Eppstein
Foils Holding GmbH
Eppstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.688.579,53 |
8.688.579,53 |
| I.
Finanzanlagen |
8.688.579,53 |
8.688.579,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.555.418,11 |
4.862.508,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.543.447,68 |
4.860.743,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.970,43 |
1.764,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.153,83 |
5.538,45 |
| Aktiva |
15.248.151,47 |
13.556.626,20 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.187.395,89 |
10.972.750,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.475.000,00 |
2.475.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
8.472.750,31 |
6.807.125,84 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.214.645,58 |
1.665.624,47 |
| B.
Rückstellungen |
117.908,97 |
11.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.942.846,61 |
2.572.875,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
942.846,61 |
932.875,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000.000,00 |
1.640.000,00 |
| Passiva |
15.248.151,47 |
13.556.626,20 |
Anhang
Eppstein Foils Holding GmbH, Eppstein
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der
Eppstein Foils Holding GmbH, Eppstein (Amtsgericht
Königstein im Taunus, HRB 7345) ist nach den
Vorschriften des HGB und GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
überwiegend der Vermerk im Anhang gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Ein Lagebericht ist gemäß § 264 Abs.
1 S. 4 HGB nicht aufgestellt worden.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 274a HGB und § 288 HGB wurden
in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze,
Währungsumrechnung
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten
bewertet worden.
Die ausgewiesenen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Zur partiellen Absicherung gegen
Zinsänderungsrisiken in Bezug auf die in der Bilanz
ausgewiesenen variabel verzinslichen Bankdarlehen
(Grundgeschäfte) hat die Gesellschaft Vereinbarungen
über Zinsswaps als derivative Finanzgeschäfte
abgeschlossen. Durch diese Zinsswaps wird das
Zinsänderungsrisiko für die abgesicherten
Darlehen eliminiert, indem der variable Zinsanteil in einen
Festzinssatz getauscht wird. Zum Bilanzstichtag
beträgt das Volumen der Swaps insgesamt TEUR 1.640.
Das Volumen der Zinsswaps reduziert sich zukünftig in
Anlehnung an die Rückführung der Darlehen und die
Swaps sind zeitlich an der Laufzeit der Darlehen
ausgerichtet. Für diese Grund- und
Sicherungsgeschäfte werden somit Bewertungseinheiten
als Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz gebildet.
Der Marktwert beider Swaps zum Stichtag 31. Dezember
2020 beträgt insgesamt TEUR -25. Die Bewertung
erfolgt auf der Datenbasis der zum Bewertungsstichtag
vorherrschenden indikativen Marktzinssätze sowie
indikativen Volatilitätsangaben.
Bei allen Bewertungseinheiten handelt es sich um
Mikro-Hedges. Es wird für alle Bewertungseinheiten von
einer hohen Effektivität ausgegangen. Die
abgesicherten Risiken werden sich künftig
voraussichtlich ausgleichen, weil die Grund- und
Sicherungsgeschäfte demselben Risiko ausgesetzt sind,
auf das identische Faktoren in gleicher Weise einwirken,
und weil die Sicherungsgeschäfte keine anderen Risiken
aufweisen als die Grundgeschäfte
(Critical-Terms-Match). Der Ausgleich erfolgt bis zum 29.
Dezember 2023.
III. Angaben zur Bilanz und Gewinn-und
Verlustrechnung
Sämtliche in der Bilanz gesondert ausgewiesenen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren
in Höhe von EUR 6.543.299 (im Vorjahr:
EUR 4.757.170,94) aus sonstigen Forderungen.
Forderungen in Höhe von EUR 30 (im Vorjahr:
EUR 0,00) gegen Gesellschafter resultieren aus
sonstigen Forderungen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 299.826,67 (im
Vorjahr: EUR 152.789,22) handelt es sich um sonstige
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Gegenüber der Eppstein Technologies GmbH besteht
eine bedingte finanzielle Verpflichtung zum
Verlustausgleich aus dem bestehenden
Ergebnisabführungsvertrag, deren maximale Höhe
sich voraussichtlich auf einen Betrag in Höhe des
Verlustausgleiches des Geschäftsjahres 2020 belaufen
wird.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine
Mitarbeiter beschäftigt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird in den
Konzernabschluss der Artum AG mit Sitz in
Zürich/Schweiz einbezogen.
Eppstein, den 18. Februar 2021
gez. Dirk Mälzer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2021 festgestellt.
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