IGH Infotec
Aktiengesellschaft
Langenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
443.541,72 |
326.878,47 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
195.391,26 |
94.402,40 |
| II.
Sachanlagen |
248.150,46 |
232.476,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.454.851,40 |
2.597.546,55 |
| I.
Vorräte |
19.200,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.744.170,79 |
1.528.491,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.262,16 |
14.004,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
691.480,61 |
1.069.055,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
76.088,54 |
73.453,56 |
| Aktiva |
2.974.481,66 |
2.997.878,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.490.980,78 |
1.547.411,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
18.387,56 |
18.387,56 |
| III.
Gewinnvortrag |
729.024,26 |
707.842,48 |
| IV.
Jahresüberschuss |
593.568,96 |
671.181,78 |
| B.
Rückstellungen |
433.167,00 |
446.311,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
364.463,75 |
390.873,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
362.813,19 |
376.219,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.650,56 |
14.654,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
685.870,13 |
613.281,83 |
| Passiva |
2.974.481,66 |
2.997.878,58 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss,
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften (HGB und AktG)
erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften aus-
gerichtet.
I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251
HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht
anderes
bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passiv-
seite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücks-
rechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB
gebildet worden.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256a
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäfts-
jahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorher-
gehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unter-
nehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegeben-
heiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
plan-
mäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäfts-
jahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung
wurden,
soweit steuerlich zulässig, genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten
und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2
HGB mit den
gemäß R 33 EStR einzubeziehenden
Aufwendungen unter
Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer
Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.
5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Ab-
schreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwert-
berichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten
sind
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
7. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unab-
hängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch folgende Personen
wahrgenommen:
Herr André Hörmandinger
Herr Achim Rottschäfer
Herr Torsten Dehnert
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Vorsitzender:
Herr Andreas Karpenstein
Beruf: Rechtsanwalt
Stellvertretender
Vorsitzender:
Herr Dr. Norbert Böhme
Beruf: Geschäftsführer
Weitere
Mitglieder:
Herr Klaus Winkler
Beruf: Geschäftsführer
Aufgrund der Ermächtigung in Art. 5 Abs. 4 der
Satzung beträgt
das genehmigte Kapital € 75.000.
Von dieser Ermächtigung wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch
gemacht.
C. Pflichtangaben nach § 158 AktG
| Jahresüberschuss |
593.568,96 € |
| 1. Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
729.024,26 € |
| 2. Entnahme aus der
Kapitalrücklage |
0,00 € |
| 3. Entnahme aus
Gewinnrücklagen |
0,00 € |
| 4. Einstellung in
Gewinnrücklagen |
0,00 € |
| 5. Bilanzgewinn |
1.322.593,22 € |
Langenfeld den, 13.03.2024
gez.
Andre Hörmandinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt. |