MEYER GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Veronika Berg seit 18.9.2024 | Prokura |
Sven Wandres seit 5.6.2013 | Vorstandsmitglied |
Michael Paul Tobias Meyer seit 20.1.2003 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meyer-Hosen-AktiengesellschaftReichshof-DenklingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht des VorstandsMEYER - HOSEN AKTIENGESELLSCHAFT, Reichshof - DenklingenI. Geschäftsverlauf im Jahr 2023 Vergleich mit der Branchenentwicklung Im Konjunkturbericht des Gesamtverbandes Textil + Mode wird in Summe von einem nicht zufriedenstellenden Jahr 2023 gesprochen. Wobei sich hingegen die einzelnen Segmente unterschiedlich entwickelten. Während das Teilsegment Textil Umsatzrückgänge verbuchen musste, steigerte der Bekleidungsbereich seine Umsätze um 10,8 Prozent auf 6,8 Mrd. Euro. Obwohl nahezu sämtliche Teilsegmente zum Umsatzwachstum beigetragen haben, war es die sonstige Oberbekleidung, die mit einem zweistelligen Plus die positive Umsatzentwicklung stützte. Bei detaillierter Betrachtung wird des Weiteren deutlich, dass sowohl der Auslands- als auch der Inlandsabsatz teils kräftig zulegten. Besonders deutlich war hier das Umsatzplus aus dem außereuropäischen Ausland. Der Beschäftigungsabbau während der Corona-Jahre konnte schon im letzten Jahr gestoppt und auf niedrigem Niveau stabilisiert werden. Bei einem leichten Plus von 1,5 Prozent wurden im vergangenen Jahr 32.759 Personen in der Bekleidungsbranche beschäftigt Von der allgemeinen Branchenentwicklung konnte die MEYER-HOSEN AG nicht im gleichen Maße profitieren. Der Gesamtumsatz verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 3,1 Prozent auf 72,3 Mio. EUR und der Exportanteil sank um 3,2 Prozent auf 61,5 Mio. EUR und machte somit 85,1 Prozent der gesamten Umsatzerlöse aus. Der Umsatzrückgang von 2,3 Mio. Euro konnte durch Kostenanpassungen nicht in Gänze kompensiert werden und führte zu einem Jahresfehlbetrag von 240 TEUR. Mitarbeiter Gegenüber dem Vorjahresbetrachtungszeitraum erhöhte sich die Anzahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschl. der Auszubildenden) im Jahresdurchschnitt auf 114 (Vorjahr 110). Ihnen gilt unser besonderer Dank für die flexible und engagierte Mitarbeit. Investitionen Investitionen haben im Jahr 2023 in erster Linie in die Weiterentwicklung der bestehenden IT-Infrastruktur sowohl im Hard- als auch im Softwarebereich stattgefunden. Erforderliche Anpassungen und Erweiterungen erfolgten in diesem Zusammenhang unter anderem im Umfeld des Warenwirtschaftssystems und des Onlineshops. Darüber hinaus wurden ausgeschiedene Vermögensgegenstände, falls erforderlich, durch Ersatzbeschaffungen ersetzt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgte mit Einbezug der von der Muttergesellschaft bereitgestellten Mittel vollständig aus eigenen Mitteln. II. Darstellung der Lage der Gesellschaft Vermögenslage Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 225 TEUR auf nunmehr 44.575 TEUR. Das zum Geschäftsjahresende ausgewiesene Eigenkapital betrug 33.451 TEUR (Vorjahr 34.678 TEUR) und die Eigenkapitalquote verringerte sich gegenüber dem Vorjahreswert von 78,2 Prozent auf 75 Prozent. Zum Bilanzstichtag werden das Anlagevermögen und 74,1 Prozent des Umlaufvermögens durch Eigenkapital gedeckt. