Fuchs u.
Sohn GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
338.740,42 |
56.919,92 |
| I.
Sachanlagen |
38.740,42 |
56.919,92 |
| II.
Finanzanlagen |
300.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
314.245,76 |
661.589,27 |
| I.
Vorräte |
6.344,95 |
6.956,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.616,74 |
103.666,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.284,07 |
550.966,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.271,00 |
10.877,68 |
| Aktiva |
657.257,18 |
729.386,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
154.740,15 |
110.449,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.349,05 |
-3.695,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
44.291,10 |
88.044,12 |
| B.
Rückstellungen |
401.210,70 |
496.047,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.306,33 |
122.890,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.718,97 |
81.088,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.500,00 |
41.800,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
10.798,00 |
8.689,00 |
| Summe
Passiva |
657.257,18 |
729.386,87 |
Anhang
Fuchs u. Sohn GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben
Die Fuchs u. Sohn GmbH hat Ihren Sitz in Mülheim
an der Ruhr und ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB
15105 eingetragen. Der Jahresabschluss der Fuchs u. Sohn
GmbH ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wird vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Von der Möglichkeit der verkürzten
Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB
und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird kein
Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit der
verkürzten Bilanzdarstellung gemäß §
266 Abs. 1 HGB und den Erleichterungen gemäß
§ 274 a HGB bei der
Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen gemäß
§ 276 HGB bei der Aufstellung der Gewinn-
und Verlustrechnung wird kein Gebrauch gemacht.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, sind gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
Die Gesellschaft verzichtet gemäß §
264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.
1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für die einzelnen Bilanzposten
Die
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen werden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über
einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren vorgenommen.
Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und als
Abgang berücksichtigt.
Die
Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den
Anschaffungskosten ausgewiesen.
Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Für ungängige und überalterte Waren werden
angemessene Wertabschläge vorgenommen. Liegen
niedrigere Teilwerte vor, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird
eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gebildet.
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67
Abs. 1 EGHBG zur Zuführung zur Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen mit
jährlich einem Fünfzehntel ergibt sich ein
ausstehender Zuführungsbetrag von 7.056,00 EUR.
Die Abzinsung der
Pensionsrückstellung erfolgt mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den
vergangenen zehn Jahren ergibt. Im Vergleich zur Ermittlung
mit einem Rechnungszinssatz auf Basis der vergangenen
sieben Jahre ergibt sich ein Bewertungsunterschied von
9.379,00 EUR (Vorjahr 43.100,00 EUR). Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften werden
Rückstellungen in dem Umfang gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. Sie sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 10.798,00
EUR enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden mit 2 Prozent p.a. verzinst.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens sowie der Abschreibungen im
Geschäftsjahr 2023 sind in der Anlage 1 zu diesem
Anhang darstellt.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt 763.652,00 EUR. Der
damit verrechnete Zeitwert des Deckungsvermögens
beträgt 410.200,30 EUR.
Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag
nicht.
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung in
Höhe von 8.838,00 EUR ist mit dem Zinsertrag aus dem
Rückdeckungsanspruch in Höhe von 34.159,38 EUR
saldiert.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörte im
Geschäftsjahr Herr Martin Fuchs,
Mülheim an der Ruhr, an.
Mülheim an der Ruhr,
24.06.2024
gez.
Martin Fuchs, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024
festgestellt.
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