SENSOR Communication-Security-Systems GmbH u. Co. KG

22525 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRA 89216
Eingetragen
12.12.1995

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Verwaltungsgesellschaft SENSOR Communications-Security-Systems mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Konzern- und Jahresabschlüsse

SENSOR Communication-Security-Systems GmbH u. Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz auf den 31. Dezember 2010

Aktiva

  Euro
A: Anlagevermögen  
I. Sachanlagen 567,00
B: Umlaufvermögen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 303.010,15
II. Kassenbestand/Bankguthaben 3.085,55
  306.662,70

Passiva

 

A: Eigenkapital  
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 118.907,58
II. Kapitalanteile von Kommanditisten 168.659,57
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag - 830,34
B: Rückstellungen 12.000,00
C: Verbindlichkeiten 7.925,89
  306.662,70

Anhang zum Jahresabschluss 2010

A: Allgemeines

1. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1995 begonnen und wurde am 12. Dezember 1995 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nr. A 89216 eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt am 26. November 2001 geändert.

2. Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Beratung, Planung in kaufmännischen und technischen Fragen des Gebäudemanagements, Betreibermodelle, Gestattungsverträge, Montage und Wartung von Kommunikations- und Sicherheitssystemen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

3. Das Kommanditkapital beträgt 13.000,00 Euro.

4. Zur Geschäftsführung ist allein die Komplementärin der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet. Einzige Komplementärin ist die Verwaltungsgesellschaft SENSOR Communication-Security-Systems mbH mit Sitz in Hamburg, die durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ingo Börner, vertreten wird.

B: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge sind grundsätzlich linear bemessen.

2. Die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erfolgt mit dem Nennwert. Soweit ein niedrigerer Wert beizulegen ist, wird der niedrigere Teilwert angesetzt.

3. Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet; sie sind notwendig und angemessen.

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