Casa della
Pasta GmbH
Hürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2009
EUR |
31.3.2008
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
1,00 |
2.029,00 |
| B.
Anlagevermögen |
29.145,00 |
30.985,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.868,00 |
22.642,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.277,00 |
8.343,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
19.784,05 |
19.910,06 |
| I.
Vorräte |
3.404,00 |
3.850,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.620,29 |
14.211,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.759,76 |
1.848,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
996,92 |
1.850,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.926,97 |
54.774,90 |
Passiva
|
|
31.3.2009
EUR |
31.3.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.563,84 |
23.750,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.249,55 |
32.829,87 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.186,61 |
-6.580,32 |
| B.
Rückstellungen |
12.600,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.763,13 |
26.524,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.926,97 |
54.774,90 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Satz 1 HGB i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285
Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256 HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in
Anspruch genommen wurden, werden diese -soweit
erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der
selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden jedoch nicht
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen
Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
Für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes fielen im Geschäftsjahr
2004/2005 Personal-, Beratungs- und Sachkosten im Sinne des
§ 269 HGB an. Es wurde eine Bilanzierungshilfe von 10
T€ zum 31. März 2005 aktiviert.
Von den Verbindlichkeiten hatten 15 T€ (VJ: 14
T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr
waren zur Geschäftsführung gemäß
§ 285 Nr. 10 HGB bestellt:
Gastronom
und
Gastronom
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Die Geschäftsführer
sind alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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