Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Friedr. Freek GmbH
Sudetenstraße 9, 58708 Menden (Sauerland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Kaiser seit 23.6.2025 | Geschäftsführer |
Michael Ablas seit 7.4.2003 | Prokura |
Stefan Dipl.-Ing. Kaiser seit 19.2.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friedr. Freek GmbHMendenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Friedr. Freek GmbH hat ihren Sitz in Menden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Handelsregisternummer HR B 4672 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des HGB wurde weitestgehend Gebrauch gemacht. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beibehalten. Das Sachanlagevermögen und die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf den Altbestand werden sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode vorgenommen. Zugänge ab 2010 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter des Geschäftsjahres im Sinne des § 6 Abs. 2 und 2a EStG werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert abzgl. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet und enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten und Abschreibungen. Handelswaren sind zu den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen wird nach der PUC-Methode (projected unit credit) ermittelt und gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,82% (10-Jahres-Durchschnitt) abgezinst. Der Bewertung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und Rententrends mit 0 bis 3 % bei der Bewertung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und sammelt den sich ergebenden Zuführungsbetrag aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel (€ 26.813,00) an. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Rückstellungen für Pensionen Der gemäß Artikel 67 Abs. 2 EGHGB noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in Höhe von € 26.810,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Rückstellungen zugeführt. Des Weiteren besteht aus der Anwendung des § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von € 10.322,00 (sog. ausschüttungsgesperrter Betrag). Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder den zum Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Zur Sicherung der Pensionsansprüche wurden im Berichtsjahr eingerichtete Depots bzw. Finanzanlagen zugunsten von zwei Versorgungsberechtigten verpfändet und mit einem Zeitwert (Kurswert zum 31.12.2023) - einschließlich der laufenden Bankkonten der Depots - von € 2.280.176,38 (Vj. € 1.929.526,51) (Anschaffungskosten Wertpapiere € 1.850.026,71 (Vj. € 1.622.782,06)) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen in Höhe von € 2.236.487,00 (Vj. € 2.146.387,00) verrechnet. Hieraus resultiert ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von € 83.411,05. 3.2 Latente Steuern Latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aufgrund der Bilanzierung einer Beteiligung an Personengesellschaften sowie aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen. Aufgrund eines Überhangs der aktiven latenten Steuern ist in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Bilanzierung der Steuerlatenzen unterblieben. 3.3 Haftungsverhältnisse In 2018 wurden 50% der insgesamt zugesagten Versorgungsleistungen auf einen Pensionsfonds ausgelagert. Soweit das Vermögen des Fonds zur Deckung der Verpflichtung nicht ausreicht, ist die Gesellschaft zur Finanzierung der Deckungslücke verpflichtet. Aufgrund der Höhe der vorgenommenen Dotierung des Fonds ist aktuell nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit € 26.813,00 die Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Höhe von einem Fünfzehntel des nach BilMoG entstandenen Unterschiedsbetrages. Auf Finanzanlagen wurden außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung in Höhe von € 12.492,32 sowie Zuschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungskosten von € 70.206,12 sowie Zuschreibungen auf die Zeitwerte zum Bilanzstichtag von € 194.474,01 vorgenommen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" folgende Aufwendungen und Erträge nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet:
5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 59 Arbeitnehmer.
Menden, den 29. März 2024 Friedr. Freek GmbH - Geschäftsführung - Dipl.-Kfm. Wolfgang Kaiser Dipl.-Ing. Stefan Kaiser Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024 festgestellt. |
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