Visualix GmbHLiquidiert
Sankt-Erentrudis-Straße 51, 79112 Freiburg im Breisgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Visualix GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2011der Visualix GmbHDer Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert. Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst. A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vorbemerkung: Die Gesellschaft weist zum 31.12.2011 einen Bilanzverlust von € 101.294,57 aus. Bei einem Stammkapital von € 50.000,00 wäre sie damit in Höhe von € 51.294,57 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung konnte jedoch glaubhaft versichern, dass im Anlagevermögen ausreichende stille Reserven vorhanden sind, so dass der Tatbestand einer tatsächlichen Überschuldung nicht gegeben ist. Die bei dieser Sachlage für die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen gemäß § 15 a InsO sind der Gesellschaft durch Bank- und mit Rangrücktritt verbundenen Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt worden. Da auch eine von der Geschäftsführung erstellte Fortführungsprognose die Gesellschaft als fortführungswürdig ausweist, liegt gemäß § 19 InsO eine die insolvenzrechtlichen Pflichten auslösende Überschuldung nicht vor. Die Bewertung der folgenden Vermögenswerte erfolgte somit unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden linear über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zu Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. B. Erläuterung zur Bilanz 1. Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. 4. Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen (insb. für Jahresabschluss- Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten) ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 5. Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a + b, § 251, § 268 Abs. 7 HGB Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen im Geschäftsjahr 16.949,37 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren betrugen im Geschäftsjahr 46.350,00 €. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. C. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB 1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer - § 285 Nr. 7 HGB - Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1. 2. Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung - § 285 Nr. 9a HGB - Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG - Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2011 Verbindlichkeiten in Höhe von € 46.350,00 (Vorjahr T€ 45). 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht. 5. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB - Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Herr Manfred Schüle 6. Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2012 durch die Gesellschafter festgestellt. 7. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Freiburg, 23.08.2012 gez. Manfred Schüle, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2012 festgestellt. |
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