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Finanzlage Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung standen der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt liquide Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung und ermöglichten unter Einbezug der von der Muttergesellschaft bereitgestellten Mittel eine weiterhin reibungslose und bankenunabhängige Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Ertragslage Die gegenüber dem Vorjahr verminderte Gesamtleistung verbunden mit einem ebenfalls verringerten Rohgewinn führte bei erhöhten Personalkosten (+39 TEUR) und verringerten sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-1.388 TEUR) zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses um 1.480 TEUR auf nunmehr -304 TEUR und einem Jahresfehlbetrag -240 TEUR. Der Vorstand beurteilt die Ertragslage der Gesellschaft als unbefriedigend. III. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen des Risikomanagements überwacht der Vorstand permanent alle betriebsinternen und externen Abläufe. Unterstützt von einem ausgereiften und zeitnahen Berichtswesen können Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung so frühzeitig erkannt und in die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation integriert werden. Zu Beginn des Jahres werden auf Basis eines Risikomanagement-Tools Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass von strategischen, finanziellen, operativen und externen Risiken vom Vorstand einzeln bewertet und im Anschluss mit dem Aufsichtsrat anhand einer Risikomatrix und Risikomanagement-Checkliste beurteilt. Für das Jahr 2024 sehen Vorstand und Aufsichtsrat die Top5-Einzelrisiken in hohem Preisdruck, in der Zyklizität des Geschäfts, in einer anhaltenden Krisensituation, in einem Debitorenausfall sowie steigenden Lohn- und weiterhin hohen Energiekosten. Viele Wettbewerber halten trotz signifikantem Kostendruck an den Eckpreislagen fest, reduzieren die Qualität oder die Händlermarge und setzen damit die Preise unter Druck. Die Konsumenten sind aufgrund der Inflationsentwicklung und der fortdauernden Krisensituation preissensibel. Die MEYER-HOSEN AG hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Preisentwicklung zu bremsen, hält aber weiterhin an der hohen Produktqualität und einer hohen Händlermarge fest. Die Zyklizität der Nachfrage erschwert darüber hinaus eine langfristig optimale Planung von Stoffeinkauf, Lagerplanung und Produktionskapazität, wird aber durch eine enge Abstimmung zwischen Produktion und Planung beherrschbar gemacht. Die andauernde Krisensituation führt zu einem sehr vorsichtigen Einkaufsverhalten der Händler. Die breite Aufstellung der MEYER-HOSEN AG über Marken und Regionen begrenzt dieses Risiko und insbesondere die Exportstärke wirkt der stark verhaltenen Binnennachfrage positiv entgegen. Zusätzlich unterstützt hier die starke Endkundennachfrage. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Debitorenausfalls hat sich erhöht, was am Zahlungsverhalten unserer Kunden seit Monaten beobachtet werden kann. Zur Abfederung des Forderungsausfallrisikos wurden eine Versicherung abgeschlossen und die Bonitätsprüfung intensiviert. Aufgrund der Bilanzstruktur hat die MEYER-HOSEN AG darüber hinaus gute Voraussetzungen zum Umgang mit diesen Risiken geschaffen. Leicht sinkenden Baumwollpreisen laufen Lohn- und Logistikkostensteigerungen sowie hohe Energiekosten entgegen. Die MEYER-HOSEN AG ist hier in enger Abstimmung mit der Produktion, um dieser Entwicklung durch Effizienzsteigerungen entgegenzutreten. Die Chancen sieht die MEYER-HOSEN AG weiterhin in ihrer führenden Positionierung als nachhaltiger Qualitätsanbieter, im weiteren Wachstum mit interessierten Endkunden sowie in der Partnerschaft mit dem gehobenen Facheinzelhandel. Produktseitig bieten insbesondere die Produktgruppen M|5 und MEYER ACTIVE, aber auch das