrisiko der Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Einzelwertberichtigungen werden jeweils aktivisch abgesetzt. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Die Bewertung der Einlagen bei Kreditinstituten wird zu Nominalwerten vorgenommen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die noch nicht fälligen sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten werden zeitanteilig ermittelt.
Gezeichnetes Kapital
Die Bewertung des gezeichneten Kapitals erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Für die Bewertung werden als Rechnungsgrundlagen die biometrischen Grundwerte aus den HEUBECK-Richttafeln 2018 G verwendet. Mit Ausnahme der Pensionszusagen aus Gehaltsumwandlung wird der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem korrespondierenden Deckungsvermögen verrechnet. Der gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendete und zum Bilanzstichtag auf Basis der Marktverhältnisse zum 31. Dezember 2023 prognostizierte verwendete durchschnittliche Rechnungszins der vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, beträgt 1,82 %. Der Zinssatz weicht nicht vom durch die Bundesbank zum Stichtag veröffentlichten Zins von 1,82 % ab und führt zu keinen Änderungen des Verpflichtungsumfangs. Der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren wird in den Erläuterungen zur Bilanz angegeben. Darüber hinaus werden folgende Bewertungsparameter bei der Berechnung berücksichtigt: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Versorgungsberechtigten die Betriebsrente mit dem frühest möglichen Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Falls in der Pensionszusage ein früheres Pensionierungsalter vereinbart ist, so wird dieses Pensionierungsalter bei der Bewertung berücksichtigt. Für die Ausscheideursache Fluktuation wird eine Wahrscheinlichkeit von 0,50 % bei Männern und 0,40 % bei Frauen angesetzt. Der Gehaltstrend inklusive einer Karrierekomponente fließt mit 2,50 % ein. Falls die Pensionszusage eine garantierte Rentenanpassung enthält, wird diese berücksichtigt. Die übrigen Pensionszusagen werden mit einem Rententrend von 2,30 % bewertet. ·
Sonstige Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Altersteilzeit
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als Rechnungsgrundlagen werden die biometrischen Grundwerte aus den HEUBECK- Richttafeln 2018 G verwendet. Dabei ergibt sich der Erfüllungsbetrag aufgrund der versicherungsmathematisch diskontierten Gehaltszahlungen in der Freistellungsphase. Die Rückstellung beinhaltet außerdem den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie den tariflichen Aufstockungsbetrag. Der Gehaltstrend inklusive einer Karrieretrendkomponente fließt mit 2,50 % ein. Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins mit einer Restlaufzeit von drei Jahren zugrunde. Dieser betrug zum Bilanzstichtag des Bilanzjahres 1,07%. Zur Insolvenzsicherung der Wertguthaben aus Altersteilzeitverpflichtungen gem. § 8a Altersteilzeitgesetz dient eine Bankbürgschaft.
2.
Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und - soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen - gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Passivierung wird mit den Erfüllungsbeträgen vorgenommen. Mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus dem Annuitätendarlehen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Das Unternehmen ist Bestandteil einer Mindeststeuergruppe (§ 3 MinStG). Gruppenträger der Mindeststeuergruppe ist die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. Der Gruppenträger wird die Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit (§ 83 MinStG) in Anspruch nehmen. Hierdurch ergibt sich in den ersten fünf Jahren eine Befreiung von der Mindeststeuer.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 23 Arbeitnehmer (Mitarbeiterkapazität) beschäftigt. Im Vorjahr wurden im Durchschnitt 19 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung und Vertretung
Frau Silvia Velte, Geisenheim, sowie Herr Frank Ulm, Wiesbaden, bilden die Geschäftsführung. Als Geschäftsführung vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
Im Berichtszeitraum wurden mit nahestehenden Unternehmen und Personen keine Geschäfte zu marktunüblichen Konditionen im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB getätigt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss 2023 wird durch die ordentliche Gesellschafterversammlung festgestellt. Im Geschäftsjahr 2023 ist kein Gewinn entstanden, da sämtliche Aufwendungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag mit der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, nach dem Vollkostenprinzip abgerechnet wurden.
Wiesbaden, den 27. Februar 2024 gez. Frank Ulm, Silvia Velte Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. April 2024 |
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