CORTADA GmbH
Selbe AdresseVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Rohrseitz seit 24.8.2006 | Geschäftsführer |
Karl Egger seit 24.8.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rohrseitz & Egger GmbHKressbronn am BodenseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Rohrseitz & Egger GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der Neuregelung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde verzichtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 Euro werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Dem Bestandsrisiko aus der Ungängigkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird für Zahlungsvorgänge, die vor dem Abschlussstichtag liegen und sich auf eine bestimmte Zeit danach beziehen, gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Pensionsverpflichtung ist mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert nach § 253 HGB angesetzt. Es wurden bei der Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens die Heubeck - Richttafeln 2005 G, ein Zinssatz von 5,15 % sowie ein Rententrend von 0 % zugrunde gelegt. Der Rückdeckungsanspruch aus Lebensverischerungen wird mit dem Steuerbilanz-Aktivwert inklusive Überschussanteile angesetzt und ab dem Berichtsjahr mit der Pensionsverpflichtung verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ergebnisverwendung Das Jahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 19.420,97. Es wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von € 30.000,00 beschlossen. Diese bezieht sich auf das Jahr 2010 und Vorjahre. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Peter Rohrseitz besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von € 11.377,56. Diese wird mit 5 % verzinst. Im Vorjahr betrug diese Verbindlichkeit € 10.377,56. Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Karl Egger besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von € 1.898,83. Diese wird mit 5 % verzinst. Im Vorjahr betrug diese Verbindlichkeit € 1.808,41. Pensionsrückstellung Von der Pensionsrückstellung in Höhe von € 139.062,00 wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 108.940,91in Abzug gebracht. Latente Steuern Durch die Neubewertung der Pensionsverpflichtung zum 1. Januar 2010 sind aktive latente Steuern in Höhe von € 9.942,60 angefallen. Außerordentliche Aufwendungen Der ausgewiesene Betrag in Höhe von € 28.543,00 resultiert aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung zum 1. Januar 2010. Auf das Wahlrecht zur ratierlichen Ansammlung wurde verzichtet. Eine Ertragsteuerentlastung resultierte daraus nicht. Steuern vom Einkommen und Ertrag Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2011 |
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