Gürtelgeschäft weitere Chancen für Wachstum. IV. Prognosebericht Im Verlauf des Jahres 2023 hat sich die Verbraucherstimmung in allen unseren internationalen Märkten verschlechtert und auch die zu Beginn des Jahres noch boomenden Länder berichteten zum Jahresende von einer spürbaren Eintrübung. Der stationäre Modefachhandel befindet sich seit Jahren in einer strukturellen Krise und ist von dieser deutlichen Verschlechterung der Konsumstimmung besonders hart und frühzeitig betroffen. Vor allem in unserem Heimatmarkt Deutschland bestätigten große Insolvenzen bedeutender Unternehmen dieses Krisensignal. Die Auslandsmärkte leider unter der Konjunkturabschwächung unterschiedlich stark. Als Folge konnte die MEYER-HOSEN AG den Vorjahresumsatz nicht ganz erreichen, da das dafür wichtige Nachordergeschäft unter dem geplanten Niveau geblieben ist. Kaufmännisch notwendige Abschreibungen auf die vorhandenen Restbestände belasten die GuV-Rechnung der Gesellschaft und führen zu dem negativen Ergebnis. Der Vorstand ist mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und hat bereits unterjährig konsequente Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung für 2024 ergriffen. Entsprechend erwartet der Vorstand für das laufende Jahr eine zufriedenstellende Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für 2024 lassen die makroökonomischen Rahmenbedingen leider keinen Rückenwind erwarten. Die für unser Geschäftsmodell nach wie vor entscheidenden Vororderaufträge des Fachhandels waren von Vorsicht und Risikoabsicherung geprägt. Eine spürbare Aufstockung durch kurzfristige Nachorderaufträge ist in dem gegenwärtigen Konjunkturumfeld realistisch nicht in nennenswertem Umfang zu erwarten. Die für die MEYER-HOSEN AG wichtigen Auslandsmärkte agieren erfreulicherweise resilienter und stützen wie in der Vergangenheit Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft. Daher rechnet der Vorstand mit einer nur leicht negativen Umsatzentwicklung für das aktuelle Geschäftsjahr, auf die der Vorstand die Kostenpositionen vorausschauend ausgerichtet hat. Im Verlauf des Jahres ist von einer Stabilisierung des Konsumverhaltens auf mittelfristig niedrigerem Niveau auszugehen, da sowohl die Krise im Einzelhandel als auch die notwendige Strukturanpassung von langfristiger Ausrichtung sind. Erst für 2025 erwarten wir eine realistische Verbesserung der allgemeinen Lage und international wieder positivere Nachrichten. Die MEYER-HOSEN AG hat mit zeitgemäßen Themenfeldern in den neuen Kollektionslinien MEYER ACTIVE und M|5 by MEYER sowie zusätzlichen Produktgruppen bei den Kunden gepunktet und das Fundament für zukünftiges Wachstum mit modernen kaufkräftigen Kundengruppen gelegt. Äußert positive Nachrichten liefert der Online-Bereich, wo die Gesellschaft gegen den Trend konstant deutlich zulegt und einen Schwerpunkt zukünftigen Handels, sowie spürbaren Umsatz- und Ergebnisbeitrag sieht. Die umfassenden Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Feld der Nachhaltigkeit werden bis Mitte des Jahres in einem finalen Nachhaltigkeitsbericht zusammengetragen und gesondert vorgestellt. Die MEYER-HOSEN AG behauptet sich in einem herausfordernden Umfeld als qualitätsorientierter und nachhaltig handelnder Hosenspezialist. Die Gesellschaft agiert souverän gegenüber dem internationalen stationären Fachhandel und führt ihre Marken zukunftsorientiert im vollständig selbstbestimmten Online-Handel. Mit dieser zukunftsorientierten Aufstellung geht der Vorstand für die nahe und mittelfristige Zukunft von einer weiterhin konstanten Unternehmensentwicklung aus.
Reichshof- Denklingen, 15. März 2024 Der Vorstand Michael Meyer, Vorsitzender Sven Wandres BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023MEYER - HOSEN AKTIENGESELLSCHAFT, Reichshof - DenklingenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Ausweis der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren. Die MEYER-HOSEN AG mit Sitz in Reichshof-Denklingen in der Hauptstraße 30 ist beim Amtsgericht Siegburg unter HRB 7805 im Handelsregister eingetragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Bei den Abschreibungen orientieren wir uns an den handelsrechtlichen Vorschriften, gemäß derer unter weitgehender Berücksichtigung amtlich vorgegebener Nutzungsdauern höchstmögliche Abschreibungsbeträge nach der linearen Methode verrechnet werden. Im Fall der in Vorjahren angewandten degressiven Methode erfolgt der Übergang zur linearen Methode, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgt zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Barwerten. Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und eingeschränkter Verwertbarkeit ergeben, sind in angemessenem Umfang durch Wertabschläge berücksichtigt; insgesamt sind die Vorräte verlustfrei bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten oder mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen und werden jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive latente Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 6) resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung des Anlagevermögens, der Forderungen aus Lieferungen und Leistung und Rückstellungen. III. Währungsumrechnung Bei Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt die Bewertung nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung bzw. der Verbindlichkeit. Am Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen in fremder Währung werden am Tag des Geschäftsvorfalles mit einem für jede Saison neu festgesetzten pauschalen Verrechnungskurs bewertet. Verluste und Gewinne aus Kursänderungen werden zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges erfolgswirksam erfasst. Bankguthaben in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. IV. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva 1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt. 2) Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Messekosten, Versicherungen und Pflegekosten für EDV-Software im folgenden Geschäftsjahr. Passiva 1) Eigenkapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 20.000.000,00 ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Die Anteilsrechte sind in einem Zwischenschein verbrieft. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 200,00. Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 809.124,52 besteht unverändert gegenüber dem Vorjahr. In die gesetzlichen Rücklage nach § 150 Abs. 2 AktG wurden keine Beträge eingestellt, da die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen. Gemäß § 158 AktG wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von EUR 986.732,18 wurde an die Alleinaktionärin ausgeschüttet. 2) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten TEUR 6.327 (Vorjahr TEUR 7.134) für noch abzurechnende Fertigungskosten der Zwischenmeister und insgesamt TEUR 227 (Vorjahr TEUR 356) für andere der Höhe nach noch ungewisse Verbindlichkeiten. Fertigungskosten der Zwischenmeister sind für am Bilanzstichtag unfertige und fertige Hosen anhand der Stückzahlen und Fertigungsstufen ermittelt, in der Höhe des Rückstellungsbetrages sind die Fertigungskosten in den Herstellkosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten. Die auszuweisende Verpflichtung wurde um bereits geleistete Zahlungen gemindert. 3) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherheitsübereignung eines Fahrzeuges gesichert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren sind lediglich durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert. Die Restlaufzeiten und die Besicherungen sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren fast ausschließlich aus Verkäufen von Herrenhosen. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographischen Märkten:
2) Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten der Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr TEUR 41). 3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Darin enthalten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 44). Das im Jahr 2023 vom Abschlussprüfer berechnete Honorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 40 (Vorjahr TEUR 37) und für Steuerberatungskosten TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10) und für sonstige Beratungsleistungen TEUR 7 (Vorjahr TEUR 7). 4) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen aus der Aufzinsung sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 8) enthalten. 5) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ausgewiesen sind Erstattungen zur Gewerbesteuer TEUR 4 (Vorjahr: Aufwand TEUR 23), eine Erstattung bei Körperschaftsteuern TEUR 42 (Vorjahr: Aufwand TEUR 195) und Solidaritätszuschläge TEUR 2 (Vorjahr: Aufwand TEUR 11) sowie Kapitalertragsteuer TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 7) für das Geschäftsjahr 2023. Ausländische Steuern sind in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1) enthalten. Die Auflösung zu latenten Steuern beträgt TEUR 2 (Vorjahr: Zuführung TEUR 6). VI. Sonstige Angaben 1) Haftungsverhältnisse Aus der Begebung und Übertragung von Wechseln bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse i. S. des Paragraphen 251 HGB. 2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen am 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 429 (Vorjahr: TEUR 265) mit Fälligkeiten bis in das Geschäftsjahr 2026. 3) Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 77 Angestellte (Vorjahr 76) und 30 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr 28) beschäftigt. 4) Vorstand Zum Vorstand der MEYER-HOSEN Aktiengesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt die Herren Michael Meyer, Dipl. - Betriebswirt, Nümbrecht, (Vorsitzender) und Sven Wandres, Dipl. - Kaufmann, Rösrath-Forsbach. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und früherer Vorstandsmitglieder wird in Anwendung der Schutzvorschrift des § 286 IV HGB verzichtet. 5) Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023 Herr Dr. Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender Intersport Deutschland eG, Heilbronn, (Vorsitzender), Herr Professor Dr. Norbert Neu, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn, (stellvertretender Vorsitzender), Herr Ralph Gottmann, Unternehmer, Gummersbach-Dieringhausen. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr EUR 60.500,00 (Vorjahr EUR 60.500,00). 6) Sonstiges Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Meyer GmbH, Reichshof, einbezogen. 7) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 239.951,35 auf neue Rechnung vorzutragen. 8) Nachtragsbericht Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. Insbesondere haben sich keine wesentlichen Änderungen der Unternehmenssituation im Branchenumfeld ergeben.
Reichshof- Denklingen, 15. März 2024 Der Vorstand Michael Meyer, Vorsitzender Sven Wandres BERICHT DES AUFSICHTSRATSDER MEYER- HOSENAKTIENGESELLSCHAFTIn seinen 4 turnusmäßigen Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr über die wirtschaftliche Situation der Firma und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie die Entwicklung des laufenden Geschäfts unterrichten. Jahresabschluss und Lagebericht sind von der durch die Hauptversammlung gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Timmerbeil GmbH, Gummersbach geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Aufsichtsrat zur Einsicht ausgehändigt. Dem Ergebnis dieser Prüfung stimmt der Aufsichtsrat zu. Jahresabschluss, Lagebericht, Risikofrüherkennungssystem und internes Kontrollsystem wurden mit dem Wirtschaftsprüfer durchgesprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht sowie den Vorschlag zur Ergebnisverwendung geprüft. Dabei haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat heute den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag der Ergebnisverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.
Reichshof-Denklingen, am 19. April 2024 Dr. Alexander von Preen, Aufsichtsratsvorsitzender Einladung / TO HauptversammlungNIEDERSCHRIFT über die am 23. August 2024 in den Geschäftsräumen in Reichshof - Denklingen abgehaltene ordentliche Hauptversammlung der MEYER - HOSENAKTIENGESELLSCHAFT Die Teilnehmerliste ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Alexander von Preen, eröffnete die Versammlung um 14:10 Uhr und übernahm mit Zustimmung aller Erschienenen den Vorsitz. Der Vorsitzende bestimmte Herrn Sven Wandres zum Protokollführer. Der Vorsitzende fragte, ob Einwände gegen die Wahl von Herrn Wandres als Protokollführer bestehen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende stellte ausdrücklich fest, dass die Aktionäre der Gesellschaft zur heutigen Hauptversammlung durch Schreiben vom 12. Juli 2024 mit vollständiger Tagesordnung nach Gesetz und Satzung form- und fristgerecht eingeladen worden sind. Er stellte weiter fest, dass es sich bei der heutigen Hauptversammlung um eine Vollversammlung handelt, bei der alle Aktionäre der AG anwesend bzw. vertreten sind. Keiner der Anwesenden begehrte die Verlesung des Einladungsschreibens. Der Vorsitzende unterschrieb das Verzeichnis der Teilnehmer und legte es vor der ersten Abstimmung zur Einsicht aus. Das Verzeichnis blieb während der ganzen Dauer der Versammlung ausgelegt. Das Verzeichnis der Teilnehmer ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Das Protokoll der diesjährigen ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 2024 wurde vorgelegt. Es ist in Kopie als Anlage 3 beigefügt. Sämtliche Zwischenscheine sind nach Feststellung des Herrn Vorsitzenden bei der Gesellschaft hinterlegt worden; die Gesellschaft verwahrt die Zwischenscheine in ihren Geschäftsräumen, so dass der Nachweis der Inhaberschaft erbracht ist. Sämtliche vertretenen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter erklärten sich mit der Abhaltung der Hauptversammlung und der festgelegten Tagesordnung unter Verzicht auf die Einhaltung aller Frist- und Formvorschriften einverstanden und erkannten die Beschlussfähigkeit der ordentlichen Hauptversammlung an. Die Tagesordnung wurde wie folgt abgehandelt: Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Der Versammlung wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt. Der Vorsitzende stellte hierzu fest, dass a) der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands von dem Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Timmerbeil GmbH, Gummersbach, und dem Aufsichtsrat geprüft worden ist, zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben hat und dass die Vorlagen während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegen haben (§ 175 II AktG), b) der Abschlussprüfer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt hat, c) der Aufsichtsrat und der Vorstand den Jahresabschluss der Aktiengesellschaft gebilligt haben, so dass dieser festgestellt ist (§172 AktG). Die Verlesung der Vorlagen wurde nicht verlangt. Anträge zu diesem Punkt der Tagesordnung wurden nicht gestellt und Beschlüsse nicht gefasst. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das jeweilige Abstimmungsergebnis zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im Wege des sogenannten Subtraktionsverfahrens durchgeführt werde, sodass nur die "NEIN-Stimmen" und die "Enthaltungen" gezählt würden. Die "Ja-Stimmen" würden durch Abzug der "NEIN-Stimmen" und der "Enthaltungen" von der Zahl der Präsens- bzw. vertretenden Stimmen ermittelt. Die Stimmabgabe werde durch Handaufheben erfolgen. Diejenigen Aktionäre, die gegen einen Antrag stimmen oder sich der Stimme enthalten wollen, würden gebeten, sich durch Handaufheben beim Vorsitzenden bemerkbar zu machen. Der Vorsitzende fragte, ob noch Fragen zum Abstimmungsverfahren bestehen würden. Dies war nicht der Fall. Sodann leitete der Vorsitzende zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts Der Vorsitzende verkündete den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2023 der MEYER-HOSEN AG ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EURO -239.951,35 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der Stimmen notwendig sei. Sodann stellte der Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Der Vorsitzende fragte, ob seitens der Aktionäre "NEIN"-Stimmen abgegeben werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende fragte, ob "ENTHALTUNGEN" erklärt werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende stellte die stimmberechtigte Präsenz und sodann das Abstimmungsergebnis fest und verkündete, dass der Vorschlag der Verwaltung mit der erforderlichen Mehrheit wie folgt angenommen wurde: Es wurden für 100.000 Aktien gültige Stimmen abgegeben; das sind 100% des gesamten Grundkapitals. Der Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzverlusts wurde mit 100.000 Ja-Stimmen, dies entspricht 100%, gegen 0 Nein-Stimmen und bei 0 Stimmenthaltungen, mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Der Vorsitzende verkündete den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen. Der Vorsitzende wies auf das Stimmverbot nach § 136 Abs. 1 AktG hin. Gemäß § 136 Abs. 1 AktG seien diese Stimmen bei diesem Tagesordnungspunkt von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Das Stimmverbot wurde noch einmal erläutert. Da Herr Michael Meyer sowohl zum Vorstand der MEYER-HOSEN AG gehört und zugleich auch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der alleinigen Aktionärin der AG ist, würde ein Stimmrechtsverbot bestehen, wenn er die MEYER GmbH im Rahmen der Hauptversammlung vertreten würde. Die MEYER GmbH wird im Rahmen dieser Hauptversammlung durch die Prokuristin Frau Veronika Berg vertreten, aus dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der MEYER GmbH vom 31. Juli 2023 (Anlage 3) ergibt sich eindeutig, dass die Prokuristin berechtigt ist, die Firma MEYER GmbH zu vertreten. Da die Prokuristin Frau Berg deren Rechte im Rahmen der heutigen Hauptversammlung frei von Weisungen der Gesellschafterversammlung der MEYER GmbH wahrnimmt und das Stimmrecht frei nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben soll, besteht vorliegend kein Stimmrechtsverbot nach § 136 Abs. 1 AktG. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der Stimmen notwendig sei. Sodann stellte der Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Der Vorsitzende fragte, ob seitens der Aktionäre "NEIN"-Stimmen abgegeben werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende fragte, ob "ENTHALTUNGEN" erklärt werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende stellte die stimmberechtigte Präsenz und sodann das Abstimmungsergebnis fest und verkündete, dass der Vorschlag der Verwaltung mit der erforderlichen Mehrheit wie folgt angenommen wurde: Es wurden für 100.000 Aktien gültige Stimmen abgegeben; das sind 100% des gesamten Grundkapitals. Der Beschlussvorschlag über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit 100.000 Ja-Stimmen, dies entspricht 100%, gegen 0 Nein-Stimmen, bei 0 Stimmenthaltungen, mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Der Vorsitzende verkündete den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der Stimmen notwendig sei. Sodann stellte der Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Der Vorsitzende fragte, ob seitens der Aktionäre "NEIN"-Stimmen abgegeben werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende fragte, ob "ENTHALTUNGEN" erklärt werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende stellte die stimmberechtigte Präsenz und sodann das Abstimmungsergebnis fest und verkündete, dass der Vorschlag der Verwaltung mit der erforderlichen Mehrheit wie folgt angenommen wurde: Es wurden für 100.000 Aktien gültige Stimmen abgegeben; das sind 100% des gesamten Grundkapitals. Der Beschlussvorschlag über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit 100.000 Ja-Stimmen, dies entspricht 100%, gegen 0 Nein-Stimmen, bei 0 Stimmenthaltungen, mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Tagesordnungspunkt 5Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Vorsitzende verkündete den Vorschlag des Aufsichtsrates wie folgt: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Timmerbeil GmbH, Brückenstraße 24, 51643 Gummersbach, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2024 zu wählen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der Stimmen notwendig sei. Sodann stellte der Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Der Vorsitzende fragte, ob seitens der Aktionäre "NEIN"-Stimmen abgegeben werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende fragte, ob "ENTHALTUNGEN" erklärt werden sollen. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende stellte die stimmberechtigte Präsenz und sodann das Abstimmungsergebnis fest und verkündete, dass der Vorschlag der Verwaltung mit der erforderlichen Mehrheit wie folgt angenommen wurde: Es wurden für 100.000 Aktien gültige Stimmen abgegeben; das sind 100% des gesamten Grundkapitals. Der Beschlussvorschlag über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit 100.000 Ja-Stimmen, dies entspricht 100%, gegen 0 Nein-Stimmen, bei 0 Stimmenthaltungen, mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Die vorgenannten Beschlussvorschläge wurden von Vorstand und Aufsichtsrat (bei der Wahl des Abschlussprüfers kam der Vorschlag nur vom Aufsichtsrat) zur Abstimmung gestellt und nach Durchführung der jeweiligen Abstimmung durch den Vorsitzenden festgestellt und verkündet, dass alle Beschlussvorschläge der Verwaltung mit der erforderlichen Mehrheit gefasst worden sind. Der Vorsitzende stellte fest, dass damit die Tagesordnung abgearbeitet sei und fragte nach, ob sich noch jemand zu Wort melden wolle. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Teilnehmern der Hauptversammlung und schloss daraufhin die Hauptversammlung um Uhr.
Reichshof - Denklingen, 23. August 2024 Dr. Alexander von Preen, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAnlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Die Meyer-Hosen AG ist keine börsennotierte AG, daher ist keine Erklärung gem. § 161 AktG notwendig.
Reichshof-Denklingen, 15. März 2024 gez. Michael Meyer, Vorsitzender gez. Sven Wandres Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Meyer-Hosen-Aktiengesellschaft Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Meyer-Hosen-Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Meyer-Hosen-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. . • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gummersbach, 21. März 2024 Timmerbeil
GmbH
Dipl.-Kfm. Götz Timmerbeil, Wirtschaftsprüfer |